Britische Regierung will Whistleblowerschutz einschränken

Für viele gilt der britische “Public Interest Disclosure Act (PIDA)” als Vorbild arbeitsrechtlichen Whistleblowerschutzes. Zuletzt hat die irische Regierung einige seiner Elemente in ihren Gesetzesentwurfaufgenommen. Nun aber legt die britische Regierung einen Gesetzentwurf vor, von dem ein massiver Abschreckungseffekt auf potentielle Whistleblower ausgehen würde.
Gut versteckt im Abschnitt “Verschiedenes” findet sich im “Enterprise and Regulatory Reform Bill“, der gerade im Schnelldurchlauf durchs Parlament gebracht werden soll, in Section 14 ein Satz mit dem PIDA, genauer Section 43B des “Employment Rights Act 1996″ um einen “public interest test” ergänzt wird. Whistleblower sollen demnach zukünftig auch belegen, dass sie vernüftiger Weise davon ausgingen, dass ihr Whistleblowing im öffentlichen Interesse erfolgt.
Dabei sind schon nach heutiger Rechtslage Whistleblower in Großbritannien ohnehin nur dann geschützt, wenn sich ihr Whistleblowing auf mindestens einen der in Art. 43B aufgelisteten möglichen Missstände bezieht, also auf die Begehung von Straftaten und anderen Rechtsbrüchen, Justizirrtümer, Gesundheitsgefahren, Umweltschädigungen oder Vertuschungen hinsichtlich der vorgenannten Missstände. Die Bekämpfung genau jener Missstände sollte doch eigentlich immer im öffentlichen Interesse sein. Deshalb hat Whistleblower-Netzwerk e.V. in seinem Gesetzentwurf für ein Whistleblowing-Gesetz für Deutschland in Art. 3 Abs. 1 auch das öffentliche Interesse am Whistleblowing umgekehrt gerade aus dem möglichen Vorliegen derartiger Missstände heraus legal definiert.
Der Vorschlag der britischen Regierung öffnet demgegenüber dem letztlich freien und unkalkulierbarem richterlichen Ermessen Tür und Tor. Würde er Gesetz, so könnte, ganz ähnlich wie heute in Deutschland auch in Großbritannien niemand mehr wirklich sicher sein, ob ein Richter, eventuell erst nach vielen Jahren Prozessdauer, sein Whistleblowing als gerechtfertigt oder als nicht wirklich im öffentlichen Interesse liegend und daher als unrechtmäßig einstufen würde. Bereits mit der Einführung der neuen Vorschrift käme es zu Abschreckungseffekten. Notwendiges Whistleblowing bliebe in vielen Fällen aus. Dem öffentlichen Interesse kann damit nicht gedient werden!
Whistleblower-Netzwerk e.V. unterstützt public concern at work,Professor David Lewis, the Bureau of Investigative Journalism und viele andere, die sich aktuell in Großbritannien dafür einsetzen, die vorgesehenen Einschränkungen des Schutzes von Whistleblowern zu verhindern und stattdessen Verbesserungen jenes Schutzes fordern. Wir erinnern daran, dass sich neben Deutschland auch Großbritannien auf G20-Ebene verpflichtet hat bestmöglichen gesetzlichen Whistleblowerschutz sicherzustellen.

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