Interview: Whistleblower Jürgen Rauh und die hessischen Staatsbäder

Heute soll mal wieder ein Whistleblower selbst zu Wort kommen: Jürgen Rauh. Er war Direktor der hessischen Staatsbäder und Geschäftsführer des gleichnamigen Landesbetriebes. Er musste als Whistleblower seine Erfahrungen mit der Spitze der hessischen Finanzverwaltung machen. Mittlerweile ist er als Rechtsanwalt tätig.

WBNW-Blog: Herr Rechtsanwalt Rauh, Sie waren leitender Regierungsdirektor in Hessen. Wie und warum sind Sie zum Whistleblower geworden?

Rauh: Zum Whistleblower bin ich sozusagen unfreiwillig seit September 2000 geworden. Ich bemerkte auf einmal, dass das Ministerium für das ich tätig war eine andere Politik verfolgte als die „Hausspitze“. Ohne dass ich es ahnte, beabsichtigte oder förderte sollte dies, nachdem ich die Hausspitze über meine Beobachtungen und Feststellungen informierte, für mich unabsehbare fatale Folgen haben. Dabei verfolgte ich nur die besten Absichten, ohne jegliche Hintergedanken.

Was war geschehen?

Im Dezember 1999 erhielt ich plötzlich und völlig unerwartet einen Anruf vom Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF), ob ich Direktor der hessischen Staatsbäder werden wollte. Eine Beförderung wurde mir dabei ausdrücklich in Aussicht gestellt. Sie war für den 1.4.2001 geplant. Dies hatte mich sehr gefreut und es bestärkte mich, dass meine Anstrengungen in meinem Arbeitsumfeld Anerkennung fanden. Meine neue Arbeit machte mir großen Spaß. Ich ging darin auf. Vielleicht sogar viel zu viel, denn im Nachhinein muss ich sagen, habe ich meine Familie doch vernachlässigt. Meine Arbeit füllte mich völlig aus, denn die Aufgaben waren vielschichtig und sehr anspruchsvoll. Zu meinen Aufgaben gehörten unter anderem die Staatsbäder (Kurverwaltungen) zu kommunalisieren und die staatlichen Betriebe (wie Krankenhäuser, Hotels, Energiewerke usw.) zu privatisieren. Bei meinem Dienstantritt sah ich mich trotz meines Erfahrungsschatzes als langjähriger Behördenleiter mit mir unvorstellbaren Tatsachen konfrontiert, über die ich wegen des Dienstgeheimnisses ohne Genehmigung nicht sprechen darf. Es handelt sich dabei um Tatsachen, die mich bis zu meinem Lebensende beschäftigen werden. Dabei habe ich nicht einmal die Chance mir meine Erfahrungen einmal von der Seele reden zu können.

Wenn Sie von Hausspitze reden, wer ist damit gemeint?

Nun, den zuständigen Minister und den zuständigen Staatssekretär.

Im Moment kann ich Ihnen nicht richtig folgen. Was konkret meinen Sie mit Hausspitze im Gegensatz zum Ministerium?

Mit Ministerium meine ich das Hessische Ministerium der Finanzen, dessen Minister Herr Weimar ist.

Sie differenzieren dies explizit?

Ja.

In welcher Position waren Sie genau tätig und mit welchen Aufgaben haben Sie sich befasst?

Als Direktor der hessischen Staatsbäder war ich Geschäftsführer des gleichnamigen Landesbetriebes, der unmittelbar dem hessischen Finanzminister unterstand und nicht der Finanzverwaltung. Meine Ansprechpartner waren der Herr Finanzminister Weimar, die Herren Staatssekretäre Riebel und Abeln, sowie im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht der Abteilungsleiter IV, Herr Gräf.
Meine Aufgabe bestand zunächst unter anderem darin, die Staatsbäder zu sanieren, um sie ertragreich für das Land Hessen zu verkaufen.

Ist es richtig, dass diese sich damals in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befanden?

