Europäisches Parlament fordert Schutz für Whistleblower

Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2013 mit überwältigender Mehrheit auf Basis des Berichts des CRIM-Sonderausschusses gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche einen Entschließungsantrag angenommen. Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität ist dabei der Schutz von Whistleblowern.
Neben einer Analyse der gegenwärtigen Situation enthält der Beschluss des Parlaments auch zahlreiche konkrete Aufforderungen an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen.
Der CRIM-Beschluss fordert die Europäische Kommission auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Gefordert wird ein wirksames und umfassendes europäisches Schutzprogramm für Personen, die Missmanagement und Unregelmäßigkeiten aufdecken und Hinweise zu Korruption im Zusammenhang mit nationalen und grenzüberschreitenden Belangen und finanziellen Interessen der EU geben. Auch EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland werden aufgefordert, einen geeigneten und wirksamen Schutz für Whistleblower einzurichten.
Gefordert wird auch, die Möglichkeiten für anonyme Korruptionsanzeigen auszuweiten und das Schaffen vertraulicher Kanäle. Darüber hinaus erkennt das Europäische Parlament auch die wichtige Rolle von Journalisten und NGOs bei der Aufdeckung von Korruption, Betrug und organisierter Kriminalität an, die ihre Informationen vielfach von Whistleblowern erhalten. Ein Programm zum Schutz von Informanten ist laut Beschluss ein wesentliches Element zur Förderung einer Kultur der Rechtstreue im öffentlichen wie im privaten Sektor. (Vollständiger Bericht: http://bit.ly/1diHTha)
Das deutsche Whistleblower-Netzwerk begrüßt die klare und von allen großen Fraktionen mitgetragene Positionierung des Europäischen Parlaments und fordert alle politischen Kräfte auf, jenen Worten nun umgehend konkrete Taten und Gesetze folgen zu lassen. Whistleblower-Netzwerk sieht besonders CDU und SPD als künftige große Koalition in der Pflicht, effektiven Whistleblowerschutz auch in Deutschland durch klare gesetzliche Regelung sicherzustellen.
Bereits im Februar 2012 hatte die SPD einen Vorschlag für ein eigenständiges Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland vorgelegt. Aber auch Angle Merkel muss ihren Versprechen gegenüber den G20 jetzt Taten folgen lassen. Im Anschluss an ihren Aktionsplan vom November 2010 aus Seoul haben die G20-Staaten auch im “G20 Anti-Corruption Action Plan 2013 – 2014″ beschlossen, Whistleblower besser zu schützen. Das G20-Mitglied Deutschland hat trotz einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahre 2011 bisher jedoch nichts Konkretes für den Schutz von Whistleblowern unternommen.
Zugleich ist Deutschland einer von nur noch zwei G20-Staaten die – im Gegensatz zu 168 anderen Staaten weltweit – noch immer nicht die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen (UNCAC) ratifiziert haben. Diese erkennt den effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes als wichtiges Instrument der Korruptionsbekämpfung an. Ebenso wie weitere und von Deutschland ebenfalls nicht ratifizierte Konventionen des Europarats.
 

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