Antwort von Christian Wulff zum Thema Whistleblowing

Auf unsere Anfrage an die Kandidierenden für das Amt des Bundespräsidenten haben wir jetzt die zweite Antwort bekommen, diesmal vom Büro von Christian Wulff, die wir nachfolgend dokumentieren:

„vielen Dank für Ihre Email. Wir haben Sie mit Interesse gelesen. Unser Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Ministerpräsident Christian Wulff, hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Wenngleich es keine Vorschrift im Grundgesetz gibt, die dem Bundespräsidenten politische Stellungnahmen verbietet, so hält sich das Staatsoberhaupt in aller Regel mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurück.

Dies gilt insbesondere dann, wenn sie parteipolitisch umstritten sind, wie dies bei der Frage nach Einführung gesonderter gesetzlicher Schutzbestimmungen für Hinweisgeber („whistleblower“) der Fall ist. Ob Arbeitnehmer bereits nach geltender Rechtslage einen ausreichenden Informantenschutz genießen, ist im Meinungsbild der Parteien strittig. Dies gilt gleichermaßen für die die Befürchtung, dass gesonderte Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern dazu geeignet sein können, das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmern untereinander massiv zu beschädigen.

Die dem Bundespräsidenten auferlegte parteipolitische Neutralität und Distanz zur Parteipolitik des Alltags geben ihm die Möglichkeit, klärende Kraft zu sein, Vorurteile abzubauen, Bürgerinteressen zu artikulieren, die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, Kritik zu üben, Anregungen und Vorschläge zu machen.

Bitte haben Sie daher für unsere zurückhaltende Beantwortung Ihrer Frage Verständnis.“

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