Bundestagsdebatte zum gesetzlichen Whistleblowerschutz

In der heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Linksfraktion, der die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzes zum Whistleblowerschutz auffordern will, haben alle Parteien klar Position bezogen: Alle Oppositionsparteien wollen den gesetzlichen Whistleblowerschutz verbessern, die Koalitionsfraktionen hingegen behaupten, die bestehenden Regelungen seien ausreichend und bezeichnen die Vorgaben von G20 und Europarat als unverbindlich.

Zunächst legte für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Karin Binder die Grundproblematik des fehlenden Schutzes für Whistleblower in Deutschland dar und verwies z.B. auf den Fall Miroslaw Strecker, um dann auf Wikileaks und Bradley Manning zu sprechen zu kommen. Auch insoweit solle die Bundesregierung handeln und sich gegenüber den USA und Großbritannien für Manning einsetzen.

Dann war Gitta Connemann (CDU/CSU) an der Reihe. Ihr Beitrag war geprägt von bissige Kritik am Vorschlag der Linken einerseits und einer offensichtlichen Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Rechtslage andererseits.

Auf besonderen Unmut stieß bei Ihr eine Passage des Antrags der Linken zum Medienrecht: “insbesondere der Schutz von Medien und anderen Publizierenden wie z. B. WikiLeaks, anderen Leak-Plattformen und Bloggern sowie der Schutz von journalistischen Quellen. Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffende sowie sonstige Personen, die Verschlusssachen erhalten und verbreiten, dürfen dafür nicht haftbar gemacht werden können.” Wobei sich Frau Connemann auch von einem Zwischenruf des MdB Montag (B90/Die Grünen) der auf das geltende Recht verweist, nicht davon abbringen lässt, dass mit dem Antrag der Linken sowohl Wikileaks als auch Beamte die Geheimnisse weitergeben immer von jeder strafrechtlichen Verantwortung freigestellt werden sollten. Ersteres gilt in Deutschland ohnehin und Zweiteres ist auch von den Linken offensichtlich nicht gewollt. Außerdem sei Frau Connemann einmal die Stellungnahme der Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit von UN und OAS zu dieser Problematik zur Lektüre empfohlen.

Was den Schutz von Whistleblowern angeht, beruft sich Connemann auch auf die §§ 84ff. BetrVG, ohne allerdings zu erwähnen, dass jene Normen eine eigene Betroffenheit beim Whistleblower verlangen, also gerade nicht jene schützen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen. Auch der von ihr erwähnte § 17 Abs. 2 ArbSchG hat nur einen ganz engen Anwendungsbereich und ist auf andere Fallkonstellationen nicht übertragbar. Aber der CDU/CSU reicht dies offensichtlich. Das Urteil des EGMR im Fall Heinisch, internationale Forderungen nach besserem gesetzlichen Whistleblowerschutz und die Selbstverpflichtung der G20 werden ignoriert und als “nicht verbindlich” bezeichnet.

Die wirkliche Antwort der CDU/CSU zum Whistleblowerschutz scheint ohnehin zu sein, diesen den Arbeitgebern überlassen zu wollen. Dabei ist es, wie unsere Untersuchungen der Praxis ergeben haben, entgegen der Behauptungen von Connemann, derzeit aber gerade nicht so, dass die meisten Regelungen zu Hinweisgebersystemen in Form von Betriebsvereinbarungen mit den Mitarbeitern verhandelt würden. Hier dominieren vielmehr derzeit eindeutig die einseitigen Regelungen durch Richtlinien der Arbeitgeber und Transparenz ist Mangelware.

Nächste Rednerin, Kerstin Tack (SPD): Sie bezieht sich auf den fehlenden Schutz der Betroffenen in Fällen wie Heinisch, Strecker, Fuchs und Bixler. Sie verbindet diese Fallbeispiele zu Recht mit der Frage: Warum schützt die Bundesregierung die Täter statt der Opfer?