Ja.

Im Rahmen der Recherchen im Vorfeld für dieses Interview mit Ihnen sind wir auf eine Zahl von ca. 40 Millionen DM im Soll gestoßen, die Sie quasi als Altlast mit Begin der Aufnahme Ihrer Tätigkeit seinerzeit im Jahre 2000 übernommen haben. Können Sie dies bestätigen?

Ja.

Dies war sicher keine leichte Aufgabe? Möchten Sie uns mehr darüber berichten?

Dies ist mir als Beamter leider untersagt.

Können Sie denn bestätigen, dass Sie innerhalb der ersten neuen Monate nach Ihrem Amtsantritt das Defizit von 40 Millionen bereits auf 28 Millionen DM zurückfahren konnten und Ihre damalige Prognose, dass die Staatsbäder aufgrund der von Ihnen eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen bis spätestens 2003 mit einer schwarzen Null abschließen würden absolut realistisch war?

Ja.

Trifft es ebenfalls zu, dass es seitens des Ministeriums beabsichtigt war nach erfolgreicher Sanierung die Staatsbäder dann gewinnbringend zu verkaufen?

Ja.

Sahen Sie sich Repressalien seitens des Ministeriums ausgesetzt?

Oh ja! Am Anfang konnte ich mir wie gesagt eigentlich keinen Reim darauf machen. Es dauerte eine Weile bis mir bewusst geworden ist, dass von der Abteilung IV ständig versucht wurde, in ihrem Sinne meine Entscheidungen zu beeinflussen, ohne, dass mir von dort jemals die Zielsetzung der Privatisierung erläutert worden wäre. Mit anderen Worten, man hat mich nicht eingeweiht „was – warum – wieso und – weshalb“ gewollt wird. Man verfolgte eine Strategie mich zu Entscheidungen zu bewegen in dem festen Glauben, dass mir dies nicht bewusst werden würde. Als ich diesen Eindruck gewonnen hatte und diverse Tatsachen für meine Sicht sprachen – die ich aufgrund meines Beamtenstatus an dieser Stelle nicht näher erläutern darf – machte ich mir erstmals Gedanken darüber, meine Vorgesetzten zu informieren und diese auch hierzu zu befragen. Vielleicht konnten diese mir ja erklären, was hinter dem Verhalten der Abteilung IV stand.
Ich war damals Beamter aus Überzeugung. Dies hieß für mich Handeln im Sinne des Bürgers für den Bürger. Somit lag es für mich also auf der Hand, dass ich mich an meine Vorgesetzten wandte und um Hilfe und eventuelle Aufklärung bat. Das nenne ich pflichtbewusstes Reagieren und Agieren.

War Ihre Position denn unter derjenigen des Herrn Gräf angesiedelt?

Unter Herrn Minister Weimar waren damals mehrere Abteilungen angesiedelt. Die Abteilung IV unterstand Herrn Gräf. Meine Stelle war auf der gleichen Ebene zusätzlich parallel zu den mit B 6 besoldeten Abteilungsleitern angesiedelt, wie gesagt unter anderem mit der Sonderaufgabe Staatsbäder. Ich arbeitete also eigentlich in „Augenhöhe“ mit Herrn Gräf, obwohl die Besoldung meiner Stelle von B 6 auf B 2 abgesenkt worden war, um damit deutlich zu machen, dass die Staatsbäder aufgelöst werden sollten.

Das heißt, dass Sie von Amts wegen kooperieren mussten?

Teile meiner Aufgaben mussten mit Herrn Gräf abgestimmt werden. Nähere Erläuterungen würden hier den Rahmen sprengen.

Gehe ich nun richtig in der Annahme, dass Herr Gräf und vielleicht auch Herr Minister Weimar eine andere Strategie verfolgten als das Land Hessen, dass beabsichtigte Staatseigentum so gewinnbringend wie möglich zu verkaufen?

Dazu darf ich nichts sagen.

