Banken-Whistleblowerin verliert Kündigungsschutzprozess

Bayern hat mit der Affäre um den Ingenieur Gustl Mollath, der seit über 6 Jahren in der Psychiatrie gehalten wird, bereits seinen handfesten Justizskandal; die Staatsanwaltschaft selbst hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – ein seltener Vorgang.

Droht jetzt auch Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., ein solcher Skandal? Die ehemalige Wertpapierhändlerin Andrea Fuchs, die sich vor 16 Jahren bei der DZ Bank gegen einen strafbaren Insidertatbestand durch ihre Vorgesetzten gewehrt hat und inzwischen 20 Mal gekündigt worden war, hat nun vor dem Landesarbeitsgericht ihre Kündigungsschutzklage Nr. 19 verloren.

Der zuständige Richter, der durch sein Urteil in einem anderen Verfahren gegen Andrea Fuchs und seine Äußerungen in der letzten Verhandlung bei unabhängigen Beobachtern bereits erhebliche Zweifel an seiner Neutralität hervorgerufen hatte, fasste sich diesmal sehr kurz. Er vermied während des Verfahrens jegliche eigenen Äußerungen zur Sache oder auch zu den aktuellen Presseveröffentlichungen. Umso krachender fiel dann das Urteil aus: Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, die Revision trotz vieler schwieriger Rechtsfragen rund um die Zulässigkeit von Kettenkündigungen und von Whistleblowing nicht zugelassen.

Das eigentliche Problem besteht aber auch nach der aktuellen Entscheidung fort. In keinem der insgesamt über 75 Gerichtsverfahren hatte sich je einer der Richter an den Frankfurter Arbeitsgerichten:

  • für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft interessiert
  • noch den für Andrea Fuchs wichtigsten Entlastungszeugen angehört.

Dabei hätte schon ein Blick in ein seitens der DZ Bank und der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes ‚Mobbingprotokoll’ (verfügbar unter www.ansTageslicht.de/Mobbingprotokoll) Aufschluss darüber gegeben, was ohnehin in der DZ Bank geplant war: Ausgrenzung, Mobbing, Kündigung. Es ist ein seltenes Dokument, das einen tiefen Einblick in die Unternehmenskultur der Genossenschaftsbank gewährt.

Die DZ Bank, völlig überrascht, dass dieses Dokument doch auftauchen konnte, deklariert es jetzt als „gefälscht“. Seinen Weg in die Öffentlichkeit aber hat es über die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC gefunden, die wohl eher für die Sorgfalt ihrer Recherchen bekannt ist. Dies hat unserer Kooperationspartner, das DokZentrum ansTageslicht.de, das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Forschung und Lehre eingebunden ist, unter www.ansTageslicht.de/Akten detailliert beschrieben.

Der Fall Andrea Fuchs weist viele Parallelen zu Gustl Mollath auf: zurückgehaltene Dokumente, fehlendes rechtliches Gehör und die ganze Dramatik des Schicksals der betroffenen Personen. Gustl Mollath zwangsweise psychiatrisiert, Andrea Fuchs in über sechszehn Jahren traumatisiert. Damals 34 Jahre jung hat sie bis heute keinen Arbeitsplatz mehr finden können; die DZ Bank hat ihr bis heute kein Arbeitszeugnis ausgestellt.

Whistleblower-Netzwerk und die Studierenden aus Hamburg werden den Fall, der juristisch demnächst mit einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht seine Fortsetzung finden wird, weiter beobachten und wollen konkrete Antworten von den damals wie heute Verantwortlichen der DZ Bank haben, z.B. zum Mobbingprotokoll und seiner Umsetzung.

Mehr zum gesamten Fall unter www.ansTageslicht.de/DZBank

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Persönliche Nachlese einer Gerichtsverhandlung im Fall Fuchs II

In Sachen der Whistleblowerin Andrea Fuchs ./. DZ-Bank gab es hinsichtlich der 19. Kündigung am 29.04.2013 den zweiten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz vor dem LAG Frankfurt. Wie schon beim ersten Verhandlungstermin am 19.11.2012 waren auch diesmal Vertreter des Whistleblower-Netzwerks vor Ort. Nachfolgend also Teil II einer persönlichen Nachlese.

