WBNW-Newsletter Dezember 2009

Liebe Freunde undUnterstützer und Mitglieder des Netzwerkes,
Liebe Abonnenten des Newsletters undRegistrierte Benutzer der Webseite,

Mitdiesem Newsletter möchte der Vorstand des Whistleblower-Netzwerk e.V. einen Überblicküber die Arbeit und die Entwicklungen seit unserem letzten Rundbrief aus dem April2009 geben und zugleich auf einige bevorstehende Veranstaltungen hinweisen.

SchwerpunktInternationales
Im letzten halben Jahrbestand ein Schwerpunkt unserer Arbeit darin, die internationale Vernetzung zuvertiefen. Neben der Teilnahme unseres Vorsitzenden an einem Wissenschaftlerkongressin London haben wir uns in ein Projekt von Transparency Internationaleingebracht. Im Rahmen einer Studie zum Stand der Whistleblowing-Gesetzgebungin 10 europäischen Ländern und unter Mitarbeit von Whistleblowing-Experten ausaller Welt wurde ein „Entwurfempfohlener Grundsätze für Whistleblowing Gesetzgebung“ erarbeitet. Diesersoll im nächsten Jahr noch breiter diskutiert und ergänzt und dann alsinternationaler Standard etabliert werden. Angedacht ist auch eine eigenständigeStruktur zur besseren Vernetzung von Whistleblowing Organisationen weltweit.Wir hoffen, so auch internationalen Druck auf die Bundesregierung ausüben zu können,damit sich die Situation von Whistleblowern endlich verbessert.

Deutschland
Die Parteien,die die neue Bundesregierung bilden, sind leider genau jene,die sich bisher gegen einen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz gesträubt haben (CDU/CSU) oder keinerlei Aussagen dazu machen wollten (FDP).Der Vorstand sucht dennoch nach Wegen, das Thema auf der politischen Agenda zuhalten. Ein Mittel dazu: immer wieder darauf hinzuweisen, wo Whistleblowerschutz überall von Nutzen sein könnte. Ob, wie in unserer letzten Presseerklärung im Pharmabereich, wenn es um die Aufdeckung von Risiken geht oder im Sport beim Kampf gegen Doping und Wettmanipulationen. Wasser auf unsere Mühlen ist dabeiderzeit vor allem der Fall derhessischen Steuerfahnder. Hier hat mittlerweile ein Berufsgericht festgestellt, dass die ärztlichen Gutachten, mit denen vier von ihnen zwangspensioniert wurden, fehlerhaft waren und den Arzt in 1.Instanz zu einer Geldstrafe von12.000,- EUR verurteilt. Der verantwortliche hessische Finanzminister gerät immer stärker in Erklärungsnot. In den Ländern, in denen die CDU/CSU nicht an der Regierung ist und es daher Spielräume für aktive Whistleblowingförderunggäbe, wollen wir deren Nutzung einfordern. Um dies bewältigen zu können, bräuchtenwir aber dringend noch mehr Aktive.

Regionalgruppe Berlin
Ein Beispiel, wiesolche Aktivitäten aussehen können, zeigt sich gerade in Berlin. Hier ist eineRegionalgruppe im Entstehen, die am 7. Januar 2010 ihren ersten Stammtisch habenwird (um 18 Uhr, Café Orange in der Oranienburger Straße 32, Berlin Mitte – SOranienburger Str. / U Oranienburger Tor, Kontakt: Berlin@whistleblower-net.de). Damit bietetsich endlich auch eine Möglichkeit, andere Mitglieder vor Ort kennen zu lernenund konkrete Aktionen, auch im Sinne der oben angedeuteten Bearbeitung der Landesebene,machen zu können. Wer Interesse an der Gründung einer Regionalgruppe in seinerRegion hat, möge sich bitte beim Vorstand melden, der derartige Bestrebungengerne unterstützen wird.

Selbsthilfegruppe in Köln(Gründungstreffen am 26.01.2010)
Eine weitere regionaleAktivität ist die Initiierung einer Selbsthilfegruppe„Zivilcourage – Missstände am Arbeitsplatz?“ in Köln. Diese trifft sicherstmals am 26.01.2010 – weitere Infos hierzu gibt es auf der Webseite im Bereich „Beratung“.

