Whistleblower-Preisträger zeigen Hessens Finanzminister an

Die ehemaligen hessischen Steuerfahnder Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim haben Strafanzeige und Strafantrag gegen den Hessischen Finanzminister Weimar gestellt und verlangen Widerruf und Unterlassung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die beiden ehemaligen Steuerfahnder sind jetzt als Steuerberater tätig und erhielten Anfang Mai 2009 in der Evangelischen Akademie Bad Boll den „Whistleblower-Preis“ 2009, der regelmäßig von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler und der Juristenorganisation IALANA „International Association of Lawyers against Nuclear Arms“ verliehen wird. Aus Anlass der Preisverleihung hatte der Redakteur Jan Keuchel des „Handelsblatt“ am 06.05.2009 im Hessischen Finanzministerium angerufen und um eine Stellungnahme gebeten. Nach dem Gespräch schrieb er im „Handelsblatt“ vom 07.05.2009:

„Auf eine Anfrage hin heißt es im Hessischen Finanzministerium zunächst abfällig, Schmenger und Wehrheim litten unter Verfolgungswahn und der Whistleblower-Preis „ist schließlich nicht der alternative Novellpreis“. Später wird eine offizielle Stellungnahme nachgelegt, die allein auf den damaligen Untersuchungsausschuss verweist, wonach sich „die gegen die Finanzverwaltung und die Landesregierung erhobenenVorwürfe nicht bestätigen“ konnten.“

Der von den Preisträgern beauftragte Wiesbadener Rechtsanwalt Otto Jäckel wandte sich hierauf noch im Mai 2009 an den Hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar mit der Aufforderung, die ihm zuzurechnende Erklärung seines Haussprechers zu widerrufen und zu versichern, er werde zukünftig die Behauptung, seine ehemaligen Beamten litten unter Verfolgungswahn nicht mehr aufstellen und verbreiten. In einem Antwortschreiben behauptete der Minister, er habe den Pressesprecher des Hauses „zur Abgabe einer solchen Erklärung nicht veranlasst“. „Darüber hinaus“, heißt es in der Erklärung weiter, „hat der Pressesprecher des Hauses eine Äußerung, Ihr Mandant leide an Verfolgungswahn, dem „Handelsblatt“ gegenüber überhaupt nicht abgegeben.“

Inzwischen hat nun aber der Pressesprecher Michael Scheerer im Gespräch mit einem Journalisten eingeräumt, der Journalist des „Handelsblatt“ Keuchel habe seinerzeit mit ihm das Gespräch geführt, in dem die im „Handelsblatt“ zitierte Äußerung gefallen ist. Dies haben die beiden ehemaligen hessischen Steuerfahnder nun zum Anlass genommen, Finanzminister Weimar aufzufordern, angesichts der geänderten Beweislage seine Position noch einmal zu überdenken und die geforderten Erklärungen abzugeben. Sowohl die in seinem Dementi abgegebene Erklärung als auch die ursprünglich am 06.05.2009 gegenüber dem „Handelsblatt“ abgegebenen Erklärungen seien falsch, so Jäckel. Für die Beantwortung wurde dem Minister eine Frist bis zum 5. August 2009 gesetzt. Zugleich haben Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim mit gesondertem Schreiben ihres Anwalts vom heutigen Tage nun Strafanzeige und Strafantrag wegen des Vorgangs gegen Finanzminister Weimar gestellt.

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