G20 beschließt gesetzlichen Whistleblowerschutz bis 2012 – Deutschland hat dringenden Handlungsbedarf

Anlässlich ihrer Tagung in Seoul hat die G20 im Rahmen des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung eine klare Zielvorgabe für gesetzlichen Whistleblowerschutz formuliert: „Bis Ende 2012 werden die G20-Staaten Regelungen zum Whistleblowerschutz erlassen und umsetzen“. Diese Regelungen sollen sich an den Vorarbeiten internationaler Organisationen, einer Experten-Studie und Best-Practice Standards orientieren. Laut Whistleblower-Netzwerk e.V. besteht für Deutschland somit dringender Handlungsbedarf.

In Deutschland findet sich ein Ansatz einer Whistleblowing-Regelung derzeit nur im Beamtenrecht. Die einschlägigen §§ 37 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG bzw. 67 Abs. 2 Nr. 3  BBG sind aber auf ganz wenige Korruptionsstraftaten beschränkt, enthalten keinerlei Schutzmechanismen oder Beweiserleichterungen für Whistleblower und erlauben auch lediglich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
Im Arbeitsrecht gab es 2008 einen Vorschlag dreier Bundesministerien, der sich weitgehend in der Kodifizierung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erschöpft hätte. Diese Rechtsprechung aber birgt zahlreiche für Whistleblower schwer kalkulierbare Anforderungen und Risiken und bietet ihnen keinen ausreichenden Schutz. Die Folge: nötiges Whistleblowing unterbleibt, Missstände bestehen fort, Straftaten bleiben unaufgeklärt! Selbst jene Kodifizierungsversuche scheiterten aber am Widerstand von CDU/CSU und der Arbeitgeberverbände. Mit dem Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes aus dem August 2010 will die  Bundesregierung, trotz entgegenstehenden EU-Rechts, Beschäftigten jetzt sogar die bisher bestehende Möglichkeit nehmen, wenigstens Datenschutzverstöße unmittelbar bei den zuständigen Behörden zu melden.

Mit den Beschlüssen der G20 ist Deutschland nach Meinung von Guido Strack, dem Vorsitzenden des  Whistleblower-Netzwerks,  in der Pflicht, den bisherigen Kurs radikal umzukehren: „Zwischen internationalen Experten besteht Einigkeit, dass best-practice Whistleblowerschutz umfassend sein muss. Er muss alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen umfassen und darf sich nicht auf den Anti-Korruptionsbereich oder nur bestimmte Branchen beschränken. Nötig sind klare praxistaugliche Regelungen, die jegliche Diskriminierung von Menschen verbieten, die im öffentlichen Interesse auf Missstände hinweisen und Straftaten den zuständigen Behörden anzeigen.“ Hierzu gehören laut Strack Regelungen zur Beweiserleichterung, z.B. nach dem Vorbild des Anti-Diskriminierungsrechts, ebenso wie die Förderung eines anderen kulturellen Umgangs mit Whistelblowing in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.

Werden die Pläne der G20 Wirklichkeit, sollte endlich Schluss damit sein, dass statt der Täter jene als Nestbeschmutzer gelten, die auf den Dreck hinweisen. Dies alles entspräche nicht nur jenen Vorschlägen, die Whistleblower-Netzwerk e.V. bereits 2008 veröffentlicht hat, sondern auch dem Konsens der Experten der internationalen Zivilgesellschaft, z.B. von  Transparency International und den Vorgaben Internationaler Organisationen, wie z.B. des Europarats. Auch die Whistleblowing-Forschung zeigt, dass die Dominanz einer Kultur des Schweigens und die fehlende Aussicht, Veränderungen erzielen und Missstände abstellen zu können genauso wichtige Gründe sind, warum Hinweise auf kritische und gesellschaftlich relevante Missstände unterbleiben, wie die Angst der möglichen Hinweisgeber vor Repressalien. Wer mit der G20 Korruption und andere im Dunkeln gedeihende Missstände bekämpfen will, muss jene unterstützen, die Licht ins Dunkel bringen: Whistleblower.

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