Tack kündigt einen konkreten Gesetzesentwurf der SPD zum Whistleblowerschutz “in den nächsten Wochen” an. Dabei benennt sie auch erstmals zahlreiche Regelungsgegenstände, die dieser Vorschlag enthalten soll. Darunter finden sich auch Themen wie “Schulungs- und Bildungspflichten des Dienstgebers”, “Rolle der Betriebs- und Personalräte”, “Rückmeldungen an Hinweisgeber” und “Wer berät und unterstützt Whistleblower im Betrieb?”. Der Vorschlag der SPD scheint demnach, erfreulicher Weise, wohl über jenen aus 2008, hinausgehen zu wollen.

Pascal Kober von der FDP beginnt mit einem Lob auf die Gewissensentscheidungen mancher Whistleblower, frei nach Thomas von Aquin, um dann allerdings vor allem die möglichen Gefährdungen der Datenschutzrechte Dritter in den Mittelpunkt seiner Rede zu stellen. Im Übrigen schließt er sich der, aus seiner Sicht “differenzierten Argumentation”, der CDU/CSU Kollegin an und setzt auf Gerichte und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall. Als Kommentar dazu reicht wohl der Verweis auf deren jüngste Beurteilung durch den EGMR im Fall Heinisch.

Letzte Rednerin war Ingrid Hönlinger (B90/Die Grünen). Ihr Grundtenor: Wir müssen endlich anerkennen, dass Whistleblower einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten; sie verdienen unseren Schutz. Es bestehe insoweit dringender Handlungsbedarf, aber die Regierung warte nur passiv auf Vorgaben der G20 obwohl jetzt schon klar sei, dass diese G20-Vorschläge keine konkreten Aussagen zu den Details der Einbettung besseren Whistleblowerschutzes ins deutsche Recht machen werden. Ihre Fraktion wolle einen ausgereiften Antrag und werde demnächst einen eigenen Gesetzentwurf – der aber wohl nur arbeits- und dienstrechtliche Regelungen beinhalten wird – zur Diskussion stellen. Die Vorschläge der LINKEN seien hier zu unkonkret.

Am Schluss der Debatte wurde gemäß dem Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, das Thema in die Ausschüsse – federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales – zu verweisen.

Zusammenfassend lässt sich – auch angesichts des mal wieder spärlich besetzten Bundestages – feststellen: Den nötigen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz wird es mit der gegenwärtigen Koalition in Deutschland nicht geben. Jene Fraktionen verschließen auch weiterhin ihre Augen vor der Tatsache, dass in diesem Land zivilcouragierte Whistleblower zu Opfern gemacht werden. Whistleblowerschutz den Unternehmen zu überlassen und so manchmal gar den Bock zum Gärtner zu machen, reicht eben nicht aus. Somit wird Deutschland immer weiter hinter sich entwickelnde internationale Standards des Whistleblowerschutzes zurückfallen.

Bookmark and Share

flattr this!

Eine evangelische Tagesandacht zum Thema Whistleblowing

Im Nachgang zur erfolgreich verlaufenen Tagung “Whistleblowing oder: Der Aufstand der Anständigen” an der Evangelischen Akademie im Rheinland, dokumentieren wir an dieser Stelle die Tagesandacht die ev. Landespfarrers und Studienleiter Peter Mörbel am 24.09.2011 anlässlich dieser Tagung gehalten hat. Eine vollständige Dokumentation der Tagung ist in Vorbereitung:

Lied: EG 262, 1-4 Sonne der Gerechtigkeit, gehe auf zu unsrer Zeit (ök Textfassung)

Psalm 43 (EG 723)

Lied: 262, 5-6

Liebe Tagungsgemeinde,

Professor Gerd Meyer hat uns gestern gesagt: „Sozialen Mut kann man nicht nur durch spontanes Eingreifen oder Sich-Wehren, sondern genauso durch überlegtes, geplantes, organisiertes Handeln zeigen – am Arbeitsplatz, in Institutionen und im politischen Bereich.“

Ein Beispiel für überlegtes, geplantes und organisiertes Handeln in einer Institution findet sich in einer berühmten Jesusrede im Matthäusevangelium. Es ist mal nicht die Bergpredigt, sondern die sogenannte „Gemeinderegel“ aus dem 18. Kapitel. Hier ein kleiner Ausschnitt:

“Wenn dein Bruder – und das gilt entsprechend für die Schwester – ein Unrecht begangen hat, dann geh hin und stell ihn unter vier Augen zur Rede. Wenn er mit sich reden lässt, hast du ihn zurück gewonnen.

