Ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ist überfällig

Whistleblower, also Menschen mit Insiderwissen, die Zivilcourage zeigen und auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen, sind in Deutschland unzureichend gegen Repressalien geschützt. Anlässlich einer für den 05.03.2012 angesetzten öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages fordert Whistleblower-Netzwerk e.V. die Bundesregierung auf, die Schaffung eines Whistleblowing-Gesetzes nicht länger zu blockieren. Deutschland hatte sich bereits 2010 in einer Erklärung der G20-Staaten politisch verpflichtet den Whistleblowerschutz entsprechend internationaler Standards auszugestalten. Bisher nehmen sich aber nur die Oppositionsparteien des Themas an.

2008 war eine Gesetzesinitiative der großen Koalition am Widerstand der Wirtschaft gescheitert. Im Mai 2011 hat die Linksfraktion Kriterien für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Bündnis90/Die Grünen und SPD haben eigene Gesetzesentwürfe erarbeitet. Die Bundesregierung hat zwar im September angekündigt, die Vorschläge der G20-Staaten berücksichtigen zu wollen, bis jetzt scheinen die Koalitionsfraktionen aber keinen Handlungsbedarf zu sehen.

OECD und G20 haben in einer aktuellen Studie klar die Defizite beim Whistleblowerschutz benannt. Die Rechtsprechung in Deutschland bietet keinen hinreichenden Schutz und wirkt abschreckend auf mögliche Whistleblower. Bei Missständen wird daher häufig weggeschaut und geschwiegen. Wer, wie die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, dennoch nicht schweigt, wird mit nachträglicher Billigung der Justiz gekündigt. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stellte daraufhin 2011 fest: Deutschland verstößt gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.

Prof. Johannes Ludwig, stellvertretender Vorsitzender des Netzwerkes und Betreiber des Dokumentationszentrums AnsTageslicht.de, weist noch auf einen anderen wichtigen Aspekt hin: „Wenn die Bundesregierung bei ihrer Verweigerungshaltung bleibt, werden wir auch in Zukunft von Missständen erst erfahren, nachdem sie zu großen Schäden für Menschen und Umwelt geführt haben. Die Chance der Nutzung von Whistleblowing als Frühwarnsystem wird vertan.“

In einer ausführlichen Stellungnahme für den Bundestag hat Guido Strack, der Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerkes, jetzt die vorliegenden Gesetzesentwürfe untersucht und mit internationalen Standards verglichen. Sein Fazit: „Die Entwürfe von Grünen und SPD enthalten gute Ansätze. Allerdings sollte die SPD ihre Vorschläge auch auf Beamte ausweiten. Deren Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit darf nicht zur Vertuschung von Missständen in Behörden führen. Dies ist mit einem zeitgemäßen Verständnis einer transparenten Demokratie nicht vereinbar.“

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Das Stabilitätsgesetz 2012 als Instrument der Destabilisierung des österreichischen Bundesdienstes und dessen Whistleblower

Mit der am 01. Jänner 2012 in Kraft getretenen  Dienstrechts-Novelle 2011 wurde ein für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Beamte, Vertragsbedienstete, Richter und Staatsanwälte) ein Whistleblowerschutz eingeführt (siehe Blogeintrag vom 02. Jänner 2012):

Demzufolge dürfen diese durch den Dienstgeber als Reaktion auf die Meldung eines Verdachtes auf Korruption oder anderer Wirtschaftsdelikte nicht benachteiligt werden (siehe § 53a  Beamtendienstrechtsgesetz (BDG), § 58b Richter und Staatsanwaltsdienstgesetzes sowie § 5 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz).

Grund für diese Gesetzesänderung war die Aufforderung der GRECO Gruppe (siehe §81) des Europarates gewesen, endlich einen derartigen Schutz einzuführen. Also hat Österreich nun seine Pflicht erfüllt. Zu mehr war man trotz internationaler Vorbilder nicht bereit.

