Vogelfrei: Warum Whistleblower in Deutschland zu wenig geschützt werden (Update)

UPDATE: Unter diesem Titel wollte sich das ARD Magazin Monitor am Donnerstag den 18.11. mit dem fehlenden gesetzlichen Schutz von Whistleblowern in Deutschland beschäftigen. Aufgrund aktueller Ereignisse wurde dieser Beitrag aber auf die nächste Monitor-Sendung am 9.12.2010 verschoben.

Seitdem der Vorschlag dreier Bundesministerien zur Einführung eines ersten zaghaften Versuchs zur Kodifizierung von Whistleblowerschutz in Form eines neuen § 612a BGB am Widerstand der Unternehmerverbände und der CDU/CSU Bundestagsfraktion gescheitert ist, tut sich in Deutschland nichts mehr. Im Gegenteil mit ihrem aktuellen Entwurf für einen § 32l Abs. 4 des Beschäftigtendatenschutzgesetzes will die Bundesregierung jetzt sogar die Rechtsstellung von Whistleblowern noch weiter verschlechtern. In einem der wenigen Bereiche in welchem bisher eine direkte Einschaltung zuständiger Aufsichtsbehörden rechtlich eindeutig zulässig ist, soll jetzt eine obligatorische Vorschaltbeschwerde zum Arbeitgeber vorgeschrieben werden. Und dies obwohl sowohl Artikel 17 des Grundgesetzes als auch die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie eine direkte Beschwerde erlauben.

Anlass für Monitor sich dieses Themas anzunehmen, waren wohl auch die zahlreichen Reaktionen, die die Redaktion auf den Erfahrungsbericht des Polizisten Thomas Mohr zu den Polizeiaktionen bei Stuttgart21 bekommen hatte.

Im Vorfeld der Monitor-Sendung soll es übrigens auch im Radio, bei Funkhaus-Europa, schon am Vormittag des 18.11. einen Bericht zum Thema Whistleblowing geben.

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