Interview mit der Anwältin von Gustl Mollath

Aus Anlass der jüngsten Ereignisse, insbesondere seiner Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages, und der Entscheidung des Landgerichts Bayreuth die Zwangsunterbringung nicht aufzuheben, hat Whistleblower-Netzwerk folgendes Interview mit der Anwältin von Gustl Mollath Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein aus München geführt:

 

Ist Gustl Mollath aus Ihrer Sicht ein Whistleblower?

Aus meiner Sicht ja, auch wenn es eine Definition von Whistleblower gibt, die Menschen mit eigennützigen Motiven davon ausschliesst. Herr Mollath hatte – zumindest zunächst – auch das Motiv seine Frau und sich vor Strafe zu schützen, deshalb blieb er ja zunächst innerhalb der beteiligten Banken.

Wie bewerten Sie den Auftritt von Gustl Mollath vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages? Waren die Abgeordneten und Zuschauer dort ausreichend vor dieser angeblich so gemeingefährlichen Person geschützt?

Herr Mollath hat sich als Zeuge mit gutem Erinnerungsvermögen erwiesen. Er hat umfassend den Sachverhalt dargelegt und auch neue Fakten präsentiert.

Ich saß neben Herrn Mollath und fühlte mich sicher, ich vermute, der Kollege Dr. Strate ebenso. Die Polizeibeamten hatten an dem Tag einen schweren Job, eine ver-rückte Aufgabe, einen Mann auf Schritt und Tritt zu bewachen, der allem Anschein nach ungefährlich ist.

Besteht aus Ihrer Sicht eine realistische Aussicht darauf, dass ein politisches Gremium wie der Untersuchungsausschuss sich so kurz vor den Landtagswahlen jenseits von Parteiengezänk auf eine gemeinsame Einschätzung der wesentlichen Sachfragen des Falles Mollath wird einigen können? 

Meist wird der politische Wille über Sachverstand gestellt, vielleicht vor allem jetzt wegen des Wahlkampfs in Bayern. Die Frage ist, wie viel möchte die Opposition tatsächlich ans Licht kommen lassen? Fürchtet sie, dass sie sich vorhalten muss, sie habe jahrelang geschlafen? Wird es im Ausschuss eine Parteiabstimmung oder eine persönliche Abstimmung werden? Wer traut sich, den gesunden Menschenverstand einzuschalten, und eventuell gegen den politischen Willen der Partei zu entscheiden?

Ein Mensch hat seine Freiheit verloren, aufgrund einseitiger Ermittlungsverfahren, aufgrund einseitiger, ungenügender Gutachten. In den Akten gibt es – außer der Aussage der Ehefrau – keine Beweise für seine Taten, auch für die Sachbeschädigungen ist die Ehefrau Zeugin.

Werden Menschen hier den politischen Willen über die Sachlichkeit stellen?

Wie beurteilen Sie die jüngste Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth gegen eine sofortige Entlassung von Gustl Mollath aus der forensischen Psychiatrie?

Es ist eine Fortsetzung der Serie von Menschenrechtsverletzungen, die in diesem Verfahren geschehen sind.

Außer den vorgeworfenen Anlasstaten gibt es keinen Anhalt für Gefährlichkeit, dies hat Herr Dr. Zappe im Termin ausgesagt. Die Kammer verschliesst meines Erachtens die Augen vor der schrecklichen Realität.

Dr. Leipziger hat einmal gesagt, der Mann ist gefährlich, er verweigert auch noch eine Untersuchung; mit der Ehefrau gab es nur den Kontakt während der Hauptverhandlung, also weder eine Exploration noch eine Fremdanamnese. Es gibt auch nach sieben Jahren noch keine eindeutige Diagnose. Hauptsache wegsperren, die einmal getroffene Entscheidung weiterhin aufrecht erhalten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben Gustl Mollath jetzt noch, um in absehbarer Zeit seine Freiheit wieder zu erlangen? Welche Verfahren sind noch anhängig und wie lange werden diese voraussichtlich dauern?

