Aktuelle Linktipps zu Whistleblowing

In den letzten Tagen gab es einige Neuigkeiten und Berichte rund um das Thema Whistleblowing, auf die wir zumindest kurz hinweisen wollen:

- Auf Youtube gibt es einen Mitschnitt der Berliner Konferenz Whistleblower – das Gewissen im Krieg u.a. mit Julian Assange und dem Bradely Manning Support Netzwerk, welches für den 01.06.2013 ebenfalls in Berlin zu einer neuen Solidaritätsaktion für Manning aufruft.

- In Österreich ist in der letzten Woche seitens des Justizministeriums eine Webseite online gestellt worden über welche Hinweise z.B. auf Korruption und Wirtschaftskriminalität an eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft – vermeintlich anonym – abgegeben werden können. Die Technik der Seite stammt aus Deutschland und entspricht jener, die z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt wird. Interessant ist neben der Freischaltung der Seite vor allem die Kritik daran, die jetzt aufgekommen ist und neben einer unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken hinsichtlich der Enttarnung von Hinweisgebern auch auf die fehlende Barrierefreiheit des Angebots abstellt.

- Auf der internationalen Whistleblower-Konferenz in Berlin wurde vor kurzem nochmals deutlich, dass die US-Regierung derzeit eine sehr zweischneidige Politik gegenüber Whistleblowern fährt. Während für bestimmte Gruppen von Whistleblowern sowohl aus der normalen Staatsverwaltung als auch der privaten Wirtschaft der gesetzliche Schutz in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde, gibt es in jenen Bereichen, die Berührungspunkte zu den Themen nationale Sicherheit und Militär aufweisen einen Krieg gegen Whistleblower. Diesem widmet sich das Filmprojekt “War on Whistleblowers” welches über seine Webseite noch Unterstützer sucht.

- Auch im Fall Gustl Mollath hat sich etwas getan. Nach Rechtsanwalt Strate hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Unklar ist allerdings wie lange das zuständige Landgericht Regensburg jetzt für die Überprüfung jener Anträge benötigen wird und ob es Mollath eventuell schon vor dem vollständigen Abschluss des Verfahrens in die Freiheit entlassen wird.

- Schließlich beleuchtet ein Artikel bei jetzt.de den Umgang der UN mit Whistleblowern. Nach sechs Jahren Verfahrensdauer hat dort ein Schiedstribunal zwar erstmals festgestellt, dass ein Whistleblower der auf Korruption hingewiesen hatte in seinen Rechten massiv verletzt und nach 27 Jahren Dienstzeit zu unrecht ohne Pensionsansprüche vor die Tür gesetzt wurde – wovon UN-Generalsekretär Ban Ki Moon nichts wissen wollte. Das Tribunal sprach dem Whistleblower jedoch für all das nur eine Entschädigung von gerade einmal 65.000 $ statt der geforderten 3,8 Millionen $ zu. Es bleibt abzuwarten, ob die USA jetzt, wie im Beitragsgesetz angelegt, ihren UN-Beitrag mangels ausreichendem Whistleblowerschutz durch die UN-Institutionen reduzieren werden.

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Veranstaltungen zu Whistleblowing in Leverkusen und Berlin

In den nächsten beiden Wochen finden sowohl in Leverkusen als auch in Berlin Veranstaltungen zum Thema Whistleblowing statt auf die wir kurz hinweisen möchten:

Am 6.3.2013 geht es um “Kritik am Arbeitgeber als „ethischen Ungehorsam“ – Ist dies richtig? Ist dies möglich?”. Nikolaus Roth führt in die Problematik und das Thema Whistleblowing ein und erläutert u.a. den inneren Zwiespalt und die Schwierigkeiten, die Menschen haben, die sich kritisch zum Unternehmen äußern. Veranstaltungsort ist das Arbeitslosenzentrum&mehr in der Schulstrasse 5 in 51373 Leverkusen-Wiesdorf. Beginn ist 19:00 Uhr, der Eintritt ist ohne Anmeldung möglich und kostenlos.