 

Kurzer Prozess mit Andrea Fuchs

Während der Richter beim letzten Verhandlungstermin noch einige Einblicke in seine Rechtsauffassungen gewährte – und dabei deutliche Defizite seiner Unabhängigkeit zu Tage traten – bleib er diesmal kurz und sachlich.

Beide Parteien wiederholten kurz ihre Rechtsauffassungen. Hier die DZ-Bank als Berufungsklägerin, die die Beweiswürdigung der ersten Instanz angriff, die streitgegenständliche Betriebsratsanhörung als rechtmäßig ansah, obwohl der Betriebsrat nicht wusste, dass Frau Fuchs zu jenem Zeitpunkt bereits rechtskräftig gekündigt war und die im Übrigen das Buch der Frau Fuchs als Anhäufung von Beleidigungen und Verleumdungen darstellte, was die Bank in jedem Falle zur Kündigung berechtige. Außerdem sei das Arbeitsverhältnis zerrüttet und der Bank eine Fortsetzung auch wegen späterer Aktivitäten, z.B. eines Interviews mit diesem Blog unzumutbar.

Dort Herr Rechtsanwalt Hünlein, der Anwalt von Frau Fuchs, der auf die Beweislast der Bank und die erheblichen Erinnerungslücken der Zeugen in erster Instanz hinwies und betonte, dass es ja letztlich die DZ-Bank war, die die erste Kündigung der Frau Fuchs unbedingt schon vor Abschluss des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Rechtskraft erwachsen lassen wollte und sich daher nunmehr entgegenhalten lassen müsse, dass die vorliegende Kündigung unzulässig gegenüber einer rechtskräftig gekündigten Ex-Arbeitnehmerin ausgesprochen worden war. Hünlein verwies außerdem darauf, dass die Verantwortlichen der Bank durch Frau Fuchs vorab über die geplante Buchveröffentlichung informiert worden waren, aber weder damals noch vor oder parallel zur Kündigung gegen irgendwelche Inhalte des Buches vorgegangen seien. Auch müsse das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Rechtsprechung des EGMR zum Whistleblowing beachtet werden, weshalb die Kündigung rechtswidrig sei.

Nach weniger als einer halben Stunde Verhandlung zog sich das Gericht dann zur Beratung zurück und verkündete 90 Minuten später sein Urteil: Die Kündigungsschutzklage der Frau Fuchs wurde unter Aufhebung des gegenteiligen Urteils des ArbG Frankfurt aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dass wars!

Jedenfalls insoweit und erstmal, denn jetzt muss Andrea Fuchs warten bis sie die Urteilsbegründung in Händen hält und das kann bis zu sechs Monaten dauern. So wie es aussieht wird sie dann wohl eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht machen, um dort eine Revision des Urteils zu erreichen. Eigentlich sollten die Chancen für eine Revision gut stehen, denn dass ein Gericht wie hier ohne die bestehende Möglichkeit einer eigenen Beweisaufnahme zu nutzen aufgrund des Protokolls der Beweisaufnahme der Vorinstanz dessen Ergebnis mal eben auf den Kopf stellt, ist eher selten. Auch in den Rechtsfragen Kettenkündigung und Whistleblowing dürfte es dem Richter am LAG Frankfurt in den nächsten Wochen schwer fallen eine Begründung zu formulieren, die eine Revision übersteht. Andererseits sind aber nur ca. 10 % aller Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich und ohne Zulassung der Revision bliebe Frau Fuchs dann nur der noch längere und mühsamere Weg nach Karlsruhe und evtl. auch noch nach Straßburg. Und dies alles mit bereits 16 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung auf dem Buckel. Wer soll dies noch durchhalten? Ist es System?

 

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Warum hat das Jobcenter team.arbeit.hamburg Frau Hannemann nicht gekündigt?