Wenn er aber nicht auf dich hört, dann geh wieder hin, diesmal mit ein oder zwei anderen; denn jede Sache soll ja aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen entschieden werden.

Wenn er immer noch nicht hören will, dann bring die Angelegenheit vor die Gemeinde. Wenn er nicht einmal auf die Gemeinde hört, dann behandle ihn wie einen Ungläubigen oder Betrüger.”
Matthäus 18, 15-17

Streit kommt vor, nicht einmal oder zweimal, sondern so oft, dass es eine klare Konfliktregelung braucht. Das war die Erkenntnis in einer Gruppe von Menschen, die sich als Freunde und Nachfolger Jesu zusammengetan und sich vorgenommen hatten, einen anderen Lebensstil einzuüben. Einer sollte des Anderen Diener sein, die Bedürfnisse der Anderen sollten über den Eigenen stehen (Liebe deinen Nächsten …), aber auch die eigenen Interessen sollten nicht zu kurz kommen ( … wie dich selbst). Alle sollten möglichst miteinander harmonieren.

So ganz einfach scheint das nicht gewesen zu sein. Denn die verantwortlichen Leitungspersonen im Freundeskreis Jesu haben bald nach seinem Tod gemerkt gemerkt: Wir haben trotz aller guten Vorsätze nach wie vor sehr unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Dass es immer wieder zu allzumenschlichen Zerwürfnissen kam, zeigte ihnen: So ganz neu und so ganz anders wird es nicht, nur weil sich ein paar Idealisten zusammentun und alles besser machen wollen. Die junge Gemeinde der Jesus-Freunde hat daraufhin in seinem Sinne Spielregeln entwickelt und ausprobiert und am Ende so aufgeschrieben, als wär’s eine direkte Anweisung von ihm
So haben sie das, worauf es Jesus immer ankam, in den Lösungsvorschlag für den Umgang mit Konflikten zwischen Christinnen und Christen eingebettet: Der Mensch soll im Streit um eine Sache nicht beschädigt werden. Der Bruder, die Schwester sollen nicht verloren gehen. Sie sind wichtige Bezugspersonen und sie sind – Knatsch hin, Streit her – trotz allem genauso von Gott geliebte und gewollte Menschen wie ich und du. Brüder und Schwestern haben sich nicht gegenseitig ausgewählt, sondern sind durch Vater und Mutter miteinander verbunden. Wir sind als Menschen durch eine dritte Größe miteinander verbunden. Und diese Dritte Größe ist Gott, der so ganz andere Vater von gleichwertigen und gleich wichtigen Menschenbrüdern und -schwestern. Seine gute Absicht mit uns allen soll auch dann nicht aus dem Blick geraten, wenn wir uns „zoffen“, wie es auch unter biologischen Geschwistern nun mal passieren kann.

Jesus kam es darauf an, die durch Gott begründete Geschwisterlichkeit als Grundlage für das Miteinander auszubauen. Er war Realist genug um nüchtern zu sehen, dass Menschen nicht nur vernünftige Wesen sind. Ob geringfügige Anlässe oder schwerwiegende Probleme – immer wieder gibt es Auslöser für Streit. Und wenn der erst einmal so richtig in Fahrt gekommen ist, geht es – ruck zuck – nicht mehr nur um die Sache. Schnell sind Anstand und Respekt über Bord und Personen sprechen sich den respekt voreinander ab und beschädigen sich, schlimmstenfalls an Leib und Seele. Wir wissen alle, wie schnell solche Beschädigung Kreise ziehen, wie schnell Streit aus dem Ruder laufen kann, so dass die Streithähne und –hennen
im Schlagabtausch der Anschuldigungen die Kontrolle verlieren.