Einen ganzen Tag widmet sich dem Thema “Whistleblowing” eine Veranstaltung von Transparency International und der Böll-Stiftung am 11.3.2013 in Berlin. Unter dem Motto “Whistleblowing for Change – Die Gesetze zum Schutz der Whistleblower weiterbringen!” diskutieren hier zahlreiche internationale Experten über Best-Practice und Handlungsperspektiven. Es geht darum, Bürgerinnen und Bürgern sichere Alternativen zum Schweigen zu verschaffen. Und das weltweit. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos eine vorherige Anmeldung ist aber nötig.

 

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„Das war Vorsatz“ – Mollath und die Diagnose Justiz

Ein Gastbeitrag Von Susanne Baumstark

„Zeig mir einen gesunden Mann und ich werde ihn heilen“, schrieb einmal der Psychiater Carl Gustav Jung. So witzig dieser selbstironische Satz allgemein dahin gesagt anmutet, umso mehr Schluckbeschwerden treten auf, wenn man sich von  Dr. Wilhelm Schlötterer über die Hintergründe zum Fall Gustl Mollath aufklären lässt. Der Jurist und Autor des viel beachteten Buches „Macht und Missbrauch“ referierte gestern auf Einladung der Freien Wähler am südöstlichen Ende der Republik, in Garmisch-Partenkirchen. Um klare Worte ist der Whistleblower, der im Rahmen seiner Arbeit bei der bayerischen Finanzverwaltung in den 1970er Jahren korrupte Seilschaften bis in die höchste politische Instanz hinein aufscheuchte, nicht verlegen: „Es war kein Justizirrtum, das war Vorsatz“, sagt er in Bezug auf das Verfahren im Fall Mollath, der seit 2006 psychiatrisiert in der Klinik sitzt. Die Begründung dafür, dass sich die bayerische Justiz vorsätzlich schuldig machte, folgt laut Schlötterer einer „primitiven Logik“: Ausdrücklich wegen der Angaben zu Schwarzgeldverschiebungen wurde Mollath mit der Diagnose „paranoide Wahnvorstellungen“ in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Niemand aber prüfte die Angaben. Das sei „Handeln wider besseren Wissens“ und damit Vorsatz.

Im Übrigen hält der Jurist Mollath für „unzweifelhaft gesund, geschweige denn gemeingefährlich“. Eine Beurteilung, die er nicht einfach so übernommen hat. Als Schlötterer nach Erscheinen seines Buches einen Brief von Mollath aus der Anstalt bekam, war er skeptisch: „Ich habe gedacht, so einfach kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik“. Da aber Mollaths Schreiben „Hand und Fuß“ hatte, kam es zu einem Telefonat der beiden. „Ich war beeindruckt, wie geordnet er seinen Fall schilderte“, so Schlötterer. Als er später relevante Unterlagen in den Händen hielt, habe er „gleich gesehen, was gespielt wird“. In der Folge erstellte er eine Analyse des Falls, die er Mollaths Pflichtverteidiger zuleitete. Obwohl seine Analyse totgeschwiegen wurde, blieb Schlötterer dran, versorgte Presse und Landtagsfraktionen mit Informationen. Heute, wo das Verfahren im Fall Mollath wiederaufgenommen ist, geht er davon aus, dass sich in absehbarer Zeit einige Personen vor Gericht werden verantworten müssen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im bayerischen Landtag, initiiert derzeit zusammen mit seinen Kollegen einen Untersuchungsausschuss zur Sache. Verdachtsmomente gebe es bereits, verrät er: etwa gegen eine allseits bekannte Person, darüber hinaus geht es um eine Anzeige gegen eine große Firma in Nürnberg sowie um eine Staatsanwältin, die über verwandtschaftliche Verhältnisse mit der Firmenleitung in Beziehung steht. Dass eben jene Staatsanwältin auch in den Fall Mollath einbezogen war, „fällt schon auf“, so Streibl.

Die politische Besonderheit betrifft laut Streibl den ganzen Komplex der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Obwohl Mollath Beweismittel vorlegte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht. „Aber wenn da kein Anfangsverdacht besteht, wo denn dann“, fragt er in die Runde. Wie „Schuppen von den Augen“ sei es den Freien Wählern gefallen, als ihnen ein entsprechendes Gutachten zugespielt wurde, das bewies, dass die bayerische Justizministerin nicht aufklärte und Mollath Recht hat. Schlötterer vergleicht die Angelegenheit mit der Spiegel-Affäre: „Strauß versuchte damals, den Spiegel unter Einschaltung der Justiz mundtot zu machen.“ Das Hauptthema sei daher die Justiz: „Wir haben nicht nur das Schicksal von Gustl Mollath zu beklagen. Es ist doch eine irre Sache, wenn es bei uns möglich ist, dass ein normaler Mensch vom Gericht weggesperrt werden kann.“ Zwar laufe nicht jeder Gefahr, in die Psychiatrie gesteckt zu werden. „Wenn das aber in bestimmten Fällen durch Gerichtsentscheidungen funktioniert, indem Täter ihre Beziehungen zu Politik und Justiz ausnutzen und am Ende der Unschuldige noch belangt wird, dann leben wir alle unsicher. Das muss in jedem Fall anders geregelt werden.“ Das fordert auch die Europarat von der Bundesrepublik in ihrer Resolution 1685 (2009), bisher unbeeindruckt seitens deutscher Regierungsvertreter. Der Europarat fordert unter anderem, die politische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten abzuschaffen.

Im Gegensatz zur Situation in anderen Mitgliedstaaten des Europarates können deutsche Justizminister von Bund und Ländern der Staatsanwaltschaft mündliche Weisungen zur Sachbehandlung von Ermittlungsverfahren geben. Dabei sind sie nicht an die Schriftform gebunden. Auf entsprechende Beschwerden reagierten verantwortliche Stellen mit dem Einwand, der Verwaltungsaufwand für schriftliche Vermerke bei Weisungen an die Justiz sei zu groß, wie man beim gestrigen Jahresauftakt der Freien Wähler erfuhr. So blieb auch der entsetzte Einwurf eines Gastes unwidersprochen, dass wir ja dann eine politisch gesteuerte Justiz haben. Florian Streibl meint trotzdessen, wir müssten keine Angst vor der Justiz haben. Aber vor denen, die dahinter stehen und diese missbrauchen. „Den politischen Missbrauch der Justiz müssen wir zerschlagen und Unabhängigkeit herstellen.“ Gleichzeitig ist er aber auch davon überzeugt, dass viele Justizangestellte ihre Arbeit hervorragend machen. Das Problem liege in den Strukturen, die sich eingeschlichen haben.

Dass man auch entgegen eingeschlichener Strukturen handeln kann, das Problem also auch immer leichtfertig anpassungsbereite Personen befördern, bewies Wilhelm Schlötterer seinerzeit. Er setzte zwar seine berufliche Karriere aufs Spiel, letzten Endes habe es für ihn aber doch einen glücklichen Ausgang genommen, sagt der pensionierte, aber immer noch voll beschäftigte Whistleblower. Das sei aber keine Selbstverständlichkeit. Es gebe viele Fälle, in denen Personen, die Missstände aufzeigen, schlechter dran sind. „Moralisch und rechtlich bin ich immer im Recht gewesen“, ist er überzeugt. So konnte er sich letztlich stets darauf verlassen, dass seine Selbstachtung keinen Schaden nehmen wird.

Link zur Europarats-Resolution zur Schaffung einer unabhängigen Justiz (auf Englisch): http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm

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Buchbesprechung: Baur – Störfall im Sozialamt

Alex Baur ist ein schweizer Journalist. Er war derjenige der als Erster über Missstände im Sozialamt in Zürich berichtet hatte. Seine Informantinnen waren die dortigen Mitarbeiterinnen Margrit Zopfi und Esther Wyler, die in der Folge wegen dieses Whistleblowings ihren Job verloren und wegen Amtsgeheimnisverrats auch strafrechtlich verurteilt wurden. Seine und deren Geschichte schildert er in diesem Buch.
Vieles von dem was Baur schreibt lässt ein unbehagliches Gefühl zurück. Während in Deutschland gerade über die Manipulation des Armutsberichts durch die Bundesregierung diskutiert wird, wird in seinem Buch zwar stellenweise bestritten, letztlich aber doch deutlich, dass Baur eben gerade keine journalistische Neutralität pflegt, sondern dass ihm etwas stinkt und er mit journalistischen Mitteln, fast schon in Form einer Kampagne dagegen anschrei(b)t. Baur stank, dass aus seiner Sicht die Stadt Zurüch in den 2000er Jahren unter Grüner Führung einen mindestens sehr lockeren Umgang mit Sozialhilfegeldern pflegte und dies von vielen, gerade auch vielen Ausländern, schamlos ausgenutzt wurde. Dass keine Kontrollen stattfanden und niemand zur Arbeit angehalten wurde. Aus deutscher Sicht und vor dem Hintergrund der Brutalität und Absurdität mit der bei uns Harz IV Menschen in unwürdige Lebensumstände und in die Annahme jeder auch noch so unverschämt gering bezahlten Arbeit zwingt, und angesichts von vielen rassistisch motivierten Übergriffen ja Morden bei uns, kommt dem Rezensenten dabei an der ein oder anderen Stelle schon einmal die Wut hoch. Aus dieser Sicht ist Baur mindestens politisch inkorrekt vielleicht sogar gefährlich.
Aber heißt dies, dass seine Sicht der Dinge nicht doch wert ist geäußert und anhand von Fakten überprüft zu werden? Und zwar nicht wie dies im Falle des Sozialamtes Zürich zunächst geschah durch eine angeblich unabhängige Kommission, die in Wirklichkeit aus lauter Amigos besteht. Es ist nicht legitim Rechtsbrüche durch Geheimhaltung zu vertuschen und dies muss auch dort gelten, wo deren Offenlegung die eigenen politischen Vorstellungen ins Wanken bringen könnte. Wenn nicht sein kann, was nicht sein darf, haben wir bayerische Verhältnisse! Und letztlich dient die Identifikation von Sozialhilfemissbrauch auch all jenen, die diese Leistungen völlig zu Recht in Anspruch nehmen.
Die Mechanismen im behördlichen Umgang mit Whistleblowern aus der Verwaltung und ihren Hinweisen und dies zeigt Baur auch, sind in der Schweiz offensichtlich ganz ähnliche wie in Deutschland und anderswo. Bei anonymen Hinweisen erst recht über die Medien setzt sofort die Suche nach dem Maulwurf ein und die offizielle Stelle, die sich eigentlich mit den Missständen beschäftigen sollte, ruht nicht eher als dieser identifiziert ist. Whistleblower, die sich in die Hände und Mühlen der Justiz begeben werden in einem langsamen und langen Prozess zerrieben. Am Ende steht der Vorwurf nicht noch einen Versuch der internen Klärung unternommen, die Vorwürfe nicht noch genauer geprüft nicht bis in jede Einzelheit belegt zu haben oder schlicht einen winzigen Verfahrensfehler begangen zu haben. Dabei verfügt nur eine Seite über unbegrenzte, weil öffentliche, Mittel und kann den Instanzenzug bei Bedarf in voller Länge ausnutzen und z.B. auch Amigo-Gutachter heranziehen. Auch die Zeit spielt gegen die Whistleblower: je länger eine juristische Auseinandersetzung dauert, desto komplexer und damit medial uninteressanter wird sie, desto weniger sind die damals zuständigen noch in Amt und Würden (hier werden allerdings meist nur Köpfe und nicht systematische Handlungsweisen ausgetauscht), desto mehr Lebenszeit und Karrierechancen gehen dem Whistleblower verloren.
Während eines juristischen Verfahrens ist die Standardantwort mit der sich die Öffentlichkeit meist zufrieden gibt, dass man zum laufenden Verfahren nicht Stellung nimmt und an dessen Ende ist vieles verjährt oder ein alter Hut, den kein Journalist mehr anfasst. Um so mehr sind Whistleblower die sich nicht allein auf die Mühlen der Justiz verlassen wollen auf Journalisten wie Baur angewiesen, die eine Geschichte nicht nur einmal aufbringen und dann wieder vergessen, sondern hartnäckig am Ball bleiben, sich für Details interessieren, die Öffentlichkeit mit immer wieder neuen Aspekten interessiert halten und vor allem auch das Schicksal ihrer Informanten nicht vergessen und den skandalösen Umgang mit Whistleblowern ins Licht der Öffentlichkeit bringen. Wyler und Zopfi haben in der Schweiz vor den Gerichten verloren, aber dank Baur und einigen Kollegen waren in der schweizer Öffentlichkeit, sie die Gewinnerinnen. Dies zeigt nicht zuletzt die Vergabe des Publikumspreises Prix Courage.
Ein bekannter Satz von Hanns-Joachim Friedrich lautet: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“. Leider verstehen viele JournalistInnen diese Satz als Aufforderung, die soeben geschilderten Anforderungen auf deren Erfüllung Whistleblower im Kampf gegen eine wirtschaftliche oder verwaltungsmäßige Übermacht angewiesen sind, nicht zu erfüllen, als Aufforderung Abstand zu halten und neutral zu bleiben. Wie Bauer belegt und die Aussagen von Anne Will auf der Webseite des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises bestätigen, ist aber auch ein anderes Verständnis von Journalismus möglich. Sie schreit dort:
“Ich bin ihm – anders als viele von Ihnen – persönlich leider nie begegnet. Ich kann also nur mutmaßen, bin aber davon überzeugt, dass er mit ‘sich gemein’ machen meint: Positionen ungefragt und unkritisch zu übernehmen, sie sich zu eigen zu machen, gar manipulativ zu vertreten. Das darf ein guter Journalist nicht. Was er aus meiner Sicht darf ist, sich einzusetzen, zum Beispiel auch für eine gute Sache. Denn darin zeigt sich Haltung!”
Wir vom Whistleblower-Netzwerk wünschen uns mehr JournalistInnen mit Haltung! Vielleicht sogar mit soviel Haltung bei uns Mitglied zu werden und mit uns gemeinsam Whistleblower zu unterstützen.