Bei der Strafvollstreckungskammer in Bayreuth habe ich in Abstimmung mit Herrn Dr. Strate gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt, in Regensburg ist das Wiederaufnahmeverfahren anhängig. Und es gäbe natürlich die Möglichkeit, eines Gnadenakts, in Bayern können hierdurch auch Maßregeln der Besserung und Sicherung unterbrochen werden.

Herr Mollath könnte somit per Gnadenakt in Freiheit entlassen werden, um dann in einem Wiederaufnahme-Verfahren die Aufhebung des Urteils zu erreichen.

Gibt es eigentlich bereits konkrete Verfahren gegen diejenigen, die aus Sicht Mollaths für das verantwortlich sind, was ihm angetan wurde?

Es gibt zahlreiche Anzeigen, sowohl von Herrn Mollath, als auch von mehreren engagierten Bürgerinnen. An dieser Stelle erlaube ich mir einen Hinweis: Es gibt derzeit ausreichend pauschale Anzeigen in der Sache. Jede weitere Anzeige verursacht nur unnötigen Verwaltungsaufwand, der letztendlich zu Lasten des Steuerzahlers und der – wie sich im Untersuchungsausschuss gezeigt hat – sowieso überlasteten Justiz-Mitarbeiterinnen geht. Nur wenn es noch konkrete Hinweise gibt, sollte eine weitere Anzeige gemacht werden.

Wurde Herr Mollath insoweit bereits als Zeuge vernommen?

Herr Mollath wurde am Dienstag das erste Mal im Untersuchungsausschuss als Zeuge wegen der Finanztransaktionen vernommen. Wie so vieles in diesem Fall, ist es schier unglaublich, dass so viele Menschen die Anzeigen und Schreiben von ihm gesehen hatten, vielleicht sogar gelesen, niemand hat sich ernsthaft mit der Sache auseinandergesetzt. Ist diesen Menschen allen klar und bewusst, dass sie indirekt beteiligt waren, dass einem Menschen die Freiheit entzogen wurde?

Eine meiner Töchter war einmal unter der Aufsicht eines Babysitters hingefallen und hatte eine Verletzung. Der Babysitter (ein Jurastudent) sagte zu mir, ich weiß, ich bin unschuldig, aber ich fühle mich ganz mies.

Wie viele am Fall des Herrn Mollath beteiligte Menschen müssten eigentlich wenigstens dieses Gefühl haben?

Etwas Positives hat der Fall des Herrn Mollath bei allem Schrecklichen schon bewirkt, die Diskussion über die Psychiatrie wurde neu belebt. Weiteres positives Ergebnis könnte in ganz ferner Zukunft die Auflösung des Whistleblower-Netzwerks sein, weil es überflüssig ist. Wie gesagt, das ist eine Vision, in ferner Zukunft, ich habe keinen Wahn.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Anmerkung der Redaktion: Weitere Informationen zum Fall von Gustl Mollath finden sich unter http://www.gustl-for-help.de/ und http://ansTageslicht.de/Mollath. Bitte unterstützen Sie auch die Petition Gerechtigkeit und Freiheit für Gustl Mollath!


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Lasst uns das als Verpflichtung begreifen!

Dokumentation der Rede von Annegret Falter anlässlich der Demonstration für Bradley Manning am 01. Juni 2013 in Berlin.

Als ich gefragt wurde, ob ich heute hier reden wolle, habe ich tatsächlich einen Moment gezögert. Ich habe enge Verwandte in den USA und viele liebe gute Freundinnen und Freunde. Was, wenn ich Schwierigkeiten bei der Einreise bekäme? Weil ich mitverantwortlich bin für den Whistleblower-Preis, den Bradley Manning schon 2011 von der VDW und der IALANA erhalten hat. Weil ich mit Wikileaks Aktivisten zu tun habe und mit dem deutschen Unterstützerkreis für BM, der auch die heutige Veranstaltung organisiert hat. Weil ich im Vorstand von Whistleblower-Netzwerk Whistleblower unterstütze. Usw.

