Wikileaks Daten des US-Außenministeriums sind veröffentlicht

In zahlreichen Medien weltweit, z.B. Spiegel, Guardian, NewYorkTimes und ElPais wurden jetzt mindestens 250.000 Datensätze aus der Kommunikation von US-Diplomaten veröffentlicht.
Um jenseits von vielen alltäglichem Klatsch die Grundprinzipien von US-Außenpolitik zu verstehen, scheint Noam Chomsky derzeit noch die bessere Quelle zu sein.
Aber vielleicht legt Wikileaks ja noch nach und wird seinen Twitter Ankündigungen “sieben mal so groß wie Irak-Leak” und “die kommenden Monate werden eine neue Welt sehen, in der die Geschichte der Welt neu definiert wird” noch gerecht.

Update: Jetzt hat Wikileaks die eigene Datenbank mit den Diplomaten-Dokumenten freigeschaltet.

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G20 beschließt gesetzlichen Whistleblowerschutz bis 2012 – Deutschland hat dringenden Handlungsbedarf

Anlässlich ihrer Tagung in Seoul hat die G20 im Rahmen des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung eine klare Zielvorgabe für gesetzlichen Whistleblowerschutz formuliert: “Bis Ende 2012 werden die G20-Staaten Regelungen zum Whistleblowerschutz erlassen und umsetzen”. Diese Regelungen sollen sich an den Vorarbeiten internationaler Organisationen, einer Experten-Studie und Best-Practice Standards orientieren. Laut Whistleblower-Netzwerk e.V. besteht für Deutschland somit dringender Handlungsbedarf.

In Deutschland findet sich ein Ansatz einer Whistleblowing-Regelung derzeit nur im Beamtenrecht. Die einschlägigen §§ 37 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG bzw. 67 Abs. 2 Nr. 3  BBG sind aber auf ganz wenige Korruptionsstraftaten beschränkt, enthalten keinerlei Schutzmechanismen oder Beweiserleichterungen für Whistleblower und erlauben auch lediglich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
Im Arbeitsrecht gab es 2008 einen Vorschlag dreier Bundesministerien, der sich weitgehend in der Kodifizierung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erschöpft hätte. Diese Rechtsprechung aber birgt zahlreiche für Whistleblower schwer kalkulierbare Anforderungen und Risiken und bietet ihnen keinen ausreichenden Schutz. Die Folge: nötiges Whistleblowing unterbleibt, Missstände bestehen fort, Straftaten bleiben unaufgeklärt! Selbst jene Kodifizierungsversuche scheiterten aber am Widerstand von CDU/CSU und der Arbeitgeberverbände. Mit dem Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes aus dem August 2010 will die  Bundesregierung, trotz entgegenstehenden EU-Rechts, Beschäftigten jetzt sogar die bisher bestehende Möglichkeit nehmen, wenigstens Datenschutzverstöße unmittelbar bei den zuständigen Behörden zu melden.

Mit den Beschlüssen der G20 ist Deutschland nach Meinung von Guido Strack, dem Vorsitzenden des  Whistleblower-Netzwerks,  in der Pflicht, den bisherigen Kurs radikal umzukehren: “Zwischen internationalen Experten besteht Einigkeit, dass best-practice Whistleblowerschutz umfassend sein muss. Er muss alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen umfassen und darf sich nicht auf den Anti-Korruptionsbereich oder nur bestimmte Branchen beschränken. Nötig sind klare praxistaugliche Regelungen, die jegliche Diskriminierung von Menschen verbieten, die im öffentlichen Interesse auf Missstände hinweisen und Straftaten den zuständigen Behörden anzeigen.” Hierzu gehören laut Strack Regelungen zur Beweiserleichterung, z.B. nach dem Vorbild des Anti-Diskriminierungsrechts, ebenso wie die Förderung eines anderen kulturellen Umgangs mit Whistelblowing in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.