Der nunmehrige Entwurf eines Stabilitätsgesetzes Bundesdienst 2012 kann als eine Erklärung herhalten, warum Österreich sich nicht zu einem umfassenden Whistleblowerschutz im Bundesdienst bekannt hat und demzufolge keine entsprechenden gesetzliche Vorschriften erlassen hat:

Wie u.a. aus den Erläuterungen zur Dienstrechts-Novelle 2011 hervorgeht, ist es Ziel der obgenannten Whistleblower Schutzbestimmungen zu verhindern, dass diejenigen, die im guten Glauben Fälle anzeigen,Vergeltungsmaßnahmen fürchten müssen, welche insbesondere ihre Karriere betreffen. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind typischer Weise Versetzungen, Herabstufungen und Kündigungen. Wenn nun öffentliche Bedienstete korrupte Praktiken melden, sind sie nunmehr gesetzlich geschützt. Die künftige Praxis wird zeigen, ob dieser Schutz auch tatsächlich Wirkung zeigt.

Whistleblower, die andere als wirtschaftliche Missstände aufzeigen (z.B. Kindesmissbrauch, Mobbing oder Repressalien wegen der Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung), wollte die Dienstrecht-Novelle 2011 nicht schützen, wiewohl solche durchaus bekannt sind:

Der Fall des Generalstabschef Edmund Entacher hat aufgezeigt, wie leicht ein Minister sich eines missliebigen Beamtes mittels Versetzung unter dem Vorwand eines “wichtigen dienstlichen Interesses” gemäß 3 38 BDG zu entledigen trachten kann (siehe Blogeintrag vom 02. Jänner 2012); im Blogeintrag vom 16. Oktober 2011 wurde  über die Schwierigkeiten, die sich Whistleblower im österreichischen Schulsystem aussetzen, berichtet. Christine Gubitzer, Anti-Mobbing Beauftragte der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sieht laut „Profil“ bei den niederösterreichischen Behörden eine „Tendenz, aufseiten der Vorgesetzten zu stehen. Je weiter oben man ist, desto mehr Rückendeckung hat man“. Diese Feststellung kann durchaus verallgemeinert werden.

Nun ist die “Flexibilisierung des Versetzungsrechtes” erklärtes Ziel des Stabilitätsgesetzes Bundesdienst 2012 . Bis dato ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein Beamter die für den neuen “Arbeitsplatz erforderliche Ausbildung und Eignung aufweist” (§ 38 (3) z. 2 BDG). Dieses Erfordernis soll nun fallen. Seltsam mutet an, dass die Erläuterungen zu dieser vorgeschlagenen Bestimmung  vermerken, dass davon auszugehen ist, “dass die Eignung für den Zielarbeitsplatz eine vom Dienstgeber zu berücksichtigende Voraussetzung der Versetzung ist”. Wenn man davon ausgeht, warum schafft man das dieses gesetzliche Erfordernis ab ? Warum soll dann z.B. der Versetzung eines im Umweltministeriums stehenden Ökologen an die Familienrechtsabteilung des Justizministeriums und vice versa kein gesetzlicher Riegel mehr vorgeschoben werden ?

Widerspricht die Streichung des Erfordernisses der “erforderlichen Eignung und Ausbildung” des zu Versetzenden nicht Artikel 7 des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem Österreich am 10. September 1978 beigetreten ist ? Gemäß dieser Bestimmung hat auch Österreich das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen anerkannt, die insbesondere durch gleiche Möglichkeiten für jedermann zu gewährleisten ist, in seiner beruflichen Tätigkeit auf der alleinigen Grundlage seiner Beschäftigungsdauer und Befähigung aufzusteigen. Wie soll ein Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst und anderswo eine Eignung weiter aufrechterhalten, wenn er oder sie auf ein seiner/ihrer Ausbildung nicht entsprechendes Arbeitsgebiet eingesetzt wird ?

Im Sekretariat der Vereinten Nationen, wo Versetzungen dem freien Ermessen des UN Generalsekretärs unterliegen, dürfen Beamtinnen nicht Posten zugewiesen werden, für die sie nicht die erforderlichen Eignungen oder Qualifikationen und die berufliche Erfahrung mitbringen (siehe Urteil des Verwaltungstribunals der Vereinten Nationen im Fall Bye, UNDT/2009/083, §§ 52 und 55). Es

Es ist zu befürchten, dass durch das Stabilitätsgesetzes Bundesdienst 2012, es sich die Politik leichter machen will, politisch oder persönlich missliebige öffentlich Bedienstete auf ein Abstellgleis zu stellen.

Es ist zu hoffen, dass der am 17. Februar 2012 im Nationalrat eingelangte Gesetzentwurf im Zuge der Begutachtungsfrist korrigiert werden wird, doch die äußerst kurze Begutachtungsfrist von nur 10 Tagen lässt allerdings erahnen, dass das Interesse an einer umfassenden Diskussion des Gesetzesentwurfes seitens der Bundesregierung gering ist.

Vielleicht ergeht es aber auch dem Stabilitätsgesetzes Bundesdienst 2012 ähnlich wie dem Anti-Piraterie Abkommen ACTA, dessen Unterzeichnung am 25. Jänner 2012 zunächst einhellig von der Bundesregierung beschlossen wurde, bevor sich Regierungsmitglieder ihm weniger als ein Monat später vehement widersetzten. Damit zu rechnen ist freilich nicht.

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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SPD-Fraktion beschließt Gesetzesentwurf zum Whistleblowerschutz

Was lange währt. Bereits vor über einem Jahr hatte die SPD Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern/Hinweisgebern angekündigt. Nun scheint ein konkreter Text vorzuliegen und soll noch in dieser Woche offiziell in den Bundestag eingebracht werden. Dies ergibt sich aus zwei Pressemitteilungen der SPD und mehreren Berichten in den Medien.

Nach den uns vorliegenden Informationen verfolgt die SPD den Ansatz eines eigenständigen Gesetzes. Dies ist aus Sicht von Whistleblower-Netzwerk ein Vorteil gegenüber den lediglich auf die Änderung bestehender arbeits- und beamtenrechtlicher Regelungen setzenden Vorschlägen von Bündnis90/Die Grünen, dem Land Berlin und der großen Koalition des Jahres 2008. Erst eine genaue Analyse des SPD-Vorschlages wird jedoch zeigen, ob die SPD auch bereit ist, die sich hierdurch eröffnenden größeren Möglichkeiten für den Schutz von Whistleblowern zu nutzen. Wie dies aussehen sollte, hat Whistleblower-Netzwerk e.V. in seinem eigenen Gesetzesvorschlag schon im April 2011 aufgezeigt.

Spannend wird auch zu beobachten, welche Voraussetzungen die SPD an “rechtmäßige Hinweise” knüpfen wird, denn nur jene sollen den Schutz des Benachteiligungs- und Kündigungsverbotes auslösen. Jedenfalls sollen “leichtfertige” Hinweise auch nach dem Willen der SPD wohl nicht geschützt werden. Unklar ist allerdings noch, wer das Vorliegen von Leichtfertigkeit im Streitfall wird beweisen müssen. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots will die SPD dem Whistleblower Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowie unter besonderen Voraussetzungen auch ein Leistungsverweigerungsrecht zuerkennen.

Whistleblower-Netzwerk unterstützt die Feststellung der SPD, dass es an der Zeit ist die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich zu regeln und deren Leistungen als Frühwarner mit Zivilcourage gesellschaftlich zu würdigen. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, sich diesen Erkenntnissen nicht mehr zu verschließen. Die aufgrund eines Antrags der Linksfraktion am 27.02.2012 stattfindende öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages, bei der Whistleblower-Netzwerk durch seinen Vorsitzenden Guido Strack vertreten sein wird, bietet hierzu eine weitere Gelegenheit.

UPDATE: Mittlerweile liegt eine Pressemitteilung des Bundestages und eine Bundestagsdrucksache mit dem Text des SPD-Entwurfs vor.

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Neues von Manning und Assange

Die US-Army hat jetzt endgültig entschieden, Bradley Manning wegen der Weitergabe von Dokumenten an Wikileaks in Bezug auf 22 Anklagepunkte vor dem Kriegsgericht anzuklagen. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Richter und der Termin der Verhandlung stehen noch nicht fest.

Die Verhandlung vor dem Supreme-Court in London im Hinblick auf die mögliche Auslieferung von Julian Assange an Schweden ist abgeschlossen. Das Urteil wird aber erst in einigen Wochen erwartet. Assange der sich jetzt auch einer zivilrechtlichen Kostenklage seines früheren Anwaltes ausgesetzt sieht plant derweil neue Medienaktivitäten in Form einer Talkshow bei Russia TV.

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