Seminar: Whistleblowing aus Sicht der Whistleblower (vom 28. bis 30.05.2010)
Schon jetzt möchtenwir auch auf ein Wochendseminar hinweisen, welches Whistleblower-Netzwerk e.V.vom 28.-30.05.2010 in der Nähe von Fulda durchführen wird. Das genaue Programm befindet sich auf der letzten Seite dieses Schreibens. Die Frist für die verbindliche Anmeldung läuft bis zum 31.01.2010. Im Rahmen des Seminars wird auch die Jahreshauptversammlung2010 mit Vorstandsneuwahlen stattfinden.

Veranstaltungstipp: Wo bleibt der Aufschrei? (vom 29. bis 31.01.2010)
Vier Monate vorherfindet im Evangelischen Studienwerk Villigst (bei Schwerte) ein von AntjeBultmann mitorganisiertes Seminar statt, bei dem es um die Notwendigkeit vonZivilcourage und Whistleblowing für eine demokratische Gesellschaft geht.Nähere Infos hierzu gibt’s in unserem Blog oder unter: www.kircheundgesellschaft.de/veranstaltungen.

Jahresbeitrag 2010
Vorsorglich wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass etwa ab Mitte Februar 2010 der Mitgliedsbeitrag für 2010 abgebucht werden wird. Wer noch keine Lastschriftgenehmigung erteilthat, möge dies bitte tun oder bis spätestens 15. Februar 2010 seien Beitragselbständig auf das unten angegebene Vereinskonto überweisen.

Blog demnächst als Email-Service
Der Vorstand hatauf seiner letzten Sitzung beschlossen, die Beiträge aus unserem Blog, mit denen wir regelmäßig über Neuigkeiten Rund um das Thema Whistleblowing informieren, zukünftig allen Mitgliedern, die bei uns mit ihrer Email-Adresse registriert sind, automatisch zuzusenden. Hierzu erhalten die Mitglieder noch eine gesonderte Email mit dem Betreff „E-Mail Abo-WBNW-Webseite“ und einem Link zur Bestätigung der Teilnahme (diesen dann bitte anklicken). Wir erhoffen uns hierdurch eine noch bessere Information unserer Mitglieder und auch deren stärkere Einbindung in die Vereinsaktivitäten. Wer diese Emails nicht oder nicht mehr erhalten will, kann sich jederzeit per Email an info@whistleblower-net.de vondiesem Service abmelden.

und vieles Mehr
Weitere Infos überunsere Aktivitäten gibt es wie immer auf unserer gerade erst wieder um neue Inhalte ergänzten Webseite. Vorbeischauen lohnt sich! Selbst aktiv werden noch mehr!

Wiei mmer stehe ich gerne für weitere Fragen und Vorschläge zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für froheFesttage und ein Gutes 2010

Guido Strack – 1. Vors. Whistleblower-Netzwerk e.V.

 

 

 

Whistleblowing aus Sicht der Whistleblower

 

Whistleblower-Netzwerke.V. lädt seine Mitglieder andere Whistleblower und deren Unterstützer ein zu einem

 Wochenendseminar vom 28. – 30. Mai 2010

insSeminarhaus Rommerz - http://seminarhaus-rommerz.de- 36119 Neuhof -Rommerz, Am Fuchsberg 22 (Nähe Fulda).

 

Im Mittelpunkt des Seminars sollen jene stehen, die Zivilcourage beweisen und auf Missstände hinweisen:

Whistleblower und Whistleblowerinnen.

Wir wollen Gleichgesinnte kennen lernen und Erfahrungenaustauschen. Diskutieren über Fragen wie: Warum wurde gerade ich zum Whistleblower? Welche Erfolge und Rückschläge habe ich erlebt? Was habe ich richtig gemacht, was würde ich heute anders machen? Wie finde ich Unterstützer?Wie sorge ich für mich? Wie können Whistleblower erfolgreich sein? Was ist die Rolle des Netzwerks?

Das gesamte Seminar soll in einem freundschaftlichen undlockeren Rahmen stattfinden und der Entwurf des Programms versteht sich mehrals Vorschlag denn als feste Agenda:

 

Freitag 28.05.2009:

Bis 16:30: Anreise

17:00 – 18:00 Begrüßung und Kennen lernen, Erwartungen

18:00 – 19:00 Abendessen

19:00 – 21:30 Wechselseitige Vorstellung von Whistleblowing-Erfahrungen

 

Samstag 29.05.2009:

8:30 – 9:30 Frühstück

9:30 – 11:00 Themenschwerpunkt I: Whistleblowing als Prozess

Einführung von GuidoStrack

11:00 – 12:30 Themenschwerpunkt II: Whistleblowing und Recht

Einführung von AndreaFuchs

12:30 – 13:30 Mittagessen

13:30 – 15:30 MitgliederversammlungWhistleblower-Netzwerk e.V.

