Whistleblowerin erstattet Strafanzeige gegen CDU-MdB

Brigitte Heinisch, Altenpflegerin, Whistleblower-Preisträgerin und Buchautorin, die auf gefährliche Pflege in Berliner Pflegeheimen hingewiesen hatte und vom städtischen Vivantes-Konzern gekündigt wurde, obwohl der Medizinische Dienst der Krankenkassen ihre Vorwürfe bestätigte, fühlt sich vom CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser  als „Denunziantin“ beschimpft und will sich jetzt mit einer Strafanzeige dagegen wehren.

Hintergrund ist ein Artikel der Journalistin Marion Mück-Raab in „Der Freitag“ vom 19.03.2008. Darin wird zunächst die Geschichte von Brigitte Heinisch geschildert und dann unter der Zwischenüberschrift „Whistleblower als ‚Denunzianten'“ CDU-MdB Peter Bleser hinsichtlich des mittlerweile auch an seinem Widerstand gescheiterten Vorschlages zur Änderung von § 612a BGB mit den Worten zitiert: „Wir halten das für Denunziantenschutz“.

In ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, das diesem Blog vorliegt, weist Frau Heinisch darauf hin, das gerade ihr Fall auch Gegenstand der Bundestagsanhörung zu § 612a BGB war und führt u.a. weiter aus:

Wenn Herr Bleser jetzt im „Freitag“ von „Denunzianten“ und „Denunziantenschutz“ spricht, hat dies für mich und wohl auch aus der Sicht eines neutralen Beobachters, einen eindeutigen Bezug zu meinem Fall und meiner Person und ich fasse dies als üble Nachrede und Beleidigung auf.

Als Denunziant wird jemand umgangssprachlich genannt, der in bestehenden Diktaturen Menschen anzeigt, die dann der Verfolgung des Unrechts-Regimes ausgesetzt sind, vgl. Drittes Reich, DDR Diktatur. Glaubt Herr Bleser, wir leben in einer Diktatur? Will er mir unterstellen, Diktatoren zuzuarbeiten, um die Rechte und Menschenwürde anderer Personen zu verletzen?

Die Bezeichnung als Denunziant ist daher geeignet, mich verächtlich zu machen und mich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wobei bei Herrn Bleser schon aufgrund der Bundestagsanhörung, bei welcher er anwesend war, auch durchaus bekannt ist, dass ich eben keine Denunziantin bin.

Oder bin ich etwa ein Denunziant, wenn ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkomme und kriminelle Machenschaften anzeige?

In dem Pflegeheim wo ich von Januar 2002 bis 2005 gearbeitet habe, gab es insgesamt vier Überprüfungen vom medizinischen Dienst. In dem Prüfbericht von 2006 heißt es: „Durch den MDK Berlin-Brandenburg e.V. fand 03/2002 eine unangemeldete anlassbezogene Qualitätsprüfung statt. 07/2003 und letztmalig 11/2004 wurde eine unangemeldete anlassbezogene Evaluation durchgeführt. Hierbei wurden jeweils u.a. eine angespannte Personalsituation und Defizite in allen Qualitätsbereichen festgestellt und der dringende Handlungsbedarf verdeutlicht“

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