Kinostart für „The Whistleblower“

Am 5. August 2011 läuft in den U.S.A. der Kinofilm „The Whistleblower“ mit Rachel Weisz in der Hauptrolle an. In weiteren Rollen sind David Strathaim, Vanessa Redgrave und Monica Bellucci zu sehen. Regie führte Laryssa Kondracki.

Es handelt sich dabei um die wahre Geschichte der Polizistin Kathryn Bolkovac, die ihren Job und eigene Sicherheit riskiert hat, um einen weitläufigen Kinder, Sexsklaven und Menschenhandel-Skandal aufzudecken.

Die UN Menschenrechtsbeauftragte Madeleine Rees hatte Bolkovac rekrutiert und sie ermutigt, den Anschuldigungen nachzugehen.

Der Film untersucht inwiefern das das U.S. Militär und die UNO im Jahre 1999 Komplizen der Verbrechen im Bosnien der Nachkriegszeit waren.

Laut dem Magazin Foreign Policy wurde der Film bereits  einem engen Personenkreis innerhalb der Vereinten Nationen in New York bereits gezeigt. Der Sprecher von UN Generalsekretär Ban Ki-Moon, Martin Nesirky, erklärte dazu:

Wir begrüßen den Umstand, dass der Film Probleme aufzeigt, die für die Vereinten Nationen vorderste Prioritäten sind , einschließlich dem Kampf gegen Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen … Wir begrüßen auch alle Bemühungen, derartige Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen.“

Als Folge des Oil for Food Skandals, das als eines der größten bekannten Korruptionsfälle der letzten Jahrzehnte gilt, hatte der frühere UN-Generalsekretär Kofi Annan Ende 2005 eine eigene Whistleblowing Regelung (ST/SGB/2005/21) für UN Angestellte erlassen, und es wurde ein UN Ethik Büro eingerichtet, um Whistleblower vor internen Repressalien zu schützen.

Laut einem am 6. Mai 2011 veröffentlichten Blogeintrag der US Whistleblowing Organisation Government Accountability Project, die an der Redaktion der UN Whistleblowing Schutzregelungen mitwirkte, soll allerdings nun der Schutz von Whistleblowern innerhalb der Vereinten Nationen katastrophal sein.

Bereits 1986 war ein britischer Film mit dem Titel „The Whistle Blower“ mit Michael Caine in der Hauptrolle herausgekommen. Es handelte sich dabei um einen Agententhriller.

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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Transparency International: irische Whistleblowing Gesetze unzureichend

Transparency International (TI) Irland kritisierte gestern Irlands Whistleblowing Gesetzgebung als “kompliziert, schwach und verwirrend“, da sie mehr als zwanzig Gesetze umfasse, welche die Weiterleitung von Informationen an Behörden einschränke.

Gleichzeitig forderte es die Einführung neuer Verfahren zur Meldung behördlichen Amtsmissbrauches sowie neue, bessere Vorschriften zur Arbeitsethik.

Das Gesetz muss geändert werden, so dass Missbrauch ausgerottet und Amtsträger zur Verantwortung gezogen werden können“, meinte John Devitt, TI Irlands Direktor. Während 150 Personen in Irland wegen Nichtbezahlung der Fernsehgebühren ins Gefängnis kamen, ist wegen ethischer Verfehlungen keinem einzigen Politiker ein solches Schicksal widerfahren.

Tags zuvor hatte die Standards in Public Office Commission (SIPOC), eine staatliche und hochrangig besetzte unabhängige Ethikkommission, wie schon 2009 im Einklang mit TI Irland die Einfürung eines umfassenden Whistleblowing Gesetzes verlangt (siehe Appendix I): “Es gibt ein starkes öffentliches Interesse daran, sicherzustellen, dass Personen, denen Missstände bewusst sind, auch ermutigt werden, diese den zuständigen Behörden zu melden“.

TI Irland begrüsse daher Finanzminister Brendan Howlins jüngste Ankündigung, den Entwurf eines solchen Gesetzes noch heuer zu veröffentlichen (andere Minister hatten ins gleiche Horn gestossen, siehe Blogeintrag vom  13. Juli 2011).

Schon jetzt betreibt TI Irland unter “www.speakup.ie” eine vertrauliche Helpline, um Hinweise von Whistleblowern sowie Fragen zur Ethik am Arbeitsplatz entgegenzunehmen und um daraufhin Hilfe anzubieten.

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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Korruptionsbekämpfung im österreichischen Verteidigungsministerium: Geheimhaltung vor Auskunftspflicht – Missstände nur an den Vorgesetzten melden

Am 12. Mai 2011 wurde das Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), das Korruption ebendort verhindern soll, vorgestellt.

Zentraler Bestandteil des Pakets ist ein „Verhaltenskodex“, der den Öffentlich Bediensteten einen Maßstab für ihr tägliches berufliches Handeln bieten und primär ein Instrument der Korruptionsprävention darstellen soll.

Unter Berufung auf  § 53 des Beamten Dienstrechtsgesetzes (BDG 1979) und § 9 der Allgemeinen Dienstvorschrift (ADV) wird daran erinnert, dass bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomenten nicht „weggeschaut“ werden dürfe. Dies sei falsch verstandene  „Kollegialität“, die dem Betroffenen am wenigsten helfe. Durch die rechtzeitige Aufarbeitung von Verdachtsfällen könne Schadensbegrenzung für den oder die Betroffenen (z.B. „Tätige Reue“) aber auch für das gesamte Ressort herbeigeführt werden. So weit, so gut.

Dass der Schaden auch im öffentlichen Interesse, z.B. der Steuerzahler oder eines korrekten Beschaffungswesens, hintan gehalten werden sollte, wird im Verhaltenskodex nicht erwähnt.

Vielmehr läge es im öffentlichen Interesse, das Mitarbeiter des BMLVS das Amtsgeheimnis wahrten, weil ja sonst  die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, die auswärtige Beziehungen, die umfassende Landesverteidigung, wirtschaftliche Interessen von Körperschaften und selbstverständlich Interessen von Einzelpersonen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte und deren Grundrecht auf Datenschutz gefährdet werden könnten.

Damit kann man aber jede Offenlegung verhindern, weil spekulativ nahezu jede Information irgendwem „schaden“ könnte.

Dementsprechend soll ein Missstand nur an den Vorgesetzten gemeldet werden. Moderne Whistleblowing Bestimmungen sehen anders aus: Dort können Meldungen auch an unabhängige Dritte erstatten werden, und der Hinweisgeber wird vor Repressalien ausdrücklich sowie durch spezielle Verfahren geschützt. Das wäre insbesondere beim Beschaffungswesen wichtig, wo laut „Verhaltenskodex“ aber spezielle Verschwiegenheitspflichten bestehen (Punkt 2.5).

In 2009 erklärte der Generalinspektor des US Verteidigungsministerium das Whistleblower Schutzprogramm zu einer obersten Prioritäten, und zwar vor allem zugunsten jener, die Betrug, Verschwendung und Missbrauch melden.

In ihrem Aktionsplan hatte die G-20 im Jahre 2010, sich dem Ziel verschrieben, Whistleblower, die im guten Glauben mutmaßliche Korruptionsakte melden,  vor Diskriminierung und Repressalien zu schützen (Punkt 7).

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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Großbritannien: Ärzte und Krankenschwestern sollen Fehlverhalten aufzeigen oder sonst selbst angezeigt werden

Laut jüngst veröffentlichten Berichten des Gesundheitsausschusses des britischen Unterhauses muss Ärzten, Krankenschwestern und Hebammen klargemacht werden, dass, wenn sie es unterlassen, das Fehlverhalten eines Kollegen oder einer Kollegin zu melden, sie sich genauso dem Risiko eines Disziplinarverfahrens aussetzen, wie wenn sie sich selbst eines Behandlungsfehlers schuldig machen (§§ 15 bzw. 9 der Berichte).

Der konservative Parlamentarier und Vorsitzender des Gesundheitsausschuss Stephen Dorrell erklärte in diesem Zusammenhang:

Praktizierender Ärzte und Krankenschwestern wissen, dass über die Verpflichtung hinaus, für ihre Patienten zu sorgen, es ihre berufliche Pflicht ist, der Standesvertretung Qualitätsbedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie ihre Kollegen und Kolleginnen Patienten behandeln, zu melden.

Voriges Jahr hatte die britische Whistleblowing Organisation Public Concern at Work zusammen mit den Sozialpartnern im Nationalen Gesundheitsdienst (NHS)

eine Broschüre zur Erleichterung der Umsetzung des britischen Whistleblower-Schutzgesetzgebung herausgegeben.

Der Bericht des Gesundheitsausschusses zeigt aber, dass das Ziel und Zweck des Gesetzes noch nicht erreicht sind, aber immerhin hat Großbritannien ein solches Gesetz und man setzt sich für dessen verbesserte Umsetzung ein. In Österreich fehlt ein solches Gesetz völlig.

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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Whistleblowing Austria im Trend

Das Monatsmagazin Trend bringt heute auf Seite 16 seiner Augustausgabe einen Artikel über Whistleblowing Austria unter dem Titel „Verpfeifen, aber richtig – Seit wenigen Tagen hat auch Österreich sein eigenes, kleines Wikileaks“.

Gestern hatte sich der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, in einem ORF Radiointerview für den Einsatz einer Whistleblowing Software bei österreichischen Behörden ausgesprochen; derselbe schreibt heute einen Blogeintrag unter der Überschrift „Saubere Hände – Weiße Weste: Österreich braucht Whistleblower“.

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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