15: 30 – 17:30 Themenschwerpunkt III: Whistleblowing und Psyche

Vortrag von Prof. Dr.Dieter Zapf – „Whistleblowing und Psyche“

18:00 – 19:00 Abendessen

19:30 – 21:00 Filmvorführung, danach gemütlicher Ausklang

 

Sonntag 30.05.2009:

8:30 – 9:30 Frühstück

9:30 – 11:00 Themenschwerpunkt IV: Whistleblowing und Öffentlichkeit

Einführung von RudolfSchmenger

11:00 – 12:30 Schlussrunde: Bilanz und Folgerungen

12:30 – 13:30 Mittagessen

ab 13:30 Abreise

Der Teilnahmebeitrag für das gesamte Wochenende inklusiveÜbernachtung im Zweibettzimmer und Verpflegung beträgt:

-         für Vereinsmitglieder: 60,- EUR
-         für Nichtmitglieder: 120,- EUR

Sofern ein Einzelzimmer gewünscht wird (bitte bei derAnmeldung angeben), kommen 30,- EUR Einzelzimmerzuschlag hinzu. Auf Antrag kannder geschäftsführende Vorstand bei besonderer Bedürftigkeit einen Teil des Teilnahmebeitragserlassen.

 

Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht,wird um verbindliche Anmeldung unter Überweisung des Teilnahmebeitrages (E-Mail und Konto s.u.) bis spätestens 31.01.2010 gebeten.

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Wirksamkeit Europäischen Menschenrechtsschutzes in Deutschland

Mit dem gestrigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland in Sachen Rechtsstaatlichkeit mal wieder die Leviten gelesen – und dass ist auch gut so! Nun ist die Bundesregierung gefordert, entweder noch den weiteren Rechtsweg zu beschreiten oder das Urteil umzusetzen. Da es hier um Strafrecht bzw. Öffentliches Recht geht, dürfte es dabei auch keinerlei grundsätzliche rechtliche Probleme geben. Anders sieht es aber dort aus, wo es um zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privaten geht, die vor nationalen Gerichten durch rechtskräftige Urteile abgeschlossen sind. Wenn diese in Straßburg überprüft und für menschenrechtswidrig erkannt werden, bedarf es danach auf nationaler Ebene eines formellen Wiederaufnahmeverfahrens.

Dies würde z.B. auch im Falle von Brigitte Heinisch (Whistleblowerpreisträgerin 2007) gelten. Nach der Kündigung durch Vivantes liegt Ihre Beschwerde gegen das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin nun auf dem Tisch des EGMR. Wenn Frau Heinisch dort gewinnt, kann sie danach in Deutschland im Wiederaufnahmeverfahren letztlich doch noch die Aufhebung ihrer Kündigung erreichen. Dies besagt § 580 Nr.8 ZPO (der wegen § 79 ArbGG auch im Arbeitsrechtsprozess gilt) :

Die Restitutionsklage findet statt:

8. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.

Aber da gibt es noch einen Haken. Denn es gibt auch noch § 586 ZPO und insbesondere die  fünfjährige Ausschlußfrist nach Absatz 2 ZPO:

§ 586 Klagefrist

(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben.

(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft.

(3) Die Vorschriften des vorstehenden Absatzes sind auf die Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung nicht anzuwenden; die Frist für die Erhebung der Klage läuft von dem Tag, an dem der Partei und bei mangelnder Prozessfähigkeit ihrem gesetzlichen Vertreter das Urteil zugestellt ist.