Da macht es Sinn, in einem frühen Stadium des Konflikts zunächst einmal einen ernsthaften Versuch zur Klärung unter vier Augen zu probieren. Vieles lässt sich auf diese Weise gütlich regeln, denn unter vier Augen gerät keiner so schnell in die Versuchung, sich – wie vor Publikum – in Szene zu setzen. Verletztes Vertrauen hat in dieser intimen Form der Auseinandersetzung die größte Chance, wiederhergestellt zu werden. Die Schwester kann so als Schwester, der Bruder als Bruder zurückgewonnen werden.

Gelingt das nicht, etwa weil der Vorrat an Vertrauen restlos aufgezehrt ist, wird eine zweite Möglichkeit empfohlen. Ein oder zwei Mitberatende oder Zeugen sollen dazu gebeten werden. Es kann ja tatsächlich helfen, vor allem, wenn die beiden Streitpartner nicht gleich stark sind. Dann können besonnene Menschen als Schlichter geradezu Wunder wirken. Auch hier ist das Ziel, Wunden zu heilen und Geschwisterlichkeit zurückzugewinnen.

Wenn auch das nicht gelingt, dann ist eine dritte Stufe der Konfliktlösung möglich: Man bringt seine Beschwerden vor die Gemeindeversammlung und versucht vor dieser quasi noch immer „inneren“ Öffentlichkeit eine Lösung zu finden. In einer Gemeinschaftskultur, wie wir sie bei uns leider weitgehend eingebüßt haben, kann eine faire Diskussion vor der inneren Öffentlichkeit für Klarheit sorgen, wer im Recht und wer im Unrecht ist. Die Erinnerung und die Erfahrung der Alten daran, wie es schon von jeher heilsam war, spielt dabei eine besondere Rolle. Gesellschaften, die Ihre Alten noch wertschätzten und sie nicht mit 65 zwangspensionierten, verfügen ein unglaubliches Potenzial an Lebensweisheit, das eigentlich nicht vergeudet werden darf. Und: Öffentliche Friedensstiftung braucht Rituale, die alle kennen und die ein klares Ziel verfolgen: Der Streit im Kleinen soll nicht zum Flächenbrand werden und die Gemeinschaft nachhaltig beschädigen.

Doch auch das kann schief laufen. Die Entfremdung auch unter Christen kann so weit gehen, dass sie sich wie Fremde vor einem staatlichen Gericht wiederfinden und quasi von „außen“ vorgegeben bekommen müssen, wer das Recht auf seiner Seite hat und wer nicht. Die vierte Eskalationsstufe in der Konfliktbearbeitung wurde von der Urgemeinde als ein äußerstes Mittel verstanden, bei uns ist es – leider auch in der Kirche – inzwischen die Regel. Schade eigentlich.

Immerhin, wir haben in unserer Tradition eine gestufte Konfliktbearbeitung, die allen Beteiligten die Möglichkeit bietet, das Gesicht zu wahren, Person und Sache voneinander zu unterscheiden und sachgerechte Lösungen zu finden.

Wie gut, wenn wir uns ab und zu einmal daran erinnern. Ach die hatten damals auch schon ihre liebe Not und sie haben trotzdem sozialen Mut aufgebracht und gute Lösungen gefunden. So manche Hitzigkeit kann abkühlen und wir können wieder durchatmen.

Lied: EG 432: Gott gab uns Atem, damit wir leben.

Gebet: EG 955

Bookmark and Share

flattr this!

Frankreich: Whistleblower Hotline suspendiert

Das Berufungsgericht der nordfranzösischen Stand Caen hat am 23. September 2011 die vorläufige Suspendierung der  Whistleblower Hotline der Firma Benoist Girard, bestätigt.

Wie die Nachrichtenagentur „Agence France Presse“ (AFP) weiter berichtete, war die Suspendierung erstmals am 06. November 2009 aufgrund einer Klage des Betriebsrates und der Gewerkschaftsorganisation CFDT verfügt worden.

