Whistleblowing und Vergaberecht

Whistleblower-Netzwerk hat, im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Reform des Vergaberechts die am 13.10.2008 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben, die die Einbeziehung von Regelungen zum Whistleblowerschutz im Vergaberecht fordert.

300 Milliarden Euro beträgt der Wert, für den jedes Jahr öffentliche Aufträge an die Privatwirtschaft vergeben werden. Nicht selten sind bei der Vergabe oder der eigentlichen Ausführung Korruption, Miss- und Vetternwirtschaft im Spiel, was die Steuerzahler jährlich Milliarden Euro kostet. Oft kennen aber nur wenige Insider genügend Details, um diese Missstände offen und den Sumpf trocken zu legen.

Deshalb setzt sich das Whistleblower-Netzwerk e.V. bei der anstehenden Reform des Vergaberechts dafür ein, Insider-Klauseln in das Gesetz aufzunehmen, um Hinweisgeber zu ermutigen, sich mit ihrem Wissen an die zuständigen Behörden zu wenden.

Im Gegenzug sollen diese Whistleblower vor Benachteiligungen geschützt werden, insbesondere weil sie oft zwangsläufig mit ihren Hinweisen auf Korruption gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.

Neben den eigentlichen Tätern sind es nämlich oft einfache Mitarbeiter bei Firmen und Behörden, die hier über wichtige Informationen verfügen. Es liegt deshalb im Interesse der Allgemeinheit, dass die Korruptionsfahnder Kartell- und Vergaberechtsverstöße aufdecken und abstellen. Das kann nur erfolgen, wenn die Hinweisgeber nicht anschließend Mobbing oder gar Kündigung fürchten müssen.

Das Whistleblower-Netzwerk begrüßt am Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dass neben Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit künftig auch soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte bei der Auftragsvergabe eine Rolle spielen sollen. Es gilt aber auch, all diese Kriterien durch flexible Kontrollmechanismen, z.B. Whistleblower-Klauseln, abzusichern.

Im deutschen und auch europäischen Kartellrecht hat die Politik bereits reagiert und eine Art Kronzeugenregelung geschaffen, um (Mit-)Täter milder zu bestrafen, wenn diese den Behörden wichtige Hinweise geben. Diese Regelungen zeigen bereits erste Erfolge in der Praxis.

Übrigens hat auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bedeutung von Whistleblowerschutz im Vergaberecht erkannt und in ihren Antrag zum Vergaberecht explizt aufgenommen.

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