Haben Sie versucht, sich bei internen Stellen Hilfe zu holen? Wenn ja, bei wem?

Im Jahre 2000 hatte ich noch die volle Unterstützung des Ministers und des Staatssekretärs. Auf jeden Fall ging ich davon aus. Man vertraute mir vollkommen und man unterstützte mich auch bei meiner Arbeit und meinen Entscheidungen. Dies war meine Wahrnehmung. Ja, man ging so gar soweit auch meinen Rat für andere Entscheidungen, die nicht in meinem Aufgabengebiet lagen, einzuholen. Wie gesagt, ich fühlte mich anerkannt, akzeptiert und voll integriert. Als ich dann merkte, dass die Abteilung IV eine ganz andere Strategie als ich verfolgte und meine Strategie war ja abgestimmt mit dem Ministerium, wurde ich geradezu dazu gezwungen etwas zu unternehmen. Außerdem kam erschwerend hinzu, dass meine Vorgehensweise auch das Resultat einer Absprache zwischen der Hausspitze und mir war. Das machte die Situation so unverständlich für mich. Meine Aufgabe bestand darin, die Staatsbäder zu sanieren und gewinnbringend zu verkaufen und nichts anderes.
Ich wusste, dass die Abteilung IV von Seiten der Hausspitze über die mit mir abgesprochene Vorgehensweise im Rahmen der von mir geleiteten Sanierungsmaßnahmen informiert worden war. Für mich war es daher plausibel anzunehmen, dass das abweichende Agieren der Abteilung IV entweder auf ein Verständnisproblem zurückzuführen war oder auf einen anderen mir nicht bekannten Umstand. Dies galt es zu klären. Schnell wurde mir klar, dass das seitens der Abteilung IV an den Tag gelegte Verhalten keineswegs auf Verständnisprobleme zurückzuführen war. Ich war in meiner Position somit gezwungen für Klärung zu sorgen.

Wie haben diese Personen darauf reagiert und hat man versucht, Ihnen aufrichtig behilflich zu sein?

Im Oktober 2000 fand auf einmal ein Wechsel der Staatssekretäre statt. Mein Eindruck war zuerst, dass sich nichts ändern würde. Der neue Staatssekretär Abeln sicherte mir nämlich noch im November 2000, ohne dass ich ihn explizit danach befragte, seine volle Unterstützung zu, wie im Übrigen auch der Minister. Also, für mich schien sich aus damaliger Sicht nichts zu ändern. Ich sah das Ganze konstruktiv und positiv. Hintergedanken irgendwelcher Art kamen nicht für einen Augenblick bei mir auf. Im Nachhinein würde ich sagen, ich war zu diesem Zeitpunkt eher positiv auf den Wechsel eingestellt und sah einer wirklich guten und förderlichen Zusammenarbeit entgegen.

Haben Sie darüber hinaus eine interne Aufklärung angestrebt und wie sind Sie dabei vorgegangen?

Ich habe nahezu nichts unversucht gelassen, um Gespräche mit meinen Vorgesetzten führen zu können. Aber leider habe ich seit Dezember 2000 keine Chance bekommen. Man ging mir sozusagen aus dem Weg. Nur keine Konfrontation. Sie haben seit diesem Tag bis heute nicht mehr mit mir oder meinem Anwalt gesprochen. Damit war jede Art der Aussprache und Bereinigung der haltlosen Vorwürfe mir gegenüber unmöglich. Eine interne Klärung wurde nicht angestrebt, damit nicht gewollt, sondern sie wurde bewusst und gezielt verhindert. Dabei sollte meines Erachtens die Klärung von Differenzen und auch von Vergehen jeder Art zuerst intern erfolgen. Schon aus der Verpflichtung aller Beteiligten heraus, Schaden jeder Art von einer Organisation fern zu halten. Diese Verpflichtung ergibt sich für mich auch aus der Verantwortung gegenüber der Organisation oder des Unternehmens. Durch die strikte Weigerung die Sachlage aufzuklären und mich mit den Vorwürfen direkt zu konfrontieren, haben sie eine nicht wieder gutzumachende aggressive und feindliche Situation geschaffen, die nicht nur mir extrem geschadet hat, sondern im Besonderen dem Steuerzahler und letztendlich dem Gemeinwohl.

