Amnesty: Mehr Verantwortung bei der Polizei
“Täter unbekannt” so lautet in Deutschland oft das Ergebnis von so genannten Ermittlungen nach Anzeigen aufgrund von Gewalt aus den Reihen der Polizei. Unter gleichem Titel hat Amnesty jetzt einen umfangreichen Bericht mit 15 ausführlich dargestellten, nachrecherchierten Beispielsfällen, darunter drei Todesfällen, von Polizeigewalt vorgelegt und eine Kampagne gestartet. Ziel ist es die mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland aufzuzeigen und zu durchbrechen.
Dabei erkennt Amnesty durchaus die schwierige, gefährliche und oft mit großen persönlichen Risiken verbundene Arbeit der Polizei an. Nötig sei es aber ebenso anzuerkennen, dass “Fehler und Fehlverhalten vorkommen können und auch tatsächlich vorkommen”. Hier fehle es häufig an umfassenden, unabhängigen und unparteiischen Ermittlungen und Ermittlern um Polizeibeamte, wo nötig auch zur Verantwortung ziehen zu können. Es gelte Internationale Rechtsstandards wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten und außerdem hätten ” die Opfer ein Recht auf wirksame Beschwerde und Wiedergutmachung”. Bereits 2004 hat Amnesty einen Bericht zum gleichen Thema veröffentlicht. Seither haben 869 Personen Amnesty über Zwischenfälle mit der Polizei informiert. Zu viele um dies als bedauernswerte Einzelfälle ab zu tun und zur Tagesordnung überzugehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Amnesty macht auch konkrete Empfehlungen was getan werden könnte, z.B. zur besseren Identifizierung der Polizeibeamten, zur technischen Überwachung von Gewahrsamsbereichen, zu Qualitätsstandards im Gewahrsam, zur Aus- und Fortbildung der Polizisten im Bereich Menschenrechtsbildung, zur besseren Information Betroffener über Anzeige- und Beschwerdemöglichkeiten und Rechte, zu umgehenden umfassenden und unparteiischen Ermittlungen und unabhängigen Untersuchungsmechanismen durch spezialisierte Stellen.
Warum dies für dieses Blog relevant ist? Weil bei der Leugnung von Polizeigewalt und ihrer Nichtermittlung Mechanismen und Strukturen eine Rolle spielen, die erfolgreiches Whistleblowing auch in anderen Bereichen verhindern.
Erster Faktor ist derjenige des falsch verstandenen Corpsgeistes. Gedanken wie “wir sind die Guten”, “wir machen keine Fehler”, “wenn mal etwas schief läuft stehen wir zusammen”, “wer Kollegen anschwärzt ist ein Nestbeschmutzer” finden sich auch in anderen Gruppen und Organisationen. Umso mehr je mehr diese wie Polizisten unter starkem äußeren Druck und Gefährdungen zusammengeschweißt werden. Auch Amnesty hat dies erkannt, wenn es auf der Webseite heißt: “Eine falsch verstandene Solidarität innerhalb des Polizeiapparates führt teilweise dazu, dass Polizisten nicht bereit sind oder es nicht wagen, Kollegen anzuzeigen oder gegen sie auszusagen. Es herrscht eine „Mauer des Schweigens“. Schön wäre es wenn Amnesty hier auch die Zusammenarbeit mit uns aber auch mit jenen Polizisten suchen würde, die sich schon länger für eine konstruktive Fehlerkultur einsetzen. Opferschutz bedeutet dann eben auch Schutz von Whistleblowern aus den Reihen der Polizei wie z.B. in den Fällen Roland Schlosser, Ralph Trede oder anderen.
Zweiter Faktor ist jener der fehlenden Unabhängigkeit der Ermittler. Auch dieses Problem tritt bei der engen Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und der häufigen Rückdelegation von Ermittlungsaufaben an – manchmal sogar die betroffenen – Polizeidienststellen besonders sichtbar zu Tage. Letztlich ist es jedoch ein universelles Problem dessen Bewältigung z.B. auch die Abschaffung der Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Exekutive erfordert.
Am 11. Juli 2010 um 15:13 Uhr
In Deutschland gilt für die Polizei das Legalitätsprinzip in seiner reinsten Form. Diese in der Strafprozessordnung formulierte Strafverfolgungspflicht verpflichtet Polizist(inn)en ohne jeglichen Ermessensspielraum zur Strafanzeige gegen Kolleg(inn)en, die sich einer Straftat verdächtig gemacht haben.
Rechtstheoretisch bedeutet das: Deutsche Polizist(inn)en sind professionelle Whistleblower.
Praktisch funktioniert das Legalitätsprinzip in diesem Kontext so gut wie überhaupt nicht.
Im Rahmen einer Diplomarbeit habe ich sieben Polizist(inn)en interviewt, die Kolleg(inn)en angezeigt haben. Alle sieben haben am eigenen Leib erfahren müssen, dass sie etwas taten, was in der Polizei nicht normal ist. Einer ist in die Frühpensionierung gemobbt worden, einer verließ frustriert die Polizei, einer antwortete den Richtern eines Landgerichtes, ob er das denn noch ‘mal machen würde: “Und jeder, ich würde jedem Kollegen, der mich fragt und in einer ähnlichen Situation ist, ich würde jedem Kollegen den Rat geben, das Maul zu halten. Mit meinen ureigensten Erfahrungen!”
[ vgl. http://www.amnesty-polizei.de/2009/02/was-der-whistleblower-von-kollegen-zu-erwarten-hat/ ]
Neben den sieben Interviews habe ich etwa siebzig weitere Fälle aus Presse und Akten ausgewertet. Die wenigsten verliefen so, wie es die Mütter und Väter des Legalitätsprinzips idealtypisch ersonnen haben.
Die Polizeisolidarität wirkt in Zusammenhang mit weiteren Faktoren der Berufskultur als eine unüberwindliche Hürde hin zu einer konstruktiven Fehlerkultur.
In manchen Fällen mag es möglich sein, dass das Polizeimanagement sich schützend vor Whistleblower stellt.
In vielen Fällen dürfte es keine andere Lösung geben, als das komplette soziale Gefüge einer Dienststelle zu zerlegen (Versetzung, Personalrotation, Austausch des mittleren Managements u.s.w.). Und davor scheut das obere Management.
Der wichtigste Lösungsansatz liegt darin, die Berufskultur grundlegend in eine Richtung zu verändern, die Whistleblowing entbehrlich macht. Aber das ist erstens teuer und die Implikationen sind zweitens in vielen Bereichen politisch unerwünscht.