Allein die Tatsache, dass einem solche paranoiden Gedanken kommen, – und ich bin da nicht die einzige – müssen einen nachdenklich machen. Das letzte Mal, dass ich mir Sorgen über unangenehme Fragen bei der Einreise gemacht habe, war an den Grenzübergängen zur DDR.

Ist es das, was die Obama Administration mit ihrer aggressiven Hatz auf Whistleblower im Sicherheitsbereich bezweckt? Eine massive Einschüchterung, die sogar international ihre Wirkung entfaltet?

Der Fall Bradley Manning und die Art und Weise, wie er von der Obama-Administration in den vergangenen drei Jahren gehandhabt wurde, d a s Verfahren ist besonders geeignet, einen das Fürchten zu lehren.

Warum ist Bradley Manning so wichtig – für die US-Regierung, aber auch für uns, die wir hier versammelt sind??

Der Fall Manning stellt den bisherigen Höhepunkt der gnadenlosen Verfolgung von Whistleblowern im Sicherheitsbereich in den USA dar. In 6 weiteren Fällen wurden Whistleblower, wie jetzt Manning, unter dem Espionage Act von 1917 angeklagt. Nur drei! Fälle waren es in den fast 100! Jahren zuvor.

Die anderen 6 Fälle: kleinere Gefängnisstrafen, vernichtete Karrieren. Weiß Gott schlimm genug. Aber Manning machen sie richtig fertig, physisch und psychisch. „Almost gone“ sei er, sagte sein Verteidiger David Coombs. „Almost gone“ schrieb ihm Graham Nash ein Lied:

Locked up in a white room, underneath a glaring light
Every 5 minutes, they’re asking me if I’m alright
Locked up in a white room naked as the day I was born
24 bright light, 24 all alone…

Womit hat Bradley Manning sich diese Tortur eingehandelt?

Manning hat eine unfassbar große Datenmenge an vertraulichen oder geheimen Informationen an Wikileaks gegeben.

Da ist zuvörderst zu nennen und inzwischen allgemein bekannt das Video „Collateral Murder“. Dort sind Kriegsverbrechen aufgezeichnet. Kein Mensch, der das Recht achtet und Humanität, wird bezweifeln, dass die Veröffentlichung nicht nur legitim war, sondern im aufklärerischen Sinne geboten. Gleichwohl betrifft einer der 22 Anklagepunkte gegen Manning dieses Video. Es wird höchste Zeit, dass die Enthüllung von Kriegsverbrechen für Soldaten wie Zivilisten international straffrei gestellt wird.

Es soll ein weiteres Video über die mehrstündigen Luftangriffe bei Garani in Afghanistan im Mai 2009 geben, mit bis zu 140 Toten, zum großen Teil wiederum Nicht-Kombattanten. Man kann hoffen, dass auch dieses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Mannings Motive, die er in seinem Geständnis am 28.2.2013 in Fort Meade erstmals umfassend darlegen konnte, zeugen von Verantwortungsbewusstsein. Es waren lautere Motive und Werte, die in einem demokratischen Gemeinwesens jederzeit Geltung haben sollten. Er wollte, im Kern, den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen zur Verfügung stellen, die ihnen gerade im Bereich der Sicherheits- und Außenpolitik seit jeher, mal mehr, mal weniger vorenthalten werden. Diese Informationen würden sie erst in Stand setzen, die Kriege, die die USA in ihrem Namen führen, in ihrer inhumanen Tragweite zu begreifen.

Die Anschuldigung, er habe „den Feind“ unterstützt (unterstützen wollen, wie bei Spionage), entbehrt jeder Rechtfertigung und gehört ersatzlos fallengelassen!

Manning konnte nicht öffentlich über seine Motive sprechen, solange er die Weitergabe der Daten an Wikileaks nicht eingestanden hatte. Es ist bezeichnend, dass das Gericht sein Geständnis, das er länger als eine Stunde vortrug, nicht von sich aus veröffentlichte – so wie es der Öffentlichkeit weiter die meisten wesentlichen Dokumente des Verfahrens vorenthält. An dem überwiegend negativen Bild, das die Presse von Bradley Manning gezeichnet hatte, sollte sich möglichst nichts ändern. Sein offenbar prozessstrategisch begründetes, legitimes Schweigen führte in den drei Jahren seit seiner Gefangennahme zu allen Arten von Küchenpsychologisierereien und Vorverurteilungen, gegen die er sich nicht wehren konnte.

