Presserat: Schutz vor Strafverfolgung von Berufsgeheimnisträgern erweitern

Nachfolgend dokumentieren wir eine Pressemitteilung des deutschen Presserates, da die Umsetzung von dessen Forderung nach besserem Schutz von Journalisten vor Strafverfolgung und Ausspähung durch Ermittlungsbehörden zugleich eine wesentliche und notwendige Verbesserung des Informanten-/Whistleblowerschutzes bewirken würde:

Der Deutsche Presserat appelliert in seiner Sitzung am 3. März an die Bundesministerin der Justiz, ihren Referentenentwurf zur Änderung der Regelungen für Strafermittlungsmaßnahmen zu überarbeiten. Der dort behandelte § 160a der Strafprozessordnung muss umfassender als bislang Journalisten vor Ermittlungsmaßnahmen schützen. Die Plenumsmitglieder unterstreichen das Anliegen der Medienverbände, die Journalisten in den Personenkreis der geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen.

Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass der Kreis der dort erfassten Berufsgeheimnisträger auf Rechtsanwälte ausgeweitet werden soll. Ermittlungs-maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger sind danach im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechtes unzulässig. Dahingegen bleiben Ermittlungsmaßnahmen gegen Journalisten zulässig, wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt. Der Presserat begrüßt die geplante Erweiterung des Personenkreises auf Rechtsanwälte, fordert aber gleichzeitig, dass zukünftig auch Journalisten von dem umfassenden Schutz profitieren sollten.

Es reiche nicht aus, im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, die Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Papiere zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben. Diese Situation führt aus Sicht des Presserats dazu, dass der Informantenschutz nicht gewährleistet werden kann. Die vertrauliche Kommunikation zwischen Informanten und Medien ist bedeutender Bestandteil der journalistischen Arbeit, die von der Pressefreiheit geschützt wird. „Die Presse erfüllt in der Demokratie die wichtige Aufgabe, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. Die Einschränkung der Recherchefreiheit ist eine potentielle Gefahr für die Demokratie”, sagt Bernd Hilder, neu gewählter Sprecher des Deutschen Presserats.

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2 Reaktionen zu “Presserat: Schutz vor Strafverfolgung von Berufsgeheimnisträgern erweitern”

  1. Rainer Hoffmann

    Diese Pressemeldung des Presserates halte ich für “scheinheilig”, wenn man sich dieses Recherche-Video anschaut:

    http://www.youtube.com/watch?v=2MBYJCXG95s

    Solange der Presserat als “Kontroll-Instanz” vollkommen versagt, sind solche Pressemeldungen wenig glaubwürdig…und das bestätigen nicht nur meine Erfahrungen mit dem Presserat…

  2. Eva und Hans Dietrich

    “Die Presse erfüllt in der Demokratie die wichtige Aufgabe, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. …” So wird der Sprecher des Deutschen Presserats, Bernd Hilder, im Bericht zitiert.

    Beschämend finden wir allerdings, wenn dieses Gremium als oberster Wächter des deutschen Journalismus eingehende Beschwerden nicht einmal nach dem selbst geschaffenen Kodex bearbeitet.

    So hatten wir die Bitte geäußert, von uns eingesandte Artikel der Tageszeitung “Neue Westfälische” anhand weiterer beigefügter Unterlagen nach der Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrheit, Wahrung der Menschenwürde, wahrhaftige Unterrichtung) zu überprüfen.

    Schließlich informiert diese Zeitung die Öffentlichkeit wissentlich nicht wahrheitsgemäß, sondern hilft durch Verschweigen von Straftaten bei der Vertuschung wirtschaftskrimineller Machenschaften.

    Statt unserer Bitte nachzukommen, prüfte der Presserat unsere übersandten Unterlagen nicht nach der Ziffer 1, sondern nach der Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex.
    Eine “sorgfältige” Überprüfung sieht für uns allerdings anders aus. Der Presserat untergräbt damit seine Glaubwürdigkeit.

    Wir sind jedoch davon überzeugt, dass die Mehrheit der deutschen Journalisten nicht hinter einer solchen Vorgehensweise steht.

    (weitere Details unter http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news, Eintrag vom 8.4.2010)