Gesetzesverstoss als Bürgerpflicht?

Auf einen „übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund“ der den Gesetzesverstoss zur Bürgerpflicht gemacht habe, berufen sich Margrit Zopfi und Esther Wyler, die derzeit in Zürich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht stehen. Sie hatten, als langjährige Mitarbeiterinnnen, im Jahre 2007 durch gezielte Hinweise an die Presse – nachdem ihre vorherigen innerbehördlichen Bemühungen im Sande verlaufen waren – auf die Deckung von Sozialmissbrauch und auf Verschwendung öffentlicher Gelder beim Sozialamt Zürich hingewiesen und so eine Affaire aufgedeckt, die sie ihren Job kostete, der Stadt Zürich und in der Folge auch anderen Schweizer Kommunen aber letztlich, nachdem endlich eine unabhängige Untersuchung stattfand, mehrere Millionen Franken jährlich einsparte. Näheres hierzu findet sich in der Weltwoche unter dem für so manchen Whistleblower bezeichnenden Titel «Ich hatte keine Wahl – ich würde es wieder tun».

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