Was tun, wenn der Whistleblower anruft?

Unter diesem Titel weist KoopTech auf die Werkstatt in der aktuellen Ausgabe der Internationalen Zeitschrift für Journalismus “message” hin. Dem können wir uns nur anschließen.

Die message-Werkstatt ist zwar (noch) nicht online, verfügbar, noch aktuell und nicht minder interessant sind jedoch unsere Beiträge im Blog und auf der Webseite über die Tagung Whistleblower und Journalisten im Sommer 2007 sowie ein “message” Artikel aus dem letzten Jahr. Weitere Informationen zum Thema Journalismus und Whistleblowing finden sich auch beim dok-zentrum ansTageslicht.de.

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Wie gehen deutsche Unternehmen mit der Meldung von Korruption um?

Whistleblower-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionäre befragen 50 deutsche Konzerne

Die Meldung von Korruption und anderen Missständen innerhalb von Unternehmen wird ein immer wichtigeres Thema. Beschäftigte, Aktionäre und Rating-Agenturen interessieren sich zunehmen dafür, wie mit Whistleblowern umgegangen wird. Mit einer Fragebogenaktion wollen jetzt Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisation Whistleblower-Netzwerk e.V. Licht ins Dunkel bringen. Adressaten sind 50 deutsche Großunternehmen, darunter alle im DAX geführten Aktiengesellschaften. Ziel der Aktion ist es, ein Unternehmens-Ranking zur Whistleblowing-Praxis in Deutschland zu erstellen.

„International gibt es bereits entsprechende rechtliche Vorgaben und Empfehlungen“, sagte Guido Strack, Vorstandsvorsitzender des Whistleblower-Netzwerks. „Aber in Deutschland scheiterte bisher selbst der erste zaghafte Schritt, die Rechtslage für Whistleblower durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verbessern.“

„Seit einiger Zeit entwickeln immer mehr Unternehmen eigene Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersysteme in einer kaum zu überblickenden Vielfalt“, beschreibt Strack die Situation. „Da gibt es interne und externe Ombudsleute, Systeme die nur Telefonhotlines anbieten, Email-Postfächer, Briefkästen und spezielle Internetportale mit oder ohne Rückkanal sowie Kombinationen dieser Angebote. Völlig unterschiedlich sind auch der Kreis der möglichen Meldenden, die Themen, auf die sich die Meldung beziehen kann und die Art, wie anschließend mit der Meldung und dem Whistleblower verfahren wird.“

Mit ihrem Projekt wollen Whistleblower-Netzwerk e.V. und Kritischen Aktionäre diese Vielfalt erfassen und zugleich in Form eines Rankings auch mit international anerkannten „Best practice“-Standards vergleichen. „Bezugspunkt ist dabei eine transparente und ethisch verantwortliche Unternehmenspraxis, die potenziellen Whistleblowern effektiven Schutz vor jeglicher Art von Repressalien bietet und gewährleistet, dass Missstände auch dann aufgeklärt und abgestellt werden, wenn dies einmal nicht im kurzfristigen Interesse aller Führungskräfte ist, wohl aber im Interesse des Unternehmens, der Aktionärinnen und Aktionäre und vor allem der Gesellschaft“, erläuterte Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands.

Den Fragebogen und weitere Dokumente finden Sie auf den Websites des Whistleblower-Netzwerks und des Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Übrigens können auch Unternehmen die den Fragebogen noch nicht erhalten haben an der Befragung teilnehmen und ein individuelles Feedback zu ihrem Whistleblower-/Hinweisgebersystems erhalten. Hierzu reicht es aus den ausgefüllten Fragebogen an die darin angegebene Adresse zu senden.

Dokumente und Links:

Was macht das Whistleblower-Netzwerk?

Der Whistleblower-Netzwerk e.V. ist eine 2006 gegründete Initiative für Whistleblowerschutz. Whistleblowing schafft Transparenz und hilft so in den vielen Themenbereichen gegen Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- und Umweltsschäden. Dennoch sind Whistleblower hohen persönlichen Risiken ausgesetzt. Der gemeinnützige Verein setzt sich daher für ein Klima des offenen Dialogs ein und sucht die Rahmenbedigungen für Whistleblower in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zu verbessern. Der Verein berät Whistleblower, und solche die es werden könnten. Außerdem vernetzt er sie mit möglichen Unterstützern.
Seit 2008 ist das Whistleblower-Netzwerk Mitglied im Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Was macht der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre?

Mehr Umweltschutz und mehr soziale Gerechtigkeit: Dafür streiten die Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre seit über 20 Jahren in den Hauptversammlungen deutscher Konzerne. Sie wollen Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten, umweltfreundliche Produkte und Klimaschutz fördern, die Sozialbindung des Eigentums durchsetzen. Sie kämpfen gegen das Diktat des “Shareholder Value”, gegen Rüstungsproduktion, gegen Atomenergie und umweltschädliche Geschäfte.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre organisiert die gemeinsamen Kampagnen seiner Mitgliedsorganisationen. Außerdem ist er die zentrale Anlaufstelle für mehr als 4.000 Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre, die ihm die Stimmrechte ihrer Aktien übertragen, um auf diesem Weg ihre soziale und ökologische Verantwortung wahrzunehmen.
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Veranstaltungshinweis: Hinweisgebersysteme

Unter dem Titel: “Hinweisgebersysteme: Optionen und Voraussetzungen” diskutieren einschlägige Experten die Realisierungsmöglichkeiten von Hinweisgebersystemen, aber auch die unternehmenskulturellen Voraussetzungen, die hierfür gegeben sein müssen.