Der deutsche Außenminister Westerwelle – der allerdings in den Botschaftsdepeschen auch schlecht weg kommt, – „eitel“ sei er und „inkompetent“ – sagte z.B. in der Tagesschau: „Hier wird mit rechtswidrig, kriminell erworbenen Daten Kasse gemacht. Darum geht es.“

Darum ging es Bradley Manning nun ganz und gar nicht.

Die deutsche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schimpfte:

„Datenschutz und Persönlichkeitsrechte dürften nicht wegen einer ungefilterten und intransparenten Veröffentlichungspraxis aufgegeben werden.“

Es ist natürlich nicht gut, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Aber manchmal bringt die ‚Verletzung der Persönlichkeitsrechte‘ von Politikern und ihren Beamten, unseren ‚Repräsentanten‘, denen wir unser Schicksal und heutzutage das der Welt anvertrauen müssen, Unfassbares ans Licht.

Ich möchte Ihnen einige wenige Sätze aus einer Beratungsrunde um den damaligen Präsidenten Nixon und seinen Außenminister, den späteren Friedensnobelpreisträger Kissinger zitieren, die in der Folge der Veröffentlichung der Pentagon Papers und der Watergate Affäre publik wurden. Die Veröffentlichung der Abhörprotokolle von Gesprächen im Oval Office, die ohne Wissen der meisten Beteiligten angefertigt worden waren, wurde von einem Untersuchungsausschuss des Senats gegen den erbitterten Widerstand des Präsidenten erzwungen. Natürlich waren die „Persönlichkeitsrechte“ der Beteiligten tangiert. Aber wer würde heute, mit dem Abstand von 40 Jahren, noch bezweifeln, dass d i e s e Verletzung der Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt war – und von Bedeutung für die ganze amerikanische Nation?

President: How many did we kill in Laos?

Ziegler: Maybe ten thousand – fifteen?

Kissinger: In the Laotian thing, we killed about ten, fifteen…

President: See, the attack in the north we have in mind…power plants, whatever’s left – POL (Petroleum), the docks … And, I still think we ought to take the dikes out now. Will that drown people?

Kissinger: About two hundred thousand people.

President: No, no, no…I’d rather use the nuclear bomb. Have you got that, Henry?

Kissinger: That, I think, would just be too much.

President: The nuclear bomb, does that bother you? … I just want you to think big, Henry, for Christ sakes. (…)

In a later exchange Nixon observed to Kissinger: “The only place where you and I disagree … is with regard to the bombing. You’re so goddamned concerned about the civilians and I don’t give a damn. I don’t care.”

(Secrets S. 418-419)

Diese Sätze stehen dem Grauen des Videos „Collateral Murder“ in nichts nach. Im Gegenteil. Man möchte das eine wie das andere nicht glauben. Wenn einem nicht eindeutige Beweise für diese Verrohung im Denken, Reden und Handeln vorlägen. Aber man weiß auch, dass es wichtig ist, dies zu wissen. Auf einmal sieht man die Akteure und ihre Kriege mit anderen Augen und fragt sich, zu welchen Verbrechen sie sonst noch fähig sein könnten.

Selbst Daniel Ellsberg schreibt in seinen Memoiren über den Vietnamkrieg und die Pentagon Papers, in seiner Zeit als Regierungsangestellter im Pentagon habe er sich keine Gedanken darüber gemacht, dass Verfassung und Gesetze auch seine Arbeit beträfen. Er sei, wie viele andere Mitarbeiter, von der Devise ausgegangen: „Wenn der Präsident es tut, i s t es nicht illegal“. Schon gar nicht im Bereich der Außen— und Sicherheitspolitik.