Sie sprachen vorhin Ihren Status als Beamter an. Welchen Regeln unterliegen Sie als Beamter im Speziellen?

Insbesondere die Regeln des HBG (Hessisches Beamtengesetz) und HDG (Hessisches Disziplinargesetz) verhindern, dass ich mich über meine dienstlichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Erkenntnisse, auch krimineller Art, äußern darf. Ich darf z.B. nicht einmal eine Strafanzeige ohne Genehmigung des Ministers stellen, da ich damit die Schweigepflicht verletzen würde. Da entsprechende Regelungen für alle Beamte in Deutschland gelten, ist eine Änderung der Beamtengesetze dahingehend dringend erforderlich, dass ein Beamter, der seinen Vorgesetzten zur Anzeige bringen will, nicht von diesem die Genehmigung hierzu einfordern muss.

20.    Nun ich als Steuerzahler habe damit meine Probleme, wenn Sie mir erklären ich darf nicht erfahren, was die Beamten und damit der Staat mit meinen Steuergeldern machen?

Dies ist nun mal die Realität. Was dahinter steckt, kann sich jeder denken. Die Finanzkrise zeigt uns ja auf wie vorgegangen wird. Der Steuerzahler darf keine Auskunft darüber erhalten, welche Bank oder welche Versicherung, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen staatliche Finanzspritzen beantragt bzw. erhält. Obwohl die bereitgestellten Mittel die Bürger aufbringen müssen.

Haben Sie sich mit Ihrem Problem an den Personalrat gewandt?

Nein, das war aus meiner Sicht von vornherein vollkommen sinnlos. Der hessische Personalrat hat mein Schicksal nicht einmal zur Kenntnis genommen, geschweige denn sich bei mir gemeldet, oder einmal nachgefragt was denn eigentlich los ist, um mir eventuell zur Seite stehen zu können.

Wie hat die interne Revision reagiert?

Die Innenrevision hatte nach meinen Erfahrungen und meinem Wissenstand alles daran gesetzt, mich dienstlich und nach meiner Einschätzung auch als Person zu vernichten. Und zwar bedingungslos. Dies ergibt sich für den geneigten Leser aus den Akten des Strafverfahrens. Für mich war auch nicht im Entferntesten nachvollziehbar, dass die Innenrevision überhaupt Aufklärung betrieb. Beim studieren des Strafverfahrens erliegt man dem unvermeidlichen Eindruck, dass die Innenrevision nur darauf abzielte mich als Täter hochzustillisieren mit dem bereits eindeutig benannten Ziel. Darüber bin ich heute immer noch fassungslos, manchmal auch erzürnt und dann wieder niedergeschlagen. Ich kann nicht verstehen wie in einem Rechtsstaat wie unserem, Menschen anderen Menschen so etwas sehenden Auges antun können. Dafür gibt es auch keine Rechtfertigung. Dabei sollte man doch bereits aus der Bibel das Gebot kennen, dass man kein falsches Zeugnis wider seinen Nächsten ablegen soll.
Das Ziel war es vordergründig und davon bin ich überzeugt, mich derart zu einer ‚Persona non grata’ zu machen, dass mein Wort sozusagen keinen Pfifferling mehr Wert ist. Sie haben ihre Muskeln spielen lassen, damit ihre Macht demonstriert in der guten Hoffnung ich lasse es sein und wehre mich nicht gegen ihre Entscheidungen.

Sie wurden wegen Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit und Untreue angeklagt?

Ja.

Wenn ich nun schlussfolgere, dass diese Strafanzeige gegen Sie vordergründig ein Ablenkungsmanöver war, würden Sie dem zustimmen?