Ein Beitrag von Annegret Falter

Am 22.4.2013 wurde Frau Inge Hannemann, Mitarbeiterin des Jobcenter team. arbeit. hamburg, ihre „Freistellung vom Dienst bis auf Widerruf“ übergeben. Eine Freistellung durch den Arbeitgeber wie in diesem Fall kann bedeuten: Man prüft die Gründe und Erfolgsaussichten für eine personen- und verhaltensbedingte Kündigung und möchte während dessen die Angestellte möglichst nicht mehr sehen. Was aus der Sicht der Jobcenter-Zentrale wenn auch nicht klug, so doch nachvollziehbar sein mag.

Nicht nachvollziehbar dürfte dieser Umgang mit einer kritischen Mitarbeiterin für all diejenigen sein, für die der öffentliche Widerstand einer Arbeitsvermittlerin gegen die Hartz IV – Sanktionspraxis einen Akt berufsethischer Verantwortung und Zivilcourage darstellt, der durch Art. 5 GG gedeckt ist. Nicht nachvollziehbar auch für die Steuerzahler, die eine Arbeitnehmerin bezahlen müssen, die bei vollen Bezügen von der Pflicht zur ‚Erbringung ihrer Arbeitsleistung‘ vorläufig entbunden ist. Nicht nachvollziehbar für Whistleblower-Netzwerk, war es doch die in Hamburg allein regierende SPD, die sich in ihrem Wahlprogramm und noch in der letzten Woche im Bundestag explizit für den rechtlichen Schutz von Whistleblowern einsetzt.

Was wirft man Inge Hannemann konkret vor?

Man wirft ihr erstens Meinungsäußerungen vor, die sie in ihrer Freizeit in ihrem Blog http://altonabloggt.wordpress.com/ geschrieben hat. Der ist ihrem Arbeitgeber seit langem ein Dorn im Auge. Sie nimmt da kein Blatt vor den Mund. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht die Sanktionspraxis der Jobcenter nach §§ 31 und 32 SGB II. Davon hat sie aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen am Arbeitsplatz nun einmal keine gute Meinung. Die muss sie aber auch nicht haben. Die haben viele Menschen nicht – Bürgerrechtler, Anwälte, Wissenschaftler, Betroffene; von der Riesengruppe der überforderten Mitarbeiter in den Jobcentern (Krankenstand in Hamburg 26%) und den von Klagen überschwemmten Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ganz zu schweigen. Auch die Linkspartei fordert die Abschaffung von Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern. “Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend, weil sie Menschen immer wieder in Existenznot bringt – und dabei werden auch noch Fehler gemacht”, kritisierte unlängst Katja Kipping und sprach von einer Erfolgsquote von 60 Prozent der Klagen gegen Sanktionen. Zudem drückten Hartz-IV-Sanktionen auf die Löhne, weil sie Arbeitslosen gar keine andere Wahl ließen, als selbst extrem schlecht bezahlte Jobs anzunehmen (dpa v. 21.4.2013).

Da hatte Frau Hannemann einige Tage zuvor mit Fraktionsmitgliedern ein Gespräch geführt.

Frau Hannemann spricht auch offen über eine „Sanktionsquote“, die in den Jobcentern vorgegeben würde (analog zur Vermittlungsquote, Anzahl der Kundengespräche, Anzahl der Eingliederungsvereinbarungen). Diese Information tauchte schon früher immer mal gerüchteweise auf, wurde aber bisher offiziell nicht zugegeben. Eine Sanktionsquote könnte nämlich als Beleg dafür herangezogen werden, dass der „Sinn“ von Sanktionen nicht nur in der ‚Motivierung‘ von ‚Arbeitsunwilligen‘ liegt, sondern – auch oder vor allem – in der Einsparung von Transferleistungen. Jobcenter müssen bekanntlich wirtschaftlich arbeiten („im Sinne des Steuerzahlers“); dazu verhelfen womöglich die Kürzung der 382 € ALG II, der Miete, der Sonderzahlungen…

Wenn dem so wäre – wäre das nun nur „peinlich“ für die Verantwortlichen in Politik und Sozialverwaltung? Oder wäre das vielleicht sogar ein „ein Verstoß gegen das Grundgesetz“? Letzteres ist die – durchaus vertretbare – Meinung von Frau Hannemann und ein weiterer Grund für ihre Freistellung. Schließlich sollen ihr noch diffuse Vorwürfe zu Fehlverhalten am Arbeitsplatz in Bezug auf ihre persönliche Sanktionspraxis gemacht worden sein. Aber kann die Behörde das belegen? Für eine Kündigung scheint es jedenfalls nicht zu reichen.

