Whistleblowing führt zur Aufdeckung von Datenmissbrauch bei Telekom

Wie schon in früheren Affairen, so war es auch im aktuellen Fall wieder ein Whistleblower dessen Informationen den entscheidenden Beitrag dafür lieferten, dass Datenmissbrauch bei der Deutschen Telekom AG ans Tageslicht kam.

Neu ist, dass der neue Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance, Dr. Manfred Balz dies in seiner Erklärung zu Gesetzesverstößen bei internen Ermittlungen zur Aufklärung des Diebstahls von 17 Millionen Kundendaten von T-Mobile auch explizit erwähnte:

Wie jetzt durch interne Hinweise bekannt wurde, haben Mitarbeiter der Sicherheit auf der Suche nach den Tätern Verbindungsdaten von rund 20 Personen überprüft. Zudem wurden mindestens einmal Verbindungsdaten von einem inländischen Wettbewerber und von einem ausländischen Unternehmen beschafft. Die fünf Manager und Mitarbeiter, die operativ oder organisatorisch verantwortlich in diese Fälle involviert waren, sind aus ihren bisherigen Aufgabenbereichen bis auf Weiteres beurlaubt worden.

Bei Heise heißt es hierzu weiter:

Bekannt wurde dies durch eine Nachfrage bei einem Beteiligten, der hierzu noch eine Datei besaß. Dem Mitarbeiter gestand die Telekom eine Art Whistleblower-Schutz zu.

Die Telekom hat ein im Verhältnis zu anderen DAX-Konzernen relativ umfangreiches Hinweisgeberportal welches neben allen Mitarbeitern auch Geschäftspartnern, Kunden, Aktionären und andere Stakeholdern zur Verfügung steht und eine Telefonhotline, eine BKMS-basierte Internetplattform und entsprechend der Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Acts in den Bereichen Rechnungslegung und Prüfungswesen auch Meldungsmöglichkeiten an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vorsieht. Andererseits dürften aber auch hier noch Möglichkeiten zur Verbesserung bestehen, wobei der aktuelle Fall außerdem erneut die Risiken und Grenzen der Versuche einer rein innerbetrieblichen Klärung schwerer Gesetzesverstöße aufzeigt. Andererseits sollte der Telekom ähnlich wie jenen Firmen die durch die eigene Aufdeckung von Korruptionsfällen Imageschäden erleiden auch zu gute gehalten werden, dass hier scheinbar wenigsten Ansätze für ein Umdenken erkennbar werden, während wir alle gespannt darauf warten dürfen wann bei all jenen die derzeit öffentlich noch nicht mit Missständen in Verbindung gebracht werden der nächste Datenmissbrauchs- oder sonstige Skandal öffentlich wird.

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Aktuelle Links zu Whistleblowing in USA und anderswo

Eine sehr gute und aktuelle Einführung in das Thema bietet ein Podcast der BBC in welchem neben Sherron Watkins und Paul v. Buitenen auch Vertreter von Whistleblower-NGOs aus den USA, Großbritannien und Südafrika zu Wort kommen.

Der BGA-Alper Integrity Index 2008 bietet ein Ranking der US-Bundesstaaten bzw. ihrer Ländergesetze nach verschiedenen Gesichtspunkten wie z.B. Transparenz, Informationsfreiheit, Ethik, Verantwortung der Regierung, darunter auch Whistleblowing. In jener Kategorie führt Illinois, Kalifornien und Louisianna mit über 80 von 100 Punkten, während Vermont, Neu-Mexiko und Virginia mit 0 Punkten die Schlusslichter bilden. Der Bericht legt seine Bewertungskriterien offen und bietet außerdem einen Vorschlag eines – bisher noch nirgendwo verwirklichten – optimalen Gesetzes zum Schutze von Whistleblowern in der öffentlichen Verwaltung.  Übrigens in Deutschland würden Bund und Länder nach den gleichen Kriterien derzeit sämtlich 0 Punkte erreichen.

Während die vorgenannte Studie sich auf die Analyse des bloßen Wortlautes von US-Gesetzen beschränkt, finden sich an anderer Stelle  ernüchternde Zahlen zu den wirklichen Chancen von US-Whistleblowern ihren Fall vor Gericht auch zu gewinnen: Die mit gerade einmal 10% besten Erfolgsaussichten bestehen demnach im Bereich der Luftverkehrssicherheit, während die Erfolgschancen im Bereich der Arbeitssicherheit bei 6% und im Bereich Atomenergie gar nur bei 3% liegen.

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Forschungsprojekt über Whistleblowing in der öffentlichen Verwaltung

Am Deutschen Forschungsinstitut für die öffentliche Verwaltung in Speyer gibt es unter der Leitung von Prof. Dr. v. Arnim ein Forschungsprojekt zum Thema “Whistleblower und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung”.

Das Forschungsprojekt will den tatsächlichen und rechtlichen Status von Whistleblowern, die auf Korruptionsfälle hinweisen, ermitteln, analysieren und Änderungsvorschläge erarbeiten. Darüber hinaus werden Möglichkeiten und Grenzen organisatorischer Vorkehrungen (Bestellung von Ansprechpersonen für Hinweisgeber, Hinweishotlines und -Internetportale) untersucht und auf ihre Anwendbarkeit in der öffentlichen Verwaltung geprüft. Das Schwergewicht liegt dabei auf Deutschland. Auch ein vergleichender Blick auf andere Rechtsordnungen ist vorgesehen, insbesondere auf den anglo-amerikanischen Rechtskreis.

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Whistleblowing und Vergaberecht

Whistