Buchbesprechung: Vom wahren Leben im Rechtsstaat

Die Österreicherin Getrude Brinek gewährt mit ihren „Aufzeichnungen einer Volksanwältin“ einen Blick auf die Realität des Rechtsstaates – einen Blick den auch Deutschland verdienen würde, nur in Deutschland gibt es wohl kaum jemanden, dem er in dieser Vielfalt vergönnt ist. Volksanwälte, also dem Parlament berichtenden Obudsleute, mit sachbereichsübergreifender Zuständigkeit, gibt es in Deutschland jedenfalls auf Bundesebene nicht. Zwar sind die Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragtem, den Datenschutzbeauftragten oder auch dem Verwaltungs-Ombudsmann in Rheinland-Pfalz gar nicht schlecht, dennoch ist Deutschland einer von nur zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dem es eine solche Institution nicht gibt (der andere ist Italien, dort haben aber immerhin fast alle Regionen eigene Ombudsleute).
Die aus drei Mitgliedern und deren Mitarbeitern bestehende Volksanwaltschaft wurde durch Art. 148a des Bundes-Verfassungsgesetzes geschaffen und ist seit 1977 Ansprechpartner für Betroffene von möglichen Missständen in der Verwaltung des Bundes und der meisten Ländern Österreichs. 2011 erreichten sie 16.426 Bürgerbeschwerden auf Grund derer 7.349 Prüfverfahren eingeleitet wurden. Prüfgegenstand ist dabei nicht nur die Gesetzesmäßigkeit von Verwaltungshandeln, sondern auch die Art und Weise wie Verwaltungsorgane den Menschen gegenübertreten. Auch die Aufgaben der Überprüfung und Präventionstätigkeiten nach dem UN-Fakultativprotokoll gegen Folter, grausame inhumane und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung von Menschen in angehaltenen Situationen und Einrichtungen (OPCAT) und der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Österreich von der Volksanwaltschaft wahrgenommen. Sie hat dazu u.a. die Rechte auf Akteneinsicht, Auskunft, Vor-Ort-Untersuchungen, Zeugenvernehmung und Gutachtenbeauftragung und muss von allen Organen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in ihrer Arbeit unterstützt werden.
In ihrem Buch beschreibt die Pädagogin und ehemalige ÖVP-Politikerin anschaulich, einfühlsam aber auch kritisch die Nöte der Menschen, die zu ihr kommen, das Wiehern des Amtsschimmels, Zuständigkeitswahnsinn und Freunderlwirtschaft. Sie beschreibt Fälle in denen schnell und unkompliziert Lösungen erreicht werden konnten, Fälle in denen Betroffene froh waren wenigstens einmal jemanden gefunden zu haben, der ihnen zuhört, aber auch Fälle, bei denen auch sie letztlich nur ohnmächtig zuschauen und verzweifeln konnte. Es geht um Nachbarschaftsstreite, Baurecht, Pflege, Betreuung, Sozialfürsorge und viele andere Bereiche in denen vieles im Argen liegt, wenn Recht und Politik auf Wirklichkeit trifft.
Aus Sicht von Whistleblowern besonders bemerkenswert ist das im Buch abgedruckte Interview mit dem früheren schwedischen Ombudsmann Mats Melin. Darin heißt es über das erstmals 1766 in die schwedische Verfassung aufgenommene Recht den Medien Informationen zukommen zu lassen, welches auch von Beamten wahrgenommen werden kann und sich – mit ein paar Ausnahmen – auch auf Informationen bezieht, die der Geheimhaltung unterliegen: „Diese Regelung muss als Frühform des Whistle-blower-Schutzes verstanden werden. Die Freiheit der Medieninformanten soll es ermöglichen, Unregelmäßigkeiten, Missbrauch oder Korruption öffentlich bekannt zu machen und eine Diskussion auszulösen. Der frei Zugang zu offiziellen Dokumenten und die Freiheit der Medieninformanten sind meines Erachtens grundlegend für die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.“
Brinek, Gertrude: Vom wahren Legen im Rechtsstaat — Aufzeichnungen einer Volksanwältin; ISBN: 978-3222133527; 2012.

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