Den Freistellungsbescheid selber darf Frau Hannemann nicht veröffentlichen, weil das gegen ihre ‚Verschwiegenheitspflicht‘ verstieße. Durch diese arbeitsrechtlich vorgegebene Schranke wird es den Bürgerinnen und Bürgern wieder einmal unmöglich gemacht sich in solch einer, die Gesellschaft als angeblich soziales Ganzes betreffenden Angelegenheit ein informiertes Urteil zu bilden.

Das Jobcenter hat Frau Hannemann also nicht gekündigt, sondern „nur“ freigestellt. Aber eine Freistellung ist kein bezahlter Urlaub auf unbestimmte Zeit, sondern eine ernste, eine existenzielle Drohung. Was wird damit bezweckt? Ein „Schuss vor den Bug“ von Frau Hannemann? Damit sie angesichts einer drohenden Kündigung endlich den Mund hält? Damit sie aufhört zu bloggen, zu nerven, sich um die Befindlichkeiten ihrer ‚Kunden‘ zu kümmern, in den sozialen Medien zu posten und der Presse Interviews zu geben?

Damit endlich Ruhe einkehrt an der Sanktionsfront ?

Wenn sich das Jobcenter team.arbeit.hamburg da mal nicht täuscht. Frau Hannemann gehört zu denen, die sich ihres eigenen Verstandes und ihres moralischen Kompass‘ zu bedienen trauen – und die sich zu wehren wissen. Ihr Unterstützerkreis im Netz wächst stündlich. Die von Whistleblower-Netzwerk unterstützte Petition, welche die Aufhebung der Freistellung und aller Sanktionen gegen Frau Hannemann fordert, hatte nach einem Tag bereits über 4.600 Unterschriften.

 

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Aktuelle Linktipps zu Whistleblowing

In den letzten Tagen gab es einige Neuigkeiten und Berichte rund um das Thema Whistleblowing, auf die wir zumindest kurz hinweisen wollen:

- Auf Youtube gibt es einen Mitschnitt der Berliner Konferenz Whistleblower – das Gewissen im Krieg u.a. mit Julian Assange und dem Bradely Manning Support Netzwerk, welches für den 01.06.2013 ebenfalls in Berlin zu einer neuen Solidaritätsaktion für Manning aufruft.

- In Österreich ist in der letzten Woche seitens des Justizministeriums eine Webseite online gestellt worden über welche Hinweise z.B. auf Korruption und Wirtschaftskriminalität an eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft – vermeintlich anonym – abgegeben werden können. Die Technik der Seite stammt aus Deutschland und entspricht jener, die z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt wird. Interessant ist neben der Freischaltung der Seite vor allem die Kritik daran, die jetzt aufgekommen ist und neben einer unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken hinsichtlich der Enttarnung von Hinweisgebern auch auf die fehlende Barrierefreiheit des Angebots abstellt.

- Auf der internationalen Whistleblower-Konferenz in Berlin wurde vor kurzem nochmals deutlich, dass die US-Regierung derzeit eine sehr zweischneidige Politik gegenüber Whistleblowern fährt. Während für bestimmte Gruppen von Whistleblowern sowohl aus der normalen Staatsverwaltung als auch der privaten Wirtschaft der gesetzliche Schutz in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde, gibt es in jenen Bereichen, die Berührungspunkte zu den Themen nationale Sicherheit und Militär aufweisen einen Krieg gegen Whistleblower. Diesem widmet sich das Filmprojekt “War on Whistleblowers” welches über seine Webseite noch Unterstützer sucht.