Referenten sind: Prof. Dr. Josef Wieland, Direktor des Zentrums für Wirtschaftsethik, Albrecht Vahl, Ombudsmann der DekaBank Deutsche Girozentrale sowie Kenan Tur, Vorstand der Business Keeper AG und Entwickler des elektronischen Hinweisgebersystems Business Keeper Monitoring System.

Im Rahmen der Veranstaltung wird das Expertenforum des DNWE erstmals vorgestellt.
Veranstalter:     PricewaterhouseCoopers AG; Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik DNWE
Ort:     PricewaterhouseCoopers AG WPG, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt
Details:     Kosten: kostenfrei | Anmeldung: Anmeldung bis 23. Januar 2009

Weitere Informationen finden Sie im Programm zum Download.
Infokontakt:     Frau Tsigereda Kebede
Tel.: 069-9585 5855
eMail: integrity@dnwe.de

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Aktueller Begriff: Whistleblower

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat soeben eine Analyse zum Stichwort “Whistleblower – Hinweisgeber mit Zivilcourage” veröffentlicht. Darin werden Rechtslage und aktueller Sachstand in knapper Form recht präzise dargestellt. Zum Entwurf für einen neuen § 612a BGB der im letzten Sommer von drei Bundesministerien vorgelegt worden war heißt es:

Eine Neufassung des § 612a BGB würde den Informantenschutz für alle Arbeitsverhältnisse regeln. Jedoch besteht in dieser Frage noch Abstimmungsbedarf in der Koalition, so dass mit einem entsprechenden förmlichen Regierungsentwurf in der laufenden Wahlperiode wohl ebenfalls nicht gerechnet werden kann. Dabei wird allgemein anerkannt, dass das Problem des Informantenschutzes einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden muss. Nicht zuletzt Personalverantwortliche und Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen wünschen sich eindeutige gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit Whistleblowern.

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Umfrage: Whistleblower-Systeme in Konzernen

Wie gehen deutsche Unternehmen mit der Meldung von Korruption um?

Whistleblower-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionäre befragen 50 deutsche Konzerne

Die Meldung von Korruption und anderen Missständen innerhalb von Unternehmen wird ein immer wichtigeres Thema. Beschäftigte, Aktionäre und Rating-Agenturen interessieren sich zunehmen dafür, wie mit Whistleblowern umgegangen wird. Mit einer Fragebogenaktion wollen jetzt Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisation Whistleblower-Netzwerk e.V. Licht ins Dunkel bringen. Adressaten sind 50 deutsche Großunternehmen, darunter alle im DAX geführten Aktiengesellschaften. Ziel der Aktion ist es, ein Unternehmens-Ranking zur Whistleblowing-Praxis in Deutschland zu erstellen.

„International gibt es bereits entsprechende rechtliche Vorgaben und Empfehlungen“, sagte Guido Strack, Vorstandsvorsitzender des Whistleblower-Netzwerks. „Aber in Deutschland scheiterte bisher selbst der erste zaghafte Schritt, die Rechtslage für Whistleblower durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verbessern.“

„Seit einiger Zeit entwickeln immer mehr Unternehmen eigene Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersysteme in einer kaum zu überblickenden Vielfalt“, beschreibt Strack die Situation. „Da gibt es interne und externe Ombudsleute, Systeme die nur Telefonhotlines anbieten, Email-Postfächer, Briefkästen und spezielle Internetportale mit oder ohne Rückkanal sowie Kombinationen dieser Angebote. Völlig unterschiedlich sind auch der Kreis der möglichen Meldenden, die Themen, auf die sich die Meldung beziehen kann und die Art, wie anschließend mit der Meldung und dem Whistleblower verfahren wird.“

Mit ihrem Projekt wollen Whistleblower-Netzwerk e.V. und Kritischen Aktionäre diese Vielfalt erfassen und zugleich in Form eines Rankings auch mit international anerkannten „Best practice“-Standards vergleichen. „Bezugspunkt ist dabei eine transparente und ethisch verantwortliche Unternehmenspraxis, die potenziellen Whistleblowern effektiven Schutz vor jeglicher Art von Repressalien bietet und gewährleistet, dass Missstände auch dann aufgeklärt und abgestellt werden, wenn dies einmal nicht im kurzfristigen Interesse aller Führungskräfte ist, wohl aber im Interesse des Unternehmens, der Aktionärinnen und Aktionäre und vor allem der Gesellschaft“, erläuterte Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands.

Den Fragebogen und weitere Dokumente finden Sie auf den Websites des Whistleblower-Netzwerks und des Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Übrigens können auch Unternehmen die den Fragebogen noch nicht erhalten haben an der Befragung teilnehmen und ein individuelles Feedback zu ihrem Whistleblower-/Hinweisgebersystems erhalten. Hierzu reicht es aus den ausgefüllten Fragebogen an die darin angegebene Adresse zu senden.

Dokumente und Links:

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