Darum ist es gut, wenn Beweise für Rechtsverletzungen aller Art, Arroganz, Dummheit und Skrupellosigkeit der Regierenden und ihres Apparats vorgelegt werden. Diesen Zweck haben die Warlogs und Botschaftsdepeschen jedenfalls erfüllt. Und die Geschichte wird Manning Recht geben!

Auch in Hinblick auf das Kontrolldefizit der Parlamente und der Presse erhält Mannings Mut zur Veröffentlichung seine besondere Bedeutung und, wie ich meine, Rechtfertigung.

Was den Schaden betrifft, den die Dokumente angeblich angerichtet haben – den die US-Regierung aber anscheinend nicht nachweisen kann – so lässt sich feststellen: Im Laufe der in Rede stehenden Ereignisse sind durch die geheimen politischen Machenschaften der USA ganz unvergleichlich viel mehr Menschen zu Schaden gekommen als durch die Enthüllung dieser Machenschaften.

Die Sachverhalte, die wir durch Mannings Whistleblowing erfahren haben, geben den amerikanischen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch uns die Möglichkeit, uns mit unseren eigenen politischen Entscheidungen und Handlungen entsprechend zu orientieren.

Lasst uns das als Verpflichtung begreifen. Auch Deutschland beteiligt sich wieder an Kriegen. Auch Deutschland will unbemannte Drohnen einsetzen. Auch in Deutschland sind Whistleblower nicht geschützt. Auch in Deutschland kann das Parlament die Exekutive und die Geheimdienste schon lange nicht mehr zureichend kontrollieren. Auch in Deutschland wird immer mal wieder versucht, die Presse einzuschüchtern.

Lasst uns das nicht hinnehmen! Lasst uns genau hinschauen und alles das öffentlich machen, von dem wir denken, dass die Gesellschaft es wissen sollte! Und lasst uns dafür sorgen, dass Whistleblower bei uns in allen gesellschaftlichen Bereichen endlich geschützt werden!

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Unterstützt Bradley Manning am 1. Juni in Berlin

»I want people to see the truth … because without information, you cannot make informed decisions as a public.« (Bradley Manning quote from chat-log)

Der 22 jährige US-Soldat Bradley Manning entschied sich während seines Einsatzes als Computer-Analyst im Irak, Fakten zu Kriegsverbrechen, Folterungen, Korruption und geheimdienstlichen Intrigen in der internationalen Diplomatie öffentlich zu machen. Diese Materialien wurden auf der Medienplattform WikiLeaks und von allen internationalen Online- und Offlinemedien veröffentlicht.

Die Bekannteste dieser Veröffentlichungen ist das Video Collateral Murder. Es dokumentiert, wie 12 irakische Zivilisten, darunter zwei Journalisten der Agentur REUTERS, getötet wurden. Zu den Opfern gehörten auch Mitglieder einer Familie, die den Verletzten zur Hilfe eilten und deren ca 4 und 7 jährige Kinder, die im Zuge dieser Militäraktion schwer verletzt wurden.

Während die daran beteiligten Soldaten straffrei ausgingen, wurde Bradley Manning angeklagt; er befindet sich seit 3 Jahren in Untersuchungshaft unter teils unmenschlichen Haftbedingungen. Ihm wird Geheimnisverrat, Vaterlandsverrat, Feindesunterstützung und das unerlaubte Übertragen geheimer Informationen vorgeworfen.

Bradley Manning handelte als Whistleblower. Er hat zur Aufklärung von Kriegsverbrechen beigetragen – und soll nun dafür bestraft werden. Die Anklage “Aiding the Enemy” ist in der Konsequenz eine Bedrohung für Journalisten und Aktivisten weltweit.


 Kundgebung in Berlin
1. Juni – 15 Uhr
Brandenburger Tor, Pariser Platz 


weitere Informationen:

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Der Fall Mollath – In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie

So lautet der Titel einer ausführlichen  Dokumentation von Monika Anthes und Eric Beres, welche DAS ERSTE am kommenden Montag, dem 03.06.2013, um 22:45 Uhr, ausstrahlen wird.

