Urteil im Gammelfleischskandal: 21 Monate Haft

Aufgeflogen war er durch das Whistleblowing des LKW Fahrers Miroslaw Strecker, den wir in unserer Ausstellung „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!“ porträtiert haben. Jetzt, nach 4 Jahren, wurde ein Fleischhändler  aus Wertingen zu einer Haftstrafen von 2 Jahren verurteilt, wobei ihm 3 Monate davon allerdings wegen zu langer Verfahrensdauer gleich wieder erlassen wurden. Er hatte in 22 Fällen  nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch mit neuen Etiketten versehen und so insgesamt 130 Tonnen Gammelfleisch in den Verkehr gebracht. Verzehrt wurde dieses dann unter anderem als Döner in Berlin. Besonders illustrativ ist übrigens der Bericht der Augsburger Allgemeinen zu dem Fall, in der neben Versäumnissen der Justiz auch noch die Fragen der bisherigen und  der weiteren Berufsausübung des Täters beleuchtet werden.
Transparency International hat das Urteil zum Anlass  genommen „erneut die Wichtigkeit von Hinweisgebern zu betonen und deren gesetzlichen Schutz zu fordern“.
Diesbezüglich scheinen jetzt sogar Teile des Berliner Senats aufzuwachen, der sich bisher eher durch sein beharrliches Schweigen zum Fall Heinisch auszeichnete. Hierzu heißt es beim Neuen Deutschland u.a.:

Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm (LINKE) hat einen Vorschlag erarbeitet, um mit einer Bundesratsinitiative des Landes den Schutz von Informanten zu verbessern, die Missstände in ihren Unternehmen aufdecken. »Ich bin zuversichtlich, dass der Senat die Initiative Ende August, Anfang September beschließt und der Bundesrat das Thema noch im Herbst bearbeitet«, sagte Carola Bluhm gestern gegenüber ND.

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