Keine Atomwaffenzünder für den Iran. Oder: Ein Flughafenzöllner, der entlassen wird – der Fall Stefan R.

Unter diesem Titel wird bei unserem Kooperationspartner, dem „DokZentrum ansTageslicht.de“ der Whistleblowing-Fall des jungen Zollbeamten Stefan R. wieder aufgerollt, der im November 2002 nachts um 3 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt/Main spontan reagiert und das Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt alarmiert hatte. Ein sofort aktiviertes Sicherheitskommando konnte bereits 4 Stunden später die heiße Ware sicherstellen: 44 „Fast High Voltage Transistor Switches“ des Typs „HTS 31-480-SI“ – so genannte Dual Use-Güter. Eigentlich für medizinische High-Tec-Zwecke konstruiert, kann man sie auch zu Atomwaffenzündern umfunktionieren. Genau dies sollte im Iran geschehen, dem geplanten Bestimmungsort der 44 Hochfrequenzschalter. So hatten es Ermittlungsbehörden später festgestellt.

Der rechtzeitig verhinderte Export: ein klarer Erfolg für die internationale Weltgemeinschaft. Kein Erfolg allerdings für den Jungzöllner: Er wurde entlassen. Einer der Vorwürfe: Er habe „vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig … dienstliche Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit dem Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt ohne die zuvor erforderliche Einschaltung der Schicht- und Abfertigungsleitung überschritten.“

Satire? Keineswegs, sondern bittere Realität für Stefan R., der nun von Hartz IV lebt. Dessen Versuche, sich dagegen zu wehren, sind bis heute erfolglos. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass jeder einzelne Vorwurf bewiesen werden müsse, will die Zollverwaltung nun über 60 Zeugen, meist ehemalige Kollegen, gegen den unbotmäßigen Ex-Zöllner aufbieten. Je mehr Zeugen, desto länger die Gerichtsverfahren. Und je länger die Prozesse, umso eher kann man auch engagierte (Ex-)Beamte zermürben. Das DokZentrum ansTageslicht.de hat die ganze Geschichte lückenlos rekonstruiert. Und weshalb die etablierte Zollhierarchie keine engagierten (Jung)Beamten mit eigenen Ideen mag. Und warum ein Vorschlag ins Leere gehen musste, den aufrechten Jungzöllner mit einem Verdienstorden auzuzeichnen.

Alles nachzulesen unter www.ansTageslicht.de/Atomwaffenzuender oder www.ansTageslicht.de/Flughafenzoellner. Dieser Fall von Missmanagement und Behördenwillkür beim Zoll kommt in Kooperation mit der Frankfurter Rundschau „ans Tageslicht“.

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