Ein Gastbeitrag Von Susanne Baumstark
„Zeig mir einen gesunden Mann und ich werde ihn heilen“, schrieb einmal der Psychiater Carl Gustav Jung. So witzig dieser selbstironische Satz allgemein dahin gesagt anmutet, umso mehr Schluckbeschwerden treten auf, wenn man sich von Dr. Wilhelm Schlötterer über die Hintergründe zum Fall Gustl Mollath aufklären lässt. Der Jurist und Autor des viel beachteten Buches „Macht und Missbrauch“ referierte gestern auf Einladung der Freien Wähler am südöstlichen Ende der Republik, in Garmisch-Partenkirchen. Um klare Worte ist der Whistleblower, der im Rahmen seiner Arbeit bei der bayerischen Finanzverwaltung in den 1970er Jahren korrupte Seilschaften bis in die höchste politische Instanz hinein aufscheuchte, nicht verlegen: „Es war kein Justizirrtum, das war Vorsatz“, sagt er in Bezug auf das Verfahren im Fall Mollath, der seit 2006 psychiatrisiert in der Klinik sitzt. Die Begründung dafür, dass sich die bayerische Justiz vorsätzlich schuldig machte, folgt laut Schlötterer einer „primitiven Logik“: Ausdrücklich wegen der Angaben zu Schwarzgeldverschiebungen wurde Mollath mit der Diagnose „paranoide Wahnvorstellungen“ in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Niemand aber prüfte die Angaben. Das sei „Handeln wider besseren Wissens“ und damit Vorsatz.
Im Übrigen hält der Jurist Mollath für „unzweifelhaft gesund, geschweige denn gemeingefährlich“. Eine Beurteilung, die er nicht einfach so übernommen hat. Als Schlötterer nach Erscheinen seines Buches einen Brief von Mollath aus der Anstalt bekam, war er skeptisch: „Ich habe gedacht, so einfach kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik“. Da aber Mollaths Schreiben „Hand und Fuß“ hatte, kam es zu einem Telefonat der beiden. „Ich war beeindruckt, wie geordnet er seinen Fall schilderte“, so Schlötterer. Als er später relevante Unterlagen in den Händen hielt, habe er „gleich gesehen, was gespielt wird“. In der Folge erstellte er eine Analyse des Falls, die er Mollaths Pflichtverteidiger zuleitete. Obwohl seine Analyse totgeschwiegen wurde, blieb Schlötterer dran, versorgte Presse und Landtagsfraktionen mit Informationen. Heute, wo das Verfahren im Fall Mollath wiederaufgenommen ist, geht er davon aus, dass sich in absehbarer Zeit einige Personen vor Gericht werden verantworten müssen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im bayerischen Landtag, initiiert derzeit zusammen mit seinen Kollegen einen Untersuchungsausschuss zur Sache. Verdachtsmomente gebe es bereits, verrät er: etwa gegen eine allseits bekannte Person, darüber hinaus geht es um eine Anzeige gegen eine große Firma in Nürnberg sowie um eine Staatsanwältin, die über verwandtschaftliche Verhältnisse mit der Firmenleitung in Beziehung steht. Dass eben jene Staatsanwältin auch in den Fall Mollath einbezogen war, „fällt schon auf“, so Streibl.
Die politische Besonderheit betrifft laut Streibl den ganzen Komplex der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Obwohl Mollath Beweismittel vorlegte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht. „Aber wenn da kein Anfangsverdacht besteht, wo denn dann“, fragt er in die Runde. Wie „Schuppen von den Augen“ sei es den Freien Wählern gefallen, als ihnen ein entsprechendes Gutachten zugespielt wurde, das bewies, dass die bayerische Justizministerin nicht aufklärte und Mollath Recht hat. Schlötterer vergleicht die Angelegenheit mit der Spiegel-Affäre: „Strauß versuchte damals, den Spiegel unter Einschaltung der Justiz mundtot zu machen.“ Das Hauptthema sei daher die Justiz: „Wir haben nicht nur das Schicksal von Gustl Mollath zu beklagen. Es ist doch eine irre Sache, wenn es bei uns möglich ist, dass ein normaler Mensch vom Gericht weggesperrt werden kann.“ Zwar laufe nicht jeder Gefahr, in die Psychiatrie gesteckt zu werden. „Wenn das aber in bestimmten Fällen durch Gerichtsentscheidungen funktioniert, indem Täter ihre Beziehungen zu Politik und Justiz ausnutzen und am Ende der Unschuldige noch belangt wird, dann leben wir alle unsicher. Das muss in jedem Fall anders geregelt werden.“ Das fordert auch die Europarat von der Bundesrepublik in ihrer Resolution 1685 (2009), bisher unbeeindruckt seitens deutscher Regierungsvertreter. Der Europarat fordert unter anderem, die politische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten abzuschaffen.
Im Gegensatz zur Situation in anderen Mitgliedstaaten des Europarates können deutsche Justizminister von Bund und Ländern der Staatsanwaltschaft mündliche Weisungen zur Sachbehandlung von Ermittlungsverfahren geben. Dabei sind sie nicht an die Schriftform gebunden. Auf entsprechende Beschwerden reagierten verantwortliche Stellen mit dem Einwand, der Verwaltungsaufwand für schriftliche Vermerke bei Weisungen an die Justiz sei zu groß, wie man beim gestrigen Jahresauftakt der Freien Wähler erfuhr. So blieb auch der entsetzte Einwurf eines Gastes unwidersprochen, dass wir ja dann eine politisch gesteuerte Justiz haben. Florian Streibl meint trotzdessen, wir müssten keine Angst vor der Justiz haben. Aber vor denen, die dahinter stehen und diese missbrauchen. „Den politischen Missbrauch der Justiz müssen wir zerschlagen und Unabhängigkeit herstellen.“ Gleichzeitig ist er aber auch davon überzeugt, dass viele Justizangestellte ihre Arbeit hervorragend machen. Das Problem liege in den Strukturen, die sich eingeschlichen haben.
Dass man auch entgegen eingeschlichener Strukturen handeln kann, das Problem also auch immer leichtfertig anpassungsbereite Personen befördern, bewies Wilhelm Schlötterer seinerzeit. Er setzte zwar seine berufliche Karriere aufs Spiel, letzten Endes habe es für ihn aber doch einen glücklichen Ausgang genommen, sagt der pensionierte, aber immer noch voll beschäftigte Whistleblower. Das sei aber keine Selbstverständlichkeit. Es gebe viele Fälle, in denen Personen, die Missstände aufzeigen, schlechter dran sind. „Moralisch und rechtlich bin ich immer im Recht gewesen“, ist er überzeugt. So konnte er sich letztlich stets darauf verlassen, dass seine Selbstachtung keinen Schaden nehmen wird.
Link zur Europarats-Resolution zur Schaffung einer unabhängigen Justiz (auf Englisch): http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm
