Transparenz Jetzt! Für gesellschaftliche Unternehmensverantwortung

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In einem offenen Brief wendet sich Whistleblower-Netzwerk e.V. gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen des Netzwerks für Unternehmensverantwortung CorA heute an Bundeskanzlerin Merkel. Zugleich werden über 5.000 Unterschriften von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorgelegt die den Appell “Transparenz Jetzt! Für gesellschaftliche Unternehmensverantwortung!” der Initiative SuperMarktMacht.de unterstützen.

Unsere Kernforderungen an die Bundeskanzlerin lauten:

  1. Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform zu verpflichten,
    • Informationen zur Unternehmenspraxis in Bezug auf Arbeitnehmer- und Menschenrechte, Korruption, Lobbyaktivitäten sowie Umwelt- und Klimaschutz bei sich und ihren Lieferanten zu veröffentlichen. Zentrale Informationen zu Arbeitsbedingungen sind zum Beispiel solche zu Gewerkschafts- und Tarifrechten, Arbeitszeiten und Löhnen. Im Bereich Umwelt sind zum Beispiel Informationen über Ressourcen- und Energieverbrauch, Emissionen von Kohlendioxid und anderen gefährlichen Stoffen sowie über Abfallvermeidungskonzepte bedeutsam;
    • ihre Unternehmensstruktur, Lieferanten und Produktionsstandorte offenzulegen und die
      Herkunft ihrer Produkte zu kennzeichnen;
    • Angaben zu Umsätzen und Gewinnen, gezahlten Steuern, Zahl der Angestellten und bei
      Rohstoffunternehmen zu Mengen geförderter Rohstoffe für jedes Land offenzulegen;
  2. dafür zu sorgen, dass unabhängige Stellen die veröffentlichten Informationen regelmäßig überprüfen;
  3. dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bzw. Falschinformationen mit Sanktionen belegt werden.

Der Brief fordert die Bundesregierung auf, Ihren Widerstand gegen die Pläne der Europäischen Kommission aufzugeben, die heute vor genau einem Jahr in ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)- KOM(2011) 681″ zumindest erste Schritte in Richtung der Erfüllung der o.g. Forderungen angekündigt hat. Es ist nun an der Zeit dem einen konkreten Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorzulegen.

Aus Sicht von Whistleblower-Netzwerk e.V. eignet sich Whistleblowing auch in diesem Falle als effektives und kostengünstiges Verifikationsinstrument. Schon im Richtlinienvorschlag sollte demnach eine geeignete Stelle geschaffen werden, an die sich Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher oder auch NGOs – auch vertraulich oder anonym – wenden können, die den auf Tatsachen gestützten Verdacht haben, dass gegen die zu schaffenden Transparenzpflichten, z.B. durch unwahre oder unvollständige Mitteilungen verstoßen wird. Diese Stelle muss auch die Möglichkeit zu Vor-Ort-Inspektionen und Sanktionen haben. Die Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen zugleich vor jeder Art von Sanktionen europarechtlich geschützt werden. Mit solchen Mechanismen würde sichergestellt, dass CSR-Berichterstattung endlich von einem bloßen PR zu einem effektiven Instrument würde, mit dem die Interessen von Menschen und Umwelt ebenso sichergestellt werden könnten, wie die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen durch alle Unternehmen. Jedes schon heute nachhaltig und fair produzierende Unternehmen sollte sich dieser Forderung daher anschließen.

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Bundestagsdebatte zum gesetzlichen Whistleblowerschutz

In der heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Linksfraktion, der die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzes zum Whistleblowerschutz auffordern will, haben alle Parteien klar Position bezogen: Alle Oppositionsparteien wollen den gesetzlichen Whistleblowerschutz verbessern, die Koalitionsfraktionen hingegen behaupten, die bestehenden Regelungen seien ausreichend und bezeichnen die Vorgaben von G20 und Europarat als unverbindlich.

Zunächst legte für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Karin Binder die Grundproblematik des fehlenden Schutzes für Whistleblower in Deutschland dar und verwies z.B. auf den Fall Miroslaw Strecker, um dann auf Wikileaks und Bradley Manning zu sprechen zu kommen. Auch insoweit solle die Bundesregierung handeln und sich gegenüber den USA und Großbritannien für Manning einsetzen.

Dann war Gitta Connemann (CDU/CSU) an der Reihe. Ihr Beitrag war geprägt von bissige Kritik am Vorschlag der Linken einerseits und einer offensichtlichen Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Rechtslage andererseits.

Auf besonderen Unmut stieß bei Ihr eine Passage des Antrags der Linken zum Medienrecht: “insbesondere der Schutz von Medien und anderen Publizierenden wie z. B. WikiLeaks, anderen Leak-Plattformen und Bloggern sowie der Schutz von journalistischen Quellen. Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffende sowie sonstige Personen, die Verschlusssachen erhalten und verbreiten, dürfen dafür nicht haftbar gemacht werden können.” Wobei sich Frau Connemann auch von einem Zwischenruf des MdB Montag (B90/Die Grünen) der auf das geltende Recht verweist, nicht davon abbringen lässt, dass mit dem Antrag der Linken sowohl Wikileaks als auch Beamte die Geheimnisse weitergeben immer von jeder strafrechtlichen Verantwortung freigestellt werden sollten. Ersteres gilt in Deutschland ohnehin und Zweiteres ist auch von den Linken offensichtlich nicht gewollt. Außerdem sei Frau Connemann einmal die Stellungnahme der Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit von UN und OAS zu dieser Problematik zur Lektüre empfohlen.

Was den Schutz von Whistleblowern angeht, beruft sich Connemann auch auf die §§ 84ff. BetrVG, ohne allerdings zu erwähnen, dass jene Normen eine eigene Betroffenheit beim Whistleblower verlangen, also gerade nicht jene schützen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen. Auch der von ihr erwähnte § 17 Abs. 2 ArbSchG hat nur einen ganz engen Anwendungsbereich und ist auf andere Fallkonstellationen nicht übertragbar. Aber der CDU/CSU reicht dies offensichtlich. Das Urteil des EGMR im Fall Heinisch, internationale Forderungen nach besserem gesetzlichen Whistleblowerschutz und die Selbstverpflichtung der G20 werden ignoriert und als “nicht verbindlich” bezeichnet.

Die wirkliche Antwort der CDU/CSU zum Whistleblowerschutz scheint ohnehin zu sein, diesen den Arbeitgebern überlassen zu wollen. Dabei ist es, wie unsere Untersuchungen der Praxis ergeben haben, entgegen der Behauptungen von Connemann, derzeit aber gerade nicht so, dass die meisten Regelungen zu Hinweisgebersystemen in Form von Betriebsvereinbarungen mit den Mitarbeitern verhandelt würden. Hier dominieren vielmehr derzeit eindeutig die einseitigen Regelungen durch Richtlinien der Arbeitgeber und Transparenz ist Mangelware.

Nächste Rednerin, Kerstin Tack (SPD): Sie bezieht sich auf den fehlenden Schutz der Betroffenen in Fällen wie Heinisch, Strecker, Fuchs und Bixler. Sie verbindet diese Fallbeispiele zu Recht mit der Frage: Warum schützt die Bundesregierung die Täter statt der Opfer?

Tack kündigt einen konkreten Gesetzesentwurf der SPD zum Whistleblowerschutz “in den nächsten Wochen” an. Dabei benennt sie auch erstmals zahlreiche Regelungsgegenstände, die dieser Vorschlag enthalten soll. Darunter finden sich auch Themen wie “Schulungs- und Bildungspflichten des Dienstgebers”, “Rolle der Betriebs- und Personalräte”, “Rückmeldungen an Hinweisgeber” und “Wer berät und unterstützt Whistleblower im Betrieb?”. Der Vorschlag der SPD scheint demnach, erfreulicher Weise, wohl über jenen aus 2008, hinausgehen zu wollen.

Pascal Kober von der FDP beginnt mit einem Lob auf die Gewissensentscheidungen mancher Whistleblower, frei nach Thomas von Aquin, um dann allerdings vor allem die möglichen Gefährdungen der Datenschutzrechte Dritter in den Mittelpunkt seiner Rede zu stellen. Im Übrigen schließt er sich der, aus seiner Sicht “differenzierten Argumentation”, der CDU/CSU Kollegin an und setzt auf Gerichte und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall. Als Kommentar dazu reicht wohl der Verweis auf deren jüngste Beurteilung durch den EGMR im Fall Heinisch.

Letzte Rednerin war Ingrid Hönlinger (B90/Die Grünen). Ihr Grundtenor: Wir müssen endlich anerkennen, dass Whistleblower einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten; sie verdienen unseren Schutz. Es bestehe insoweit dringender Handlungsbedarf, aber die Regierung warte nur passiv auf Vorgaben der G20 obwohl jetzt schon klar sei, dass diese G20-Vorschläge keine konkreten Aussagen zu den Details der Einbettung besseren Whistleblowerschutzes ins deutsche Recht machen werden. Ihre Fraktion wolle einen ausgereiften Antrag und werde demnächst einen eigenen Gesetzentwurf – der aber wohl nur arbeits- und dienstrechtliche Regelungen beinhalten wird – zur Diskussion stellen. Die Vorschläge der LINKEN seien hier zu unkonkret.

Am Schluss der Debatte wurde gemäß dem Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, das Thema in die Ausschüsse – federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales – zu verweisen.

Zusammenfassend lässt sich – auch angesichts des mal wieder spärlich besetzten Bundestages – feststellen: Den nötigen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz wird es mit der gegenwärtigen Koalition in Deutschland nicht geben. Jene Fraktionen verschließen auch weiterhin ihre Augen vor der Tatsache, dass in diesem Land zivilcouragierte Whistleblower zu Opfern gemacht werden. Whistleblowerschutz den Unternehmen zu überlassen und so manchmal gar den Bock zum Gärtner zu machen, reicht eben nicht aus. Somit wird Deutschland immer weiter hinter sich entwickelnde internationale Standards des Whistleblowerschutzes zurückfallen.

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Unternehmer setzt Zeichen und stellt Whistleblower ein – Nachahmer gesucht!

Dies ist wirklich mal eine gute Nachricht! Miroslaw Strecker, der Gammelfleisch-Whistleblower, den wir im Mai noch in unserer Ausstellung im Tacheles als “Inzwischen Arbeitsloser LKW-Fahrer”, titulieren mussten, hat einen neuen Job. Auf einen Aufruf bei Antenne Bayern reagierte ein Mitarbeiter einer LKW-Spedition aus Weiden, sprach seinen Chef an, ob Strecker nicht genau der neue Kollege sein könnte, der gerade gesucht wurde und der Chef fackelte nicht lange und stellt Strecker ein.

Wir wollen mehr solcher guten Nachrichten! Also, wenn jemand in diesem Blog, auf unserer Webseite oder in den Texten unserer Ausstellung von Whistleblowern liest, die Schwierigkeiten bekommen haben und auf Arbeitsplatzsuche sind und diesen gerne ein Jobangebot machen möchte, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen gerne und unentgeltlich weiter. Aber auch jenseits veröffentlichter Fallschilderungen sind wir an Kontakten mit Unternehmen interessiert, die gerne Mitarbeiter mit Whistleblowing Erfahrungen einstellen möchten, denn wir haben auch Kontakte zu solchen Menschen über die wir hier nicht berichten können. Auch helfen wir Unternehmen und Betriebsräten gerne weiter, wenn diese Whistleblowing fördern und ein eigenes glaubwürdiges Hinweisgebersystem aufbauen wollen.

Whistleblowerinnen und Whistleblower einzustellen ist auch unter rein unternehmerischen Gesichtspunkten sinnvoll: Diese haben bereits bewiesen, dass sie bei kritischen Situationen frühzeitig Alarm schlagen und nicht schweigend wegsehen. Sie decken so Schwachstellen und Innovationspotential auf und sind, wenn das Unternehmen nicht völlig korrupt ist und sie eine Chance sehen gehört zu werden, auch loyal genug, ihren Hinweis zunächst nur intern zu machen. Also liebe anständigen Unternehmerinnen und Unternehmer: Keine Angst vor Whistleblowern!

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Urteil im Gammelfleischskandal: 21 Monate Haft

Aufgeflogen war er durch das Whistleblowing des LKW Fahrers Miroslaw Strecker, den wir in unserer Ausstellung “Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!” porträtiert haben. Jetzt, nach 4 Jahren, wurde ein Fleischhändler  aus Wertingen zu einer Haftstrafen von 2 Jahren verurteilt, wobei ihm 3 Monate davon allerdings wegen zu langer Verfahrensdauer gleich wieder erlassen wurden. Er hatte in 22 Fällen  nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch mit neuen Etiketten versehen und so insgesamt 130 Tonnen Gammelfleisch in den Verkehr gebracht. Verzehrt wurde dieses dann unter anderem als Döner in Berlin. Besonders illustrativ ist übrigens der Bericht der Augsburger Allgemeinen zu dem Fall, in der neben Versäumnissen der Justiz auch noch die Fragen der bisherigen und  der weiteren Berufsausübung des Täters beleuchtet werden.

Transparency International hat das Urteil zum Anlass  genommen “erneut die Wichtigkeit von Hinweisgebern zu betonen und deren gesetzlichen Schutz zu fordern”.

Diesbezüglich scheinen jetzt sogar Teile des Berliner Senats aufzuwachen, der sich bisher eher durch sein beharrliches Schweigen zum Fall Heinisch auszeichnete. Hierzu heißt es beim Neuen Deutschland u.a.:

Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm (LINKE) hat einen Vorschlag erarbeitet, um mit einer Bundesratsinitiative des Landes den Schutz von Informanten zu verbessern, die Missstände in ihren Unternehmen aufdecken. »Ich bin zuversichtlich, dass der Senat die Initiative Ende August, Anfang September beschließt und der Bundesrat das Thema noch im Herbst bearbeitet«, sagte Carola Bluhm gestern gegenüber ND.

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Whistleblower-Ausstellung im Tacheles (Berlin) eröffnet!

Auf großes Interesse stieß am Freitag die Eröffnung der Ausstellung “Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!”. Nach einer kurzen Begrüßung durch VertreterInnen vom veranstaltenden Whistleblower-Netzwerk und vom gastgebenden Kunsthaus Tacheles führte einer der Macher, Prof. Dr. Johannes Ludwig (www.ansTageslicht.de) die Besucher inhaltlich in die Ausstellung ein.
Dabei betonte er die Bedeutung von Whistleblowing für eine demokratische Gesellschaft und die Aufdeckung von Missständen. Die Ausstellung zeigt anhand von mittlerweile bereits 23 Fällen Frauen und Männern, die sich um unsere Gesellschaft verdient gemacht haben. Dabei wird ein breites Spektrum unterschiedlicher Branchen und aufgezeigten Missständen geboten. Von der Altenpflegerin bis zu einem ehemaligen Landesminster. Von der Investmentbankerin und dem Wissenschaftler über einen LKW-Fahrer bis hin zu mehreren Steuerfahndern. Sie alle haben hingeschaut, wo andere wegschauten, den Mund aufgemacht, wo andere schwiegen. Alle eindrücklich ins Bild gesetzt durch einfühlsame Portraits des Berliner Fotografen Petrov Ahner.
Wer die Bilder sehen und die Ausstellung in den großartigen Räumlichkeiten des Goldenen Saales sehen und genießen will sollte bis zum 29.05.2011 (täglich 16:00-20:00 – Eintritt frei) ins Kunsthaus Tacheles nach Berlin kommen. Allen die dies nicht können, empfehlen wir zumindest die Texte nachzulesen. Diese sind ab sofort bei unserem Kooperationspartner ansTageslicht.de verfügbar.

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