Baur, Alex: Störfall im Sozialamt — Die Geschichte von Margrit Zopfi und Esther Wyler; ISBN: 978-3-907668-88-7; 2011.

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Menschenrechte für alle – nur nicht für EU-Beamte

Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert die letztinstanzliche Überprüfung von zwei Urteilen des Europäischen Gerichts (EuG), die mit nicht nachvollziehbarer Begründung einem Beamten das – genehmigungspflichtige – Recht auf Meinungsfreiheit verwehren und damit Transparenz innerhalb der EU-Institutionen verhindern.


Deutsche Beamte dürfen, anders als EU-Beamte, bestimmte Korruptionsstraftaten direkt an die Staatsanwaltschaft melden. Für die Anzeige aller anderen Straftaten gilt auch in Deutschland nach wie vor das Amtsgeheimnis. Beamte brauchen eine Genehmigung, wenn sie dienstliche Umstände öffentlich machen oder hierzu Strafanzeigen erstatten wollen. Für EU-Beamte gilt dies sogar ohne Ausnahme.

Guido Strack ist Beamter der EU-Kommission. Im Jahre 2002 meldete er seinen Verdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten und eventuelle Straftaten in seinem beruflichen Umfeld an OLAF, die interne Betrugsbekämpfungsbehörde der EU-Kommission. Zwei Jahre später erhält er einen Einstellungsbeschluss, der zwar keine von Stracks Anschuldigungen in Zweifel zieht, das Handeln von Stracks Vorgesetzten aber ohne Prüfung einer einzigen Rechtsnorm unter den gegebenen Umständen für zulässig erklärt.

Stracks Versuch sich gerichtlich dagegen zu wehren, scheitert. Ihm wird, obwohl er zur Anzeige an OLAF verpflichtet war, keine Klagebefugnis zuerkannt deren Ermittlungsergebnisse gerichtlich überprüfen zu lassen.  Die von ihm eingeschalteten anderen zuständigen EU-Institutionen  unterlassen  jede inhaltliche Stellungnahme zu Stracks ausführlichem Rechtsgutachten, in welchem er – Prädikatsjurist mit Masterdiplom – OLAFs schwerwiegende Versäumnisse aufzeigt.

Daraufhin will Strack, als letztes Mittel, unabhängige Instanzen außerhalb der EU-Institutionen einschalten und sich an die Öffentlichkeit und nationale Staatsanwaltschaften wenden. Hierzu beantragt er die erforderliche Genehmigung. Er reicht bei der EU-Kommission eine CD ein, die sein Rechtsgutachten und viele weitere Belege zum Fall enthält. Aber der EU-Kommission ist dies nicht bestimmt genug, sie will wissen, wo Strack dies veröffentlichen will und fordert zusätzlich eine Auflistung der auf der CD enthaltenen Dokumente. Strack liefert die Liste, nennt als Adressaten die Strafverfolgungsbehörden und als Ort der Veröffentlichung das Internet. Als die Kommission immer noch keine Genehmigung erteilt, ja, noch nicht einmal in eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Dokumente eintritt, klagt Strack. Es ist Herbst 2007.