Dies wäre die wahrscheinlichste Interpretationsmöglichkeit.

Hat man versucht Sie unter Druck zu setzen? Hat man Sie bedroht?

Im Rahmen meiner Klage gegen den Vorwurf der Inanspruchnahme von angeblich zuviel gezahlten Reisekosten sowie Spesen für Mitarbeiter wurde mir in den beiden öffentlichen Erörterungsterminen im September und Dezember 2007 von den Vertretern des HMdF mitgeteilt, dass falls ich einem Kompromiss nicht zustimmen sollte, sie auf jeden Fall einen Weg finden, dass meine Zulassung als Rechtsanwalt nach meinem Eintritt in den Ruhestand verhindert werden würde. Erschreckend dabei war, dass mein vom Deutschen Beamten Bund (DBB) gestellter Rechtsanwalt während der Gerichtsverhandlungen stets geschwiegen hat, sodass ich, obwohl ich wegen schwerer Depressionen krankgeschrieben war, wie die Vertreter des Landes Hessen aus der Krankmeldung wussten, dem erzwungenem Vergleich zustimmte, in der Annahme, dass ich diesen „Vergleich“ bis zum 30.1.08 widerrufen könnte. Später stellte sich dann zu meinem blanken Erschrecken heraus, dass mein Rechtsanwalt auf dieses Widerrufsrecht, ohne meine Kenntnis und Einwilligung, eigenmächtig verzichtet hatte.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ist in der Art und Weise, wie gemeinsam gegen mich agiert wurde, einen eigenen Bericht wert.

Waren Sie denn bei dem Vergleich nicht anwesend?

Doch, wir hatten in einer vorausgegangen Gerichtstermin darüber gesprochen. Ich wollte es mir ein paar Tage überlegen. Als ich dann meinen Rechtsanwalt anschrieb und diesem mitteilte, dass ich einem Vergleich nicht zustimmen werde erfuhr ich, wie gesagt, dass er dem Vergleich bereits bedingungslos zugestimmt hatte, ohne mich zu informieren und vor allen Dingen ohne mein Einverständnis.

Was haben Sie unternommen als Ihnen bewusst wurde, dass all Ihre Bemühungen erfolglos bleiben werden?

Für jeden ordentlichen Bürger unseres Landes gehört es sich, sich zu bemühen auf dem Rechtsweg rehabilitiert zu werden. Ich musste aber zu meinem Leidwesen lernen, dass diese rechtstaatliche Vorgehensweise in Hessen völlig sinnlos ist. Man wird sozusagen entrechtet indem keine Aufklärung betrieben bzw. diese unterlassen wird. Die Akte erhält ein Aktenzeichen und damit muss es gut sein.

Hat man disziplinarische Maßnahmen gegen Sie eingeleitet?

Ja, es wurde ein förmliches Disziplinarverfahren (DZV) gegen mich eingeleitet, welches seit dem 21.2.2001 bis heute anhängig ist. Dies lief sozusagen neben dem Strafverfahren. Also nunmehr mehr als sieben Jahre. Das spricht bereits für sich. Wann es formell beendet wird, ist noch völlig offen. Sämtliche strafrechtlichen Ermittlungen gegen mich sind seit langem durch Freispruch oder Einstellung nach § 170 II StPO (kein Tatverdacht) eingestellt worden.
Seit einem Jahr klage ich vor dem Verwaltungsgericht auf Einsicht in meine Disziplinar-Akte, die mir konsequent verweigert wird. Ich habe daher mittlerweile Minister Weimar persönlich angeschrieben mit der Bitte, seinen Beamten anzuweisen, mir diese gesetzlich zustehende Einsicht zu gewähren, um das Verwaltungsgerichtsverfahren zu beenden. Minister Weimar hat mir lapidar mitteilen lassen, dass es zu meinem Besten wäre, wenn ich keine Einsicht erhalten würde. Wie würden Sie denn eine solche Kommentierung verstehen?
In meiner Klagebegründung habe ich detailliert dargelegt, dass das Land Hessen gegen zahlreiche Vorschriften des HDG massiv zu meinem Nachteil verstoßen hat. Was dabei rauskommen wird, steht nach wie vor in den Sternen.

