Vorerst kein gesetzlicher Whistleblowerschutz in Deutschland
Nach ersten mündlichen Auskünften aus dem Bundestag, Hinweisen in einem Papier des wissenschaftlichen Dienstes und einer Meldung im Beck-Blog meldet jetzt auch das Handelsblatt, dass die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines neuen § 612 a BGB und damit eines ersten Schrittchens in Richtung gesetzlicher Whistleblowerschutz am Widerstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion gescheitert sind.
Jene Fraktion will somit wohl auch weiterhin die Aufklärung von Missständen allein den Unternehmen überlassen. Dabei zeigt auch der Fall Bahn sowohl hinsichtlich der quasi geheimdienstlichen Methoden zur angeblichen Korruptionsbekämpfung, des Umgangs mit kritischer Öffentlichkeit als auch mit Blick auf die Ausforschung und Kündigung eines Strafanzeigeerstatters (es ging um ein eventuelles privates Steuervergehen des Herrn Mehdorn, der sich zum Gegenschlag des Unternehmens bedient zu haben scheint) erneut, wohin dies führt.
Am 6. Februar 2009 um 14:20 Uhr
“Obwohl sich Mitarbeiter vertrauensvoll an die Ombudsmänner wandten, wurden sie wegen angeblichen Geheimnisverrats mit Ermittelungsverfahren überzogen”, sagt Toni Hofreiter, Abgeordneter der Grünen, der WELT zur Bahn-Affaire.
Mehr: http://tinyurl.com/ahcfak
http://www.neues-deutschland.de/artikel/143563.kein-schutz-fuer-informanten.html
Am 17. März 2009 um 18:07 Uhr
[...] Marlies Volkmer gegenüber Heise online. Im gleichen Artikel, der sich ansonsten mit der hier bereits mehrfach berichteten Ablehnung des Gesetzesvorschlages für § 612a BGB (neu) durc… befasst, ist dann in Sachen SPD aber auch zu lesen: “Noch ist allerdings offen, ob der [...]
Am 4. März 2010 um 11:00 Uhr
[...] warum liebe Bundesregierung hat die CDU/CSU-Fraktion 2008 einen Vorstoß für Whistlelbowerschutz in Deutschland blockiert? Warum hat die FDP bis heute noch keine Position zu dem Thema? Warum gibt es in Bundesbehörden [...]