Unbedingt sehenswert!
Auf der Homepage von REPORT MAINZ kann man sich bereits einen kurzen Trailer mit weiteren Informationen anschauen.
Mehr zum Fall Mollath auch unter: www.gustl-for-help.de

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Banken-Whistleblowerin verliert Kündigungsschutzprozess

Bayern hat mit der Affäre um den Ingenieur Gustl Mollath, der seit über 6 Jahren in der Psychiatrie gehalten wird, bereits seinen handfesten Justizskandal; die Staatsanwaltschaft selbst hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – ein seltener Vorgang.

Droht jetzt auch Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., ein solcher Skandal? Die ehemalige Wertpapierhändlerin Andrea Fuchs, die sich vor 16 Jahren bei der DZ Bank gegen einen strafbaren Insidertatbestand durch ihre Vorgesetzten gewehrt hat und inzwischen 20 Mal gekündigt worden war, hat nun vor dem Landesarbeitsgericht ihre Kündigungsschutzklage Nr. 19 verloren.

Der zuständige Richter, der durch sein Urteil in einem anderen Verfahren gegen Andrea Fuchs und seine Äußerungen in der letzten Verhandlung bei unabhängigen Beobachtern bereits erhebliche Zweifel an seiner Neutralität hervorgerufen hatte, fasste sich diesmal sehr kurz. Er vermied während des Verfahrens jegliche eigenen Äußerungen zur Sache oder auch zu den aktuellen Presseveröffentlichungen. Umso krachender fiel dann das Urteil aus: Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, die Revision trotz vieler schwieriger Rechtsfragen rund um die Zulässigkeit von Kettenkündigungen und von Whistleblowing nicht zugelassen.

Das eigentliche Problem besteht aber auch nach der aktuellen Entscheidung fort. In keinem der insgesamt über 75 Gerichtsverfahren hatte sich je einer der Richter an den Frankfurter Arbeitsgerichten:

  • für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft interessiert
  • noch den für Andrea Fuchs wichtigsten Entlastungszeugen angehört.

Dabei hätte schon ein Blick in ein seitens der DZ Bank und der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes ‚Mobbingprotokoll’ (verfügbar unter www.ansTageslicht.de/Mobbingprotokoll) Aufschluss darüber gegeben, was ohnehin in der DZ Bank geplant war: Ausgrenzung, Mobbing, Kündigung. Es ist ein seltenes Dokument, das einen tiefen Einblick in die Unternehmenskultur der Genossenschaftsbank gewährt.

Die DZ Bank, völlig überrascht, dass dieses Dokument doch auftauchen konnte, deklariert es jetzt als „gefälscht“. Seinen Weg in die Öffentlichkeit aber hat es über die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC gefunden, die wohl eher für die Sorgfalt ihrer Recherchen bekannt ist. Dies hat unserer Kooperationspartner, das DokZentrum ansTageslicht.de, das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Forschung und Lehre eingebunden ist, unter www.ansTageslicht.de/Akten detailliert beschrieben.

Der Fall Andrea Fuchs weist viele Parallelen zu Gustl Mollath auf: zurückgehaltene Dokumente, fehlendes rechtliches Gehör und die ganze Dramatik des Schicksals der betroffenen Personen. Gustl Mollath zwangsweise psychiatrisiert, Andrea Fuchs in über sechszehn Jahren traumatisiert. Damals 34 Jahre jung hat sie bis heute keinen Arbeitsplatz mehr finden können; die DZ Bank hat ihr bis heute kein Arbeitszeugnis ausgestellt.

Whistleblower-Netzwerk und die Studierenden aus Hamburg werden den Fall, der juristisch demnächst mit einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht seine Fortsetzung finden wird, weiter beobachten und wollen konkrete Antworten von den damals wie heute Verantwortlichen der DZ Bank haben, z.B. zum Mobbingprotokoll und seiner Umsetzung.

Mehr zum gesamten Fall unter www.ansTageslicht.de/DZBank

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