Nun, fünf Jahre sind eine lange Zeit. Leider beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer beim EGMR aktuell aber schon vier Jahre, Tendenz steigend.  Hinzu kommt, wie auch im Falle Heinisch noch jene Zeitspanne die seit dem letztinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteil noch für eine erfolglose Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe aufgewandt werden muss (die Rechtswegerschöpfung ist Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Beschwerde beim EGMR). Da sind fünf Jahre schnell um (im gestern entschiedenen Fall erfolgte die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde im Februar 2004 die EGMR-Beschwerde im Mai 2004)  und die vor dem EGMR erfolgreiche Beschwerdeführin steht am Ende doch mit leeren Händen dar. Im Falle von Frau Heinisch würde, die als menschenrechtswidrig festgestellte, Kündigung in jenem Falle dann trotzdem fortbestehen, ohne dass sie noch etwas dagegen machen könnte.

Dies darf nicht sein – und verstößt im übrigen gegen Völkerrecht, da Deutschland verpflichtet ist den Urteilen des EGMR auch national volle Wirksamkeit zu verschaffen. Nötig ist demnach eine Ergänzung von § 586 ZPO wie sie in einer aktuellen E-Petition vorgeschlagen wird:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 586 Zivilprozeßordnung (ZPO) durch einen Absatz 4 ergänzt wird mit dem möglichen Wortlaut: “Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten ferner nicht, sofern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gemäss § 580 Nr. 8 ZPO nach Ablauf der Fünfjahresfrist ergeht. In diesem Falle läuft die Monatsfrist zur Erhebung der Klage ab Bekanntgabe der unanfechtbaren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Wer daran interessiert ist, dass Europäischen Menschenrechtsstandards in Deutschland Geltung verschafft werden kann, sollte diese E-Petition mitzeichnen.

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Schweiz: Erstmal kein Whistleblowerschutz

Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hat jetzt ihren Bericht zu den Resultaten des im Frühjahr durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens zur Einführung von Whistleblowerschutzregelungen im schweizer Zivilrecht vorgelegt (Teilrevision des Obligationenrechts [Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz]). Im Ergebnis wird es, obwohl die Diskussionen bereits seit mehreren Jahren andauern, in der Schweiz in naher Zukunft wohl keinen gesetzlichen Whistleblowerschutz geben. Zwar hatten sich in der Vernehmlassung die überwiegende Mehrheit der Beteiligten für eine solche Regelung ausgesprochen, doch der Bundesrat scheint, ausweislich seiner Pressemitteilung, eher auf die ablehnenden Stimmen der SVP und der Wirtschaftsverbände hören zu wollen und spielt auf Zeit:

Die Teilrevision des Obligationenrechts zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich befürwortet worden. Bevor der Bundesrat allerdings über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Schon bevor diese weitere Runde eingeläutet wird, scheint außerdem festzustehen, dass die wesentlichste arbeitsrechtliche Voraussetzung für effektiven Whistleblowerschutz nicht erfüllt werden wird. Die Kündigung eines Whistleblowers für sein Whistleblowing soll in der Schweiz auch zukünftig wirksam bleiben, denn nur so kann der letzte Satz der Pressemitteilung verstanden werden: “Die Nichtigkeit der Kündigung wird im Arbeitsrecht eine Ausnahme bleiben.” Anders ausgedrückt: Whistleblower werden weiter ihren Job verlieren, dank schwarzer Listen keinen neuen mehr bekommen und bestenfalls mit einer Einmalzahlung abgespeist werden.

Mehr zum Thema z.B.  bei nzz und SF.

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Urteil gegen Zwangspensionierungs-Arzt öffentlich

Das Urteil des Berufsgericht für Heilberufe gegen Dr. H, der wegen der Falschbegutachtung im Rahmen der Zwanspensionierung von vier hessischen Steuerfahndern um Rudolf Schmenger zu einer Geldbuße von 12.000 EUR verurteilt wurde, ist jetzt in der Hessenrecht- Sammlung von Juris kostenlos öffentlich zugänglich.

Vielen Dank an das T-Blog für den Hinweis.

Fragt sich allerdings auch noch, ob Dr. H wirklich so billig davon kommen darf. Zivilrechtlich müsste das Land Hessen – dessen Finanzminister ja immer noch behauptet, nicht der Drahtzieher der ganzen Affaire zu sein – spätestens mit Rechtskraft jenes Urteils nämlich eigentlich von Dr. H den durch die Frühpensionierungen entstandenen erheblichen Schaden der Landeskasse zurückverlangen. Oder sollte der – noch – Finanzminister dies etwa versäumen und sich so tatsächlich auch noch selbst dem Vorwurf der strafrechtlichen Untreue aussetzen wollen?

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