Zu welchem Ergebnis haben diese disziplinarischen Maßnahmen geführt?

Bis heute nach Auffassung des Landes Hessens zu einer Einstellung des Verfahrens aufgrund des „Vergleichs“. Da eine solche Regelung im HDG gar nicht vorgesehen ist, ist nach meiner Rechtsauffassung das Verfahren jedoch immer noch nicht beendet.

Wie sind die Ermittlungsbehörden mit Ihnen umgegangen?

Rüde und undiszipliniert. Stets mit stolz geschwellter Brust hat der Ermittlungsleiter der Innenrevision des Landes Hessen vor der 2. großen Strafkammer (Mord und Totschlag) Wiesbaden erklärt, dass „sie entschieden haben, mich, den Rauh, weder von dem Ergebnis der Ermittlungen in Kenntnis zu setzen, noch mir die Gelegenheit zu einer Stellungnahme hierzu zu geben.“ Man hat mir also sozusagen öffentlich meine rechtsstaatlichen Rechte aberkannt. Dem ist letztlich nichts hinzuzufügen, außer vielleicht, dass dieses Verhalten an sich den wahren Rechtsmissbrauch Beamter besiegelt und aufzeigt, wie diese bereits einen latent vorhandenen selbstverständlichen Machtmissbrauch bedingungslos ausüben, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben oder dafür bestraft zu werden.

Wie waren Ihre Erfahrungen?

Die Innenrevision ist – wie mir auch aus anderen Fällen mitgeteilt wurde – ein Instrument, um unliebsame Beamte schnellstmöglich von ihren Dienstposten zu entfernen und bei Widerstand zumindest in ihrer beruflichen Tätigkeit zu vernichten. Dabei hatte ich immer Respekt für die Kollegen der Innenrevision. Ich dachte immer, dass sind integere Leute. Brillant ausgebildet und unantastbar integer. Heute sehe ich dies anders. Als mein Fall der Innenrevision übergeben wurde war ich erleichtert. Ich dachte damals, jetzt wird alles gut. Die Kollegen machen schon ihre Arbeit und werden mich entlasten. Nie wäre mir damals der Gedanke gekommen, dass man gar nicht beabsichtigte, die Wahrheit zu ergründen. Nie und nimmer wäre ich auf einen solchen Gedanken gekommen!

Wie haben die Familie, der Freundeskreis und Ihr soziales Umfeld auf die drastischen Anfeindungen und strafrechtlichen Unterstellungen reagiert?

Viele Freunde und alle Bekannten haben sich sofort zurückgezogen. Man dachte wohl und denkt es wahrscheinlich noch immer „wo Rauch ist, muss auch Feuer sein“. Dabei weiß ich heute ‚alles Blödsinn’.

Gab es Veröffentlichungen, in denen Sie namentlich benannt wurden?

Ja, vor allem ein Bericht in der „Bild-Zeitung“ vor der Eröffnung des Verfahrens hat mir persönlich sehr zu schaffen gemacht. Die Bildzeitung hat mich jedoch nicht kontaktiert und mit mir die Sache besprochen, um auch meine Version hierzu zu erfahren. Bildzeitung eben!!!

Wie sind Sie mit dem Rufmord umgegangen?

Gar nicht! Was wollen sie auch tun? Als kleines Individuum können sie nichts tun. Ihnen sind die Hände gebunden.

Waren Sie auch eingebunden in die Verwaltung der Burgen und Schlösser des Landes Hessen?

Ja, aber nur teilweise.

Können Sie mir bestätigen, dass die Burg Staufenberg zu einen Preis von etwa 0,5 Millionen DM und damit weit unter ihrem Wert verkauft wurde, obwohl bereits ein Käufer parat war, der den Schätzwert von damals fast 2 Millionen DM zahlen wollte?