- Auch im Fall Gustl Mollath hat sich etwas getan. Nach Rechtsanwalt Strate hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Unklar ist allerdings wie lange das zuständige Landgericht Regensburg jetzt für die Überprüfung jener Anträge benötigen wird und ob es Mollath eventuell schon vor dem vollständigen Abschluss des Verfahrens in die Freiheit entlassen wird.

- Schließlich beleuchtet ein Artikel bei jetzt.de den Umgang der UN mit Whistleblowern. Nach sechs Jahren Verfahrensdauer hat dort ein Schiedstribunal zwar erstmals festgestellt, dass ein Whistleblower der auf Korruption hingewiesen hatte in seinen Rechten massiv verletzt und nach 27 Jahren Dienstzeit zu unrecht ohne Pensionsansprüche vor die Tür gesetzt wurde – wovon UN-Generalsekretär Ban Ki Moon nichts wissen wollte. Das Tribunal sprach dem Whistleblower jedoch für all das nur eine Entschädigung von gerade einmal 65.000 $ statt der geforderten 3,8 Millionen $ zu. Es bleibt abzuwarten, ob die USA jetzt, wie im Beitragsgesetz angelegt, ihren UN-Beitrag mangels ausreichendem Whistleblowerschutz durch die UN-Institutionen reduzieren werden.

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„Das war Vorsatz“ – Mollath und die Diagnose Justiz

Ein Gastbeitrag Von Susanne Baumstark

„Zeig mir einen gesunden Mann und ich werde ihn heilen“, schrieb einmal der Psychiater Carl Gustav Jung. So witzig dieser selbstironische Satz allgemein dahin gesagt anmutet, umso mehr Schluckbeschwerden treten auf, wenn man sich von  Dr. Wilhelm Schlötterer über die Hintergründe zum Fall Gustl Mollath aufklären lässt. Der Jurist und Autor des viel beachteten Buches „Macht und Missbrauch“ referierte gestern auf Einladung der Freien Wähler am südöstlichen Ende der Republik, in Garmisch-Partenkirchen. Um klare Worte ist der Whistleblower, der im Rahmen seiner Arbeit bei der bayerischen Finanzverwaltung in den 1970er Jahren korrupte Seilschaften bis in die höchste politische Instanz hinein aufscheuchte, nicht verlegen: „Es war kein Justizirrtum, das war Vorsatz“, sagt er in Bezug auf das Verfahren im Fall Mollath, der seit 2006 psychiatrisiert in der Klinik sitzt. Die Begründung dafür, dass sich die bayerische Justiz vorsätzlich schuldig machte, folgt laut Schlötterer einer „primitiven Logik“: Ausdrücklich wegen der Angaben zu Schwarzgeldverschiebungen wurde Mollath mit der Diagnose „paranoide Wahnvorstellungen“ in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Niemand aber prüfte die Angaben. Das sei „Handeln wider besseren Wissens“ und damit Vorsatz.

Im Übrigen hält der Jurist Mollath für „unzweifelhaft gesund, geschweige denn gemeingefährlich“. Eine Beurteilung, die er nicht einfach so übernommen hat. Als Schlötterer nach Erscheinen seines Buches einen Brief von Mollath aus der Anstalt bekam, war er skeptisch: „Ich habe gedacht, so einfach kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik“. Da aber Mollaths Schreiben „Hand und Fuß“ hatte, kam es zu einem Telefonat der beiden. „Ich war beeindruckt, wie geordnet er seinen Fall schilderte“, so Schlötterer. Als er später relevante Unterlagen in den Händen hielt, habe er „gleich gesehen, was gespielt wird“. In der Folge erstellte er eine Analyse des Falls, die er Mollaths Pflichtverteidiger zuleitete. Obwohl seine Analyse totgeschwiegen wurde, blieb Schlötterer dran, versorgte Presse und Landtagsfraktionen mit Informationen. Heute, wo das Verfahren im Fall Mollath wiederaufgenommen ist, geht er davon aus, dass sich in absehbarer Zeit einige Personen vor Gericht werden verantworten müssen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im bayerischen Landtag, initiiert derzeit zusammen mit seinen Kollegen einen Untersuchungsausschuss zur Sache. Verdachtsmomente gebe es bereits, verrät er: etwa gegen eine allseits bekannte Person, darüber hinaus geht es um eine Anzeige gegen eine große Firma in Nürnberg sowie um eine Staatsanwältin, die über verwandtschaftliche Verhältnisse mit der Firmenleitung in Beziehung steht. Dass eben jene Staatsanwältin auch in den Fall Mollath einbezogen war, „fällt schon auf“, so Streibl.