Die Hotline war für das französische Prothesenherstellungsunternehmen von der Firma EthicsPoint eingerichtet worden, weil dessen US-Muttergesellschaft Stryker aufgrund der amerikanischen Sabannes-Oxley (SOX) Gesetzgebung seit 2002 dazu verpflichtet war.

Bereits 2009 hatte die Rechtsanwältin von Benoist Girard, Maryvonne Pouchin-Rebmann, dargestellt, dass die Whistleblower Hotline das Ziel verfolge, die Unternehmen der Stryker Gruppe vor Korruption zu schützen.

Den Richter Thierry Roy hatte allerdings schon damals gestört, dass EthicsPoint den Hinweisgebern empfohlen hatte, anonym zu bleiben, während die französische Datenschutzbehörde CNIL eine Identifikation des Whistleblowers bevorzugt. Anonyme Anzeigen würden allerdings, so Roy, die Gefahr von Verleumdungen erhöhen.

Weiters relevierte der Richter, dass die Webseite von EthicsPoint nicht nur anonyme Anzeigen von Korruption und anderen Betrugshandlungen, sondern auch von anderen Missständen erlaube. Dies sei, so der Richter, ein Freibrief für das Denunziantentum, das den Zielsetzungen des französischen Datenschutzgesetzes widerspreche. Zwar habe die Firma Benoist Girard gegenüber der Datenschutzbehörde erklärt, dass ihre Whistleblower Hotline den behördlichen Vorgaben entsprächen, doch beweise dies nicht, dass die Hotline auch tatsächlich dem Gesetz Genüge tut.

So gebe das System insbesondere jedermann die Möglichkeit, Suchtgiftmißbrauchsmeldungen über jeden französischen Arbeitnehmer von Benoist Girard per Internet zu übermitteln.

Demgenüber erklärte der Personalchef der französischen Firma, dass man Filter eingebaut hätte, die Hinweise zu Themen die von der Datenschutzbehörde nicht genehmigt sind, zurückweise. Doch dieses Filtersystem hat das Gericht auch vergangene Woche nicht überzeugt, und zwar insbesondere weil man den Mitarbeitern empfehle, sich bei Beschwerden, die von der Whistleblower Hotline nicht erfasst sein dürfen, an den Personalchef zu wenden.

Trotz der ersten gerichtlichen Suspendierungsentscheidung vom 06. November 2009 habe laut Gewerkschaft die Firma Benoist Girard die Hotline dennoch nicht stillgelegt.

Die zwei Suspendierungsentscheidungen vom 06. November 2009 und vom 23. September 2011 sind vorläufige Massnahmen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

Bookmark and Share

flattr this!

Whistleblowing-Debatte im Bundestag – Whistleblowing in den Medien

Am morgigen Freitag, dem 30.09.2011, debattiert der Deutsche Bundestag in Tagesordnungspunkt 33 über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Whistleblowing (Drs. 17/6492über den wir schon berichtet hatten). Vorgesehen sind 30 Minuten ab 13:50 Uhr. Über die Mediathek des Bundestags sollte es möglich sein, sich diese Debatte live oder als Aufzeichnung anzuschauen.

Gestern und heute findet in der Leipziger Internet Zeitung ein zweiteiliges langes Interview mit dem Bundesverwaltungsrichter Dr. Dieter Deiseroth zum Thema Whistleblowing. Jenes ist insbesondere im Hinblick auf die Darlegung der rechtlichen Probleme denen Whistleblower in Deutschland ausgesetzt sind, sehr lesenswert. Zitat: “Eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes für Whistleblower durch Gerichte und den Gesetzgeber ist unverzichtbar. Dies genügt freilich nicht. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion über eine „Kultur des Whistleblowing“.”

Heute Abend ist Whistleblowing gleich zweimal Thema im Radio: Zunächst beim WDR5 in der Sendung “Politikum – Das Meinungsmagazin” von 19:05-19:30 Uhr und danach ab 20:10 Uhr im Deutschlandfunk in der “Studiozeit”. Beides gibt es danach auch noch als MP3.

So und zum Schluss noch ein Blick in die Schweiz und zu einem Artikel über die Whistleblowerin Esther Wyler.