Ja, das war auch bereits der Presse zu entnehmen.

Warum wurde die Burg nicht an den Käufer verkauft, der nahezu 2 Millionen bot?

Diese Frage sollten Sie dem Minister Weimar stellen.

Wie kann es sein, dass kein Vorgesetzter von Ihnen eingriff und ein Machtwort gesprochen hat. Schließlich unterliegen die Beamten in diesem Ministerium den Weisungen der Vorgesetzten?

Das weiß ich nicht.

Einer ihrer Kollegen hat Sie als Präsident der Burgen und Schlösser Hessens bezeichnet. Ist Ihnen die Formulierung in Bezug auf Ihre Person bekannt?

Nein.

Wer trägt nun die Verantwortung für die verschwendeten 1,5 Millionen Steuergeldern in Bezug auf die Burg Staufenberg?

Dies darf ich nicht beantworten.

Kann es sein, dass Ihre Schwierigkeiten damit zusammenhingen, dass Sie nicht bereit waren Objekte des Hessischen Landes unter Wert zu verschleudern?

Dazu darf ich Ihnen keine Antwort geben.

Kann es sein, dass Ihre Schwierigkeiten nur vorgeschoben waren, weil Sie „nicht mitgespielt“ haben?

Viele sehen dies so.

Es ist doch richtig, dass die Sache um die Burg Staufenberg nicht die einzige „Baustelle“ war, in der Sie nicht konform gingen mit der Abteilung IV und deren Bewertungen?

Ja.

Vertrauen Sie noch dem Deutschen Rechtsstaat?

Nur bedingt. Seit meinen Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht und der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden traue ich dem Deutschen Rechtsstaat alles zu.

Hat man seitens der Justiz Ihre Rechte gewahrt?

Nachdem der Vorsitzende der großen Strafkammer zu Beginn des Verfahrens keinen Zweifel aufkommen lassen wollte, dass eine Bestrafung erfolgen würde, wurde er dann durch die Fakten schließlich gezwungen mich freizusprechen. Dies erfolgte pikanterweise Weise auch noch aufgrund des Antrags der Staatsanwaltschaft und meiner Verteidigung. Man muss sich den vernichtenden Feldzug der Staatsanwaltschaft vor Augen halten, die wegen der überragenden Bedeutung meiner Person in der Öffentlichkeit ausdrücklich Anklage vor der großen Strafkammer erhoben hatte. Und dann, dann musste sie aus tatsächlichen Gründen einen Freispruch beantragen. Dies stand dann nicht in der Bildzeitung. Ein Freispruch erster Güte! Aber was nutzt dies in Anbetracht dessen, was mir verloren ging und ich immer noch durchmachen muss.

Sind in Ihrem Fall noch Verfahren anhängig bzw. laufen noch Ermittlungsverfahren?

Ja. Wie bereits erwähnt, das Disziplinarverfahren und meine Klage auf Akteneinsicht gegen das Land Hessen.

Was sind die Konsequenzen für Ihr privates und berufliches Leben und für Ihre Zukunft?