Die politische Besonderheit betrifft laut Streibl den ganzen Komplex der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Obwohl Mollath Beweismittel vorlegte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht. „Aber wenn da kein Anfangsverdacht besteht, wo denn dann“, fragt er in die Runde. Wie „Schuppen von den Augen“ sei es den Freien Wählern gefallen, als ihnen ein entsprechendes Gutachten zugespielt wurde, das bewies, dass die bayerische Justizministerin nicht aufklärte und Mollath Recht hat. Schlötterer vergleicht die Angelegenheit mit der Spiegel-Affäre: „Strauß versuchte damals, den Spiegel unter Einschaltung der Justiz mundtot zu machen.“ Das Hauptthema sei daher die Justiz: „Wir haben nicht nur das Schicksal von Gustl Mollath zu beklagen. Es ist doch eine irre Sache, wenn es bei uns möglich ist, dass ein normaler Mensch vom Gericht weggesperrt werden kann.“ Zwar laufe nicht jeder Gefahr, in die Psychiatrie gesteckt zu werden. „Wenn das aber in bestimmten Fällen durch Gerichtsentscheidungen funktioniert, indem Täter ihre Beziehungen zu Politik und Justiz ausnutzen und am Ende der Unschuldige noch belangt wird, dann leben wir alle unsicher. Das muss in jedem Fall anders geregelt werden.“ Das fordert auch die Europarat von der Bundesrepublik in ihrer Resolution 1685 (2009), bisher unbeeindruckt seitens deutscher Regierungsvertreter. Der Europarat fordert unter anderem, die politische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten abzuschaffen.

Im Gegensatz zur Situation in anderen Mitgliedstaaten des Europarates können deutsche Justizminister von Bund und Ländern der Staatsanwaltschaft mündliche Weisungen zur Sachbehandlung von Ermittlungsverfahren geben. Dabei sind sie nicht an die Schriftform gebunden. Auf entsprechende Beschwerden reagierten verantwortliche Stellen mit dem Einwand, der Verwaltungsaufwand für schriftliche Vermerke bei Weisungen an die Justiz sei zu groß, wie man beim gestrigen Jahresauftakt der Freien Wähler erfuhr. So blieb auch der entsetzte Einwurf eines Gastes unwidersprochen, dass wir ja dann eine politisch gesteuerte Justiz haben. Florian Streibl meint trotzdessen, wir müssten keine Angst vor der Justiz haben. Aber vor denen, die dahinter stehen und diese missbrauchen. „Den politischen Missbrauch der Justiz müssen wir zerschlagen und Unabhängigkeit herstellen.“ Gleichzeitig ist er aber auch davon überzeugt, dass viele Justizangestellte ihre Arbeit hervorragend machen. Das Problem liege in den Strukturen, die sich eingeschlichen haben.

Dass man auch entgegen eingeschlichener Strukturen handeln kann, das Problem also auch immer leichtfertig anpassungsbereite Personen befördern, bewies Wilhelm Schlötterer seinerzeit. Er setzte zwar seine berufliche Karriere aufs Spiel, letzten Endes habe es für ihn aber doch einen glücklichen Ausgang genommen, sagt der pensionierte, aber immer noch voll beschäftigte Whistleblower. Das sei aber keine Selbstverständlichkeit. Es gebe viele Fälle, in denen Personen, die Missstände aufzeigen, schlechter dran sind. „Moralisch und rechtlich bin ich immer im Recht gewesen“, ist er überzeugt. So konnte er sich letztlich stets darauf verlassen, dass seine Selbstachtung keinen Schaden nehmen wird.

Link zur Europarats-Resolution zur Schaffung einer unabhängigen Justiz (auf Englisch): http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm

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