Bei der Gründung unseres Netzwerkes vor 5 Jahren hätten wir uns eine solche Dichte an Aktivitäten und Medienberichten nicht träumen lassen.

Bookmark and Share

flattr this!

WBNW-Newsletter September 2011

Fünf Jahre Whistleblower-Netzwerk e.V. 

Wir schenken Ihnen den online-Zugang zu Whistleblower Ausstellung

Am 29.09.2011 feiert Whistleblower-Netzwerk e.V. sein fünfjähriges Bestehen. Seit seiner Gründung anlässlich einer Tagung der evangelischen Akademie in Iserlohn ist der gemeinnützige Verein stetig gewachsen und hat derzeit über 70 Mitglieder, die als Fachleute oder Privatleute die Bedeutung von Whistleblowing erkannt haben und sich gemeinsam für dessen Förderung einsetzen.

Im Laufe seines Bestehens konnte Whistleblower-Netzwerk e.V. bereits einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten, dass auch in Deutschland verstärkt über die Notwendigkeit von Whistleblowing als gesellschaftlichem Frühwarnsystem zur Aufdeckung und Beseitigung von Missständen diskutiert wird. Im privaten und im öffentlichen Sektor wird heute über die Einführung von Hinweisgebersystemen nachgedacht und auch die Forderung nach effektivem gesetzlichen Schutz von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern findet immer mehr Anhänger. Whistleblower-Netzwerk e.V. hat durch die Teilnahme an Anhörungen im Bundestag und im Europäischen Parlament, durch Gespräche mit Politik, Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaft und nicht zuletzt durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit diesen Prozess unterstützt.

Auf seiner Webseite whistleblower-net.de bietet der Verein zahlreiche Informationen rund um das Thema Whistleblowing an. Dort finden sich Erklärungen zum Begriff, zum typischen Ablauf und Tipps für Betroffene genauso wie Studien und Vorschläge zu internen Hinweisgebersystemen und ein konkreter Gesetzesentwurf zum Schutz öffentlicher Interessen durch Whistleblowing.

Mit durchschnittlich drei Meldungen pro Woche informiert der Blog des Netzwerks regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.

Bei all dem verliert Whistleblower-Netzwerk auch die Whistleblowerinnen und Whistleblower nicht aus dem Blick, sondern steht diesen beratend zur Seite. In der Wander-Fotoausstellung „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!“ stehen deren Fälle und Schicksale im Mittelpunkt. Zum fünfjährigen Vereinsjubiläum präsentiert das Netzwerk auf seiner Webseite jetzt erstmals über 20 Portraits aus dieser Ausstellung: von Menschen, die den Mund aufmachten, wo andere wegschauten.

Ausstellung: Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen!

Neben Erfolgen, wie zuletzt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Heinisch, wird leider an vielen Beispielen deutlich, dass es noch ein weiter Weg ist, bis Whistleblower als Menschen mit Zivilcourage geachtet und effektiv vor Diffamierungen und Repressalien geschützt werden. Whistleblower-Netzwerk e.V. wird auch weiterhin dazu beizutragen, diesen Weg zu beschreiten und ruft Gleichgesinnte zur Mitarbeit und Unterstützung auf.

Finden Sie unsere Arbeit wichtig?

Wir jedenfalls tun dies. Gerne würden wir unsere Ausstellung an vielen Orten live zeigen und um neue Portraits erweitern und uns noch stärker für Whistleblowerinnen und Whistleblower einsetzen. Als gemeinnütziger Verein braucht Whistleblower-Netzwerk e.V. dazu ihre Unterstützung.
Daher unsere Bitte:

Wenn Sie keine Emails von uns mehr bekommen möchten, senden Sie bitte eine Email mit dem Betreff “Austragen” an: info@whistleblower-net.de
Falls Sie gerne häufiger Informationen von uns bekommen möchten, registrieren Sie sich für die Email-Benachrichtigung unserer Blogmeldungen unter: http://feeds.feedburner.com/Whistleblower-netzwerkWebsiteNews
Bookmark and Share

flattr this!