Am 13.12.2012 bestätigt das Europäische Gericht (EuG) das Urteil der ersten Instanz, wonach Stracks Antrag zu „unbestimmt“ gewesen sei, um von der EU-Kommission inhaltlich entschieden zu werden. Es fordert, er hätte zu jedem Dokument weitere Angaben machen und sich auch spezifischer dazu äußern müssen, warum er welches Dokument wie und wo genau veröffentlichen wolle.

Die EU-Gerichte generieren damit nachträglich Anforderungen, die die Kommission selbst zuvor von Strack nicht verlangt hat. Sie tun dies auch ohne gesetzliche Grundlage. Im einschlägigen Artikel 17 des EU-Beamtenstatuts steht nichts von diesen Bestimmtheitsanforderungen.

Wir fassen zusammen: Strack will – teils von ihm selbst verfasste – Schriftstücke nationalen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen und im Internet veröffentlichen. Er kopiert die Dokumente auf eine CD und ersucht die Kommission um Genehmigung. Die Kommission verlangt – rechtlich jedenfalls nicht vorgeschriebene – zusätzliche Auflistungen, die Strack erstellt. Doch auch danach verweigert die Kommission weiter die inhaltliche Entscheidung über den Genehmigungsantrag. Schließlich klagt Strack. Die EU-Gerichte der ersten und zweiten Instanz beziehen sich in ihren Urteilen nun auf gänzlich neue, weitergehende Anforderungen an spezifische Angaben, die Strack zu jedem Dokument hätte machen müssen, damit die Kommission überhaupt in die Prüfung hätte eintreten können (etwa eine „Zusammenfassung“ der Dokumente – sic!).

Dies lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass EU-Beamte sich auf die Kunst der Telepathie verstehen müssen, wenn sie eine Genehmigung für eine Veröffentlichung/Strafanzeige zu Vorgängen innerhalb der EU-Institutionen erhalten wollen. So lassen Kommission und Gerichte Informanten ins Leere laufen. Auf der Strecke bleiben Meinungsfreiheit und Transparenz.

Whistleblower-Netzwerk e.V. steht dieser absurden Rechtsprechung mit Unverständnis gegenüber und sieht darin klare Verstöße gegen die Artikel 6 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).  Nach Art. 10 EMRK sind nur solche Einschränkungen der Meinungsfreiheit zulässig, die in einer demokratischen Gesellschaft gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig sind. Davon kann hier keine Rede sein. Der Verein fordert den Ersten Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs daher auf, dieses Urteil und ein weiteres, welches in einem Parallelverfahren nach gleichem Muster erging (hier geht es darum, dass Strack der Zugang zu ihn selber betreffenden Dokumenten entgegen Artikel 8 der EMRK verweigert wurde), dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorzulegen. Diese einzig verbliebene Möglichkeit zur Abänderung beider Urteile auf EU-Ebene sollte nicht versäumt werden. Geschieht dies nicht, so kündigt das Netzwerk an, wird es Strack im Gang nach Straßburg unterstützen.

Menschenrechte müssen universal gelten und durchsetzbar sein. Auch für Beamte der EU und anderer internationaler Organisationen. Wenn sie Unterstützung darin finden unlautere Machenschaften und Rechtsbrüche ihrer Institutionen aufzudecken und mehr Transparenz herzustellen, kann das deren Glaubwürdigkeit und Verantwortlichkeit nur förderlich sein.

Anders als es auch die neu erlassenen Whistleblower-Richtlinien der EU-Kommission vorsehen, muss eine wirklich unabhängige Kontrolle von außerhalb der EU-Institutionen und durch die Öffentlichkeit möglich sein. Whistleblower müssen einklagbare Rechte haben und sind vor Diskriminierung zu schützen. Geschieht dies nicht, wird nur der Eindruck bestätigt, dass in den EU-Institutionen eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

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