Werden die Pläne der G20 Wirklichkeit, sollte endlich Schluss damit sein, dass statt der Täter jene als Nestbeschmutzer gelten, die auf den Dreck hinweisen. Dies alles entspräche nicht nur jenen Vorschlägen, die Whistleblower-Netzwerk e.V. bereits 2008 veröffentlicht hat, sondern auch dem Konsens der Experten der internationalen Zivilgesellschaft, z.B. von  Transparency International und den Vorgaben Internationaler Organisationen, wie z.B. des Europarats. Auch die Whistleblowing-Forschung zeigt, dass die Dominanz einer Kultur des Schweigens und die fehlende Aussicht, Veränderungen erzielen und Missstände abstellen zu können genauso wichtige Gründe sind, warum Hinweise auf kritische und gesellschaftlich relevante Missstände unterbleiben, wie die Angst der möglichen Hinweisgeber vor Repressalien. Wer mit der G20 Korruption und andere im Dunkeln gedeihende Missstände bekämpfen will, muss jene unterstützen, die Licht ins Dunkel bringen: Whistleblower.

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Hessen: Das Leben der Anderen

Schaut man sich den Beitrag in der gestrigen Ausgabe der Hessenschau zur Beeinflussung von Gutachtern und systematischer Zwangspensionierung und Bespitzelung von unbequemen angeblich querulatorischen Polizisten an (s.a. Bericht bei Main-Netz), so sind die Parallelen zu den Fällen der hessischen Steuerfahnder offensichtlich. Mal schauen wann Herr Bouffier den Herren Koch und Weimar folgt. Der Countdown läuft.

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Veranstaltungstipp: Öffentlichkeit 2.0 – Wikileaks

Die der FDP nahe stehende Friedrich Naumann Stiftung führt in der Zeit vom 29.11.-10.12.2010 ein kostenloses Online-Seminar mit dem Titel “Öffentlichkeit 2.0 – Wie Wikileaks, Blogs und Co den Journalismus verändern” durch. Eingebunden in dieses Seminar ist auch eine Live-Veranstaltung am 2.12. ab 19:30 Uhr in Hamburg: Ein Podiumsgespräch mit Daniel Domscheit-Berg, ehemaliger Sprecher von Wikileaks, und Karsten Polke-Majewski, ZEIT online, welches auch live im Internet gestreamt werden soll.

Spannend wird es sein, ob bei dem Seminar auch jene Fragen zu Whistleblowing diskutiert werden, die eigentlich hinter Wikileaks stehen und ob hiervon ein Impuls in die FDP ausgehen wird, hier endlich klar Position zu beziehen und z.B. der von der Bundesregierung geplanten rechtswidrigen Beschneidung der Rechte von Beschäftigten beim Datenschutz-Whistleblowing entgegenzutreten.

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TI veröffentlicht Policy Position zu Whistleblowing

Transparency International hat jetzt eine Policy Position zu Whistleblowing beschlossen, die als PDF-Datei in Englisch verfügbar ist. Damit knüpft TI an jenes Papier an, in welchem im letzten Herbst 27 Grundsätze für eine “best practice” Gesetzgebung zu Whistleblowing vorgestellt wurden.

Im Unterschied zur damaligen Veröffentlichung, handelt es sich bei der jetzigen jedoch nicht mehr nur um einen unverbindlichen Entwurf, sondern um eine offizielle Positionsbestimmung die formell von TI beschlossen wurde. Es bleibt zu hoffen, dass TI sich nunmehr national und international den Themen fehlender Whistleblowerschutz und Förderung von Whistleblowing noch stärker annehmen und Druck auf die Politik ausüben wird, hier aktiv zu werden.

Wie nötig Druck der Zivilgesellschaft ist, zeigen auch aktuelle Entwicklungen in Großbritannien und den USA die von einigen gerne als Musterländer des Whistleblowerschutzes beschrieben werden . Auch Julian Assange und Wikileaks könnten mehr öffentliche Unterstützung derzeit sicherlich gut gebrauchen.

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