Für das private Leben war und ist die Sache für mich immer noch eine erhebliche Belastung. Ich glaube, dies wird sich auch bis zu meinem Tod nicht ändern. Die Zeit heilt eben nicht alle Wunden. Wenn man unberechtigter Weise mit solchen gravierenden Vorwürfen und Strafverfolgungen überzogen wird, dann kann nahezu nichts helfen außer die Einsicht der Protagonisten. Da wird es keine Einsicht geben. Das Schlimme an der Sache ist, dass man sich auch als Mensch ändert. Nichts ist mehr so wie es einmal war. Vom Moment an indem Dritte ungerechtfertigt in dein Leben eingreifen wird es sich unwiederbringlich verändern und teilweise zerstört und es setzt ein Prozess ein, der alles auf den Kopf stellt. Die Umwelt, die Gedanken, die Persönlichkeit, das Ansehen, der Tagesablauf, den Glauben, die Zuversicht, die Zukunft, die Lebensplanung, das Zwischenmenschliche, usw. einfach alles.
Mein Körper zollt diesen Tribut. Dies manifestierte sich in diesem Jahr in einem fünfwöchigen Krankenhausaufenthalt. Mein Leben ist geprägt durch den weiteren Kampf um meine öffentliche Rehabilitation. Das einzige was mir geblieben ist, ist die Treue meiner Partnerin. Das ist viel mehr als anderen Menschen in ähnlichen Situationen bleibt. Schon allein deshalb muss ich weiter kämpfen.
Da ich im Altersruhestand bin, hat meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater mit dieser Vergangenheit nichts zu tun. Ich versuche so den Weg zurück in die Gesellschaft und meinen Platz in dieser zu finden.

Haben Sie finanzielle Einbußen hinnehmen müssen?

Ja, ich bin z. B. nicht befördert worden, obwohl die Beförderungsurkunde für den 1.4.2001 bereits gefertigt war. Das hat auch Auswirkungen auf mein Ruhegehalt und ggf. die Hinterbliebenenversorgung.
Ferner hatte ich für eine angemessene Verteidigung erhebliche Kosten und immaterielle Schäden hinnehmen müssen. Dies hat wie gesagt bis heute noch nicht sein Ende gefunden. Man bleibt auf den Kosten einfach sitzen und niemand fragt wie diese beglichen werden, obwohl man frei gesprochen wird.

Wie hoch war der persönliche Preis, den Sie zahlen mussten und müssen und für den es keinerlei Gutmachung in unserem Rechtssystem gibt?

Unerträglich hoch.

Sind Sie ernsthaft erkrankt?

Ja. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich darauf nicht weiter eingehen möchte.

Gab es auch Sanktionen gegenüber den Protagonisten und Schuldigen?

Meines Wissens nein!

Ist es denn richtig, dass die Ihnen damals anvertrauten Immobilen, wie die Staatsbäder weit unter deren Wert verkauft wurden und die Objekte direkt oder über Umwege in die Hände von Freunden der Protagonisten fielen?

Dazu darf ich nichts sagen.

Würden Sie wieder so handeln?

Ja, ich würde allerdings die Taktik ändern und mich als politischer Beamter begreifen.

Haben Sie etwas Positives aus dem Ihnen oktruierten Kampf ziehen können?

Ja, dass System der Beamteten Verantwortungslosigkeit und der Abschottung müsste zusammen mit den beamtenrechtlichen Gesetzen geändert werden. Nur, die Regierung hat Angst davor. Es würde sie entmachten. Und wer lässt sich schon gerne entmachten, frage ich Sie?

Was halten Sie als Rechtsanwalt von der geplanten Gesetzesänderung des § 612a BGB?

Ich halte die geplanten Gesetzesänderungen für viel zu kurz gegriffen. Gerade im Hinblick auf die Bewältigung und Aufarbeitung der  jüngsten Finanzkrise scheint es mehr als dringlich, dass die Regierung dafür Sorge trägt, dass Menschen die den Mut haben – eben auch in der Finanzbranche – auf solche Risiken hinzuweisen 100%ig geschützt sind. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob Details veröffentlicht werden, ob eine Strafanzeige vorausging usw. Wichtig ist, dass solche Katastrophen in Zukunft vermieden werden können. Hilft eine interne Klärung nicht oder gibt es objektive Anhaltspunkte, dass man eine interne Klärung gar nicht durchführt oder aber nicht ernsthaft betrieben wird, dann muss es den Weg in die Öffentlichkeit oder zur Staatsanwaltschaft geben können, ohne das ein Angestellter seinen Job verliert und zwar weder durch Kündigung noch durch einen Auflösungsantrag. Die Frage, wer was zu verantworten hat, sollte stets an erster Stelle stehen.

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