Gesetzesverstoss als Bürgerpflicht?

Auf einen “übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund” der den Gesetzesverstoss zur Bürgerpflicht gemacht habe, berufen sich Margrit Zopfi und Esther Wyler, die derzeit in Zürich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht stehen. Sie hatten, als langjährige Mitarbeiterinnnen, im Jahre 2007 durch gezielte Hinweise an die Presse – nachdem ihre vorherigen innerbehördlichen Bemühungen im Sande verlaufen waren – auf die Deckung von Sozialmissbrauch und auf Verschwendung öffentlicher Gelder beim Sozialamt Zürich hingewiesen und so eine Affaire aufgedeckt, die sie ihren Job kostete, der Stadt Zürich und in der Folge auch anderen Schweizer Kommunen aber letztlich, nachdem endlich eine unabhängige Untersuchung stattfand, mehrere Millionen Franken jährlich einsparte. Näheres hierzu findet sich in der Weltwoche unter dem für so manchen Whistleblower bezeichnenden Titel «Ich hatte keine Wahl – ich würde es wieder tun».

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2 Reaktionen zu “Gesetzesverstoss als Bürgerpflicht?”

  1. Whistleblower-Netzwerk » Blog Archiv » Whistleblower aus der Schweiz und Russland

    [...] Schweizerinnen Esther Wyler und Margrit Zopfi, die vor Gericht zwar zunächst einen Etappensieg …,  sich aber in der bevorstehenden Berufungsverhandlung auf ein scheinbar nicht allzu gut [...]

  2. Whistleblower-Netzwerk » Blog Archiv » proCourage in der Schweiz

    [...] Esther Wyler, die Whistleblowerinnen aus dem Sozialamt der Stadt Zürich, die sich nach einem Freispruch in erster Instanz derzeit vor dem Obergericht gegen den Vorwurf des Geheimnisverrats wehren, wollen mehr tun als nur [...]

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