Grüne schließen sich beim Whistleblowerschutz Horst Seehofer an!

Dies ist zumindest der Eindruck, wenn man den aktuellen Vorschlag der Grünen in §§ 24 und 25 ihres Gesetzesentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz mit dem 2008 maßgeblich vom damaligen Bundesminister Seehofer vorgelegten (gescheiterten) Entwurf zu einem neuen § 612a BGB vergleicht. Hier wie dort soll im wesentlichen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – die ihrerseits jene des Bundesverfassungsgerichts ignoriert – kodifiziert werden, die Whistleblower im Regelfall zwingt, zunächst ihren Arbeitgeber zu informieren, bevor sie sich an öffentliche Stellen wenden dürfen. Effektiver Whistleblowerschutz geht anders!

Die §§24 und 25 des Gesetzesentwurfs der Grünen “zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen zur Verbesserung des Schutzes personenbezogenerDaten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen” lauten:

§ 24 Grenzen der Verschwiegenheitspflicht für Beschäftigte
(1) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen Tätigkeit gesetzliche Pflichten nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz verletzt werden, können sie vo den Arbeitgebenden Abhilfe verlangen. Das Recht zur Anrufung der betrieblichen Interessenvertretung oder des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bleibt unberührt. Kommen die Arbeitgebenden dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nach, haben die Beschäftigten bei Gefahr von Verstößen das Recht, sich unmittelbar an die für den Datenschutz zuständige Kontrollbehörde zu wenden. Ihre Eingaben haben die Aufsichtsbehörden vertraulich zu behandeln.
(2) Ein vorheriges Verlangen nach Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn dies den Beschäftigten nicht zumutbar oder erkennbar aussichtslos ist. Unzumutbar ist ein solches Verlangen jedenfalls dann, wenn die Beschäftigten aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung sind, dass
1. eine Straftat geplant ist, durch deren Nichtanzeige sie oder er sich selbst der Strafverfolgung aussetzen würde, und
2. eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird.
(3) Von den Absätzen 1 und 2 kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
(4) Beschwerderechte der Beschäftigten nach anderen Rechtsvorschriften und die Rechte ihrer Interessenvertretungen bleiben unberührt.

§ 25 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
Die Arbeitgebenden dürfen Beschäftigte nicht benachteiligen, die
1. von ihren Rechten nach diesem Gesetz Gebrauch machen,
2. ein unzulässiges Auskunftsersuchen nicht oder unrichtig beantwortet haben,
3. eine unzulässige gesundheitliche oder sonstige Untersuchung oder Prüfung abgelehnt haben oder
4. eine unzulässige Erhebung oder Verwendung von Beschäftigtendaten in Anspruch genommen haben.

Demnach, ist unsere Kritik an dem, im wesentlichen gleichlautenden Vorschlag, den die Grünen schon im letzten Sommer ins Netz gestellt hatten, ungehört – und im übrigen auch unbeantwortet – geblieben. Die Einschätzung der Grünen zu diesem Verfahren  ”Experiment der öffentlichen Mitarbeit an grünem Gesetzentwurf ist geglückt” können wir daher nur als Selbstbeweihräucherung klassifizieren. Gerade der Abgeordnete J. Montag muss sich fragen lassen, wie er einerseits diesen Gesetzesentwurf, zugleich aber die wesentlich umfassenderen Forderungen der Münchner Grünen unterstützen kann.

Die Grünen bleiben mit ihrem jetzigen Entwurf auch deutlich hinter der Stellungnahme des Bundesrates zurück.  Schließlich treffen die von uns und anderen Teilen der Zivilgesellschaft sowie von zahlreichen Datenschutzbeauftragten geäußerten europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken, gegen den Entwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz auf den aktuellen Vorschlag der Grünen ebenfalls zu: Sowohl aus Europarecht als auch aus Artikel 17 des Grundgesetzes folgt nämlich, dass es eben keine Rechtspflicht geben darf, sich vor Anrufung der unabhängigen öffentlichen Datenschutzbeauftragten zunächst an den eigenen Arbeitgeber wenden zu müssen. Um es in grüner Sprache bildlich auszudrücken: Der Bock darf nicht zum Gärtner gemacht werden!

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TV-Tipp: WikiLeaks und Whistleblowing – oder: Kann Verrat gerecht sein?

In der 3Sat-Sendereihe “Sternstunde Philosophie” werden aktuelle Geschehnisse vor dem Hintergrund der großen philosophischen Fragen erörtert und vertieft. Am nächsten Sonntag, dem 27.02.2011 strahlt 3Sat ab 9:15 Uhr in dieser Reihe ein Gespräch mit Julian Nida-Rümelin und Anne Schwöbel (Geschäftsführerin von TI-Schweiz) aus. Die Sendung stammt vom Schweizer Fernsehen in dessen Ankündigung es weiter heißt:

Whistleblower scheinen die modernen Helden der Gesellschaft: Sie decken auf Plattformen wie WikiLeaks oder OpenLeaks Missstände auf und riskieren dabei oft den eigenen Job. Dennoch haftet den Whistleblowern etwas Zweifelhaftes an – insbesondere wenn ihre Motive nicht uneigennützig sind, sondern auf Rachegelüsten oder Geldnot fussen.
Doch spielen die Motive der Whistleblower eine Rolle, wenn es um die Bewertung des Verrats geht? Unter welchen Umständen ist Verrat gerechtfertigt – oder sogar Pflicht? Sind Phänomene wie WikiLeaks der Demokratie zuträglich – oder gefährden sie diese?
Barbara Bleisch will vom Philosophen Julian Nida-Rümelin und der Whistleblowing-Expertin Anne Schwöbel wissen, ob es eine Ethik des Verpfeifens gibt und wie die Gesellschaft auf Phänomene wie Whistleblowing und WikiLeaks reagiert.

Whistleblower scheinen die modernen Helden der Gesellschaft: Sie decken auf Plattformen wie WikiLeaks oder OpenLeaks Missstände auf und riskieren dabei oft den eigenen Job. Dennoch haftet den Whistleblowern etwas Zweifelhaftes an – insbesondere wenn ihre Motive nicht uneigennützig sind, sondern auf Rachegelüsten oder Geldnot fussen. Doch spielen die Motive der Whistleblower eine Rolle, wenn es um die Bewertung des Verrats geht? Unter welchen Umständen ist Verrat gerechtfertigt – oder sogar Pflicht? Sind Phänomene wie WikiLeaks der Demokratie zuträglich – oder gefährden sie diese? Barbara Bleisch will vom Philosophen Julian Nida-Rümelin und der Whistleblowing-Expertin Anne Schwöbel wissen, ob es eine Ethik des Verpfeifens gibt und wie die Gesellschaft auf Phänomene wie Whistleblowing und WikiLeaks reagiert.

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Obamas gnadenlose Jagd auf Whistleblower geht weiter

2008 hatten Whistleblower noch große Hoffnungen in Obama gesetzt. Schließlich hatte er als Anwalt selbst Whistleblower verteidigt und sich sowohl als Kandidat als auch später als Präsident für besseren Schutz von Whistleblowern ausgesprochen.

In der Folge bröckelte aber dieses Bild und zum Vorschein kam immer mehr jener Präsident der Whistleblower härter verfolgt als seine Vorgänger.

Einen neuer Höhepunkt dieser Verfolgungsmaßnahmen beschreiben aktuell Glen Greenwald bei Salon.com und Josh Gersten bei Politico.com. Nachdem der Journalist James Risen trotz eines Versuchs einer gerichtlichen Vorladung nicht gezwungen werden konnte, seine Quelle hinsichtlich eines CIA-kritischen Buches offen zu legen, griff die Obama Regierung scheinbar zu anderen Mitteln. Sie verschaffte sich Zugang zu den Kreditkarten, Bank, Telefon und Flugdaten des Journalisten Risen und konnte nun den vermeintlichen Whistleblower, den ehemaligen CIA-Mitarbeiter Jeffrey Sterling enttarnen und anklagen. ”Change we can believe in” sieht dann wohl anders aus.

Auch seine, anlässlich der Nichtverfolgung von Bush und seinen Folterknechten noch geäußerte Zurückhaltung hinsichtlich der Aufarbeitung von Fällen aus der Vergangenheit, scheint Mr. Obama zumindest hinsichtlich der Verfolgung von Whistleblowern aufgegeben zu haben: Jeffrey Sterling ist sein über 8 Jahren nicht mehr für die Regierung tätig gewesen.

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Neues rund um WikiLeaks

Es gibt so Vieles, über das hier eigentlich ausführlicher berichtet werden sollte. Wir bräuchten dringend noch Redakteure die sich dieser Aufgabe annehmen. Vorerst bleibt nur die Möglichkeit kurzer Verweise, z.B. darauf, dass:

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SPD wird Gesetz zum Schutz von Whistleblowern einbringen

Diese klare Aussage findet sich schon in der Überschrift einer Presseerklärung der SPD-Bundestagsfraktion anlässlich eines Fachgespräches zum gesetzlichen Whistleblowerschutz. In gewisser Weise hat damit auch die E-Petition von Simon Stützer, die bis zum heutigen letzten Tage der Mitzeichnungsmöglichkeit von immerhin 5366 Personen mitgezeichnet wurde, ihr erstes Etappenziel erreicht. Zwar hätte es eigentlich 50.000 Mitzeichner gebraucht, um eine öffentliche Befassung im Petitionsausschuss zu erzwingen, sobald die SPD ihre Ankündigung in die Tat umsetzt, wird sich aber sogar der Bundestag insgesamt öffentlich mit der Frage beschäftigen müssen, wie gesetzlicher Whistleblowerschutz in Deutschland in Zukunft aussehen soll.

Whistleblower-Netzwerk e.V. war bei dem eingangs erwähnten Fachgespräch der SPD-Fraktionsarbeitsgruppen Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz ebenfalls vertreten. Wir haben aus diesem Anlass unsere eigenen Vorschläge hinsichtlich der konkreten Elemente eines bestmöglichen gesetzlichen Whistleblowerschutzes auch noch einmal schriftlich zusammengefasst und hatten den Eindruck, dass diese bei den anwesenden SPD Abgeordneten auf großes Interesse stießen.

Zugleich erneuerten wir auch nochmals unsere Kritik an dem 2008 gescheiterten Vorschlag der großen Koalition, Whistleblowing nur durch einen einzigen Paragraphen im BGB und rein arbeitsrechtlich regeln zu wollen. Gerade die Insolvenz des im aktuellen Dioxin-Skandal operierenden Unternehmens – und Insolvenz dürfte bei der Aufdeckung von erheblichen Missständen durch Whistleblowing gerade in kleinen und mittleren Unternehmen eine typische Folge sein – zeigt, dass eine solcher Minimalansatz etwaige Whistleblower nicht vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bewahrt und somit keine hinreichenden Anreize für – aus gesellschaftlicher Sicht unbedingt nötiges – Whistleblowing setzt.

Wir sind gespannt, welche unserer Vorschläge die SPD in ihren, für noch vor der Sommerpause angekündigten, Gesetzesentwurf aufnehmen wird und rufen auch die anderen Fraktionen des deutschen Bundestages auf, sich mit dem Thema zu beschäftigen und eigene Vorschläge vorzulegen. Schließlich hat sich die Bundesrepublik im Rahmen der G20 ohnehin verpflichtet bis Ende 2012 einen best möglichen gesetzlichen Whistleblowerschutz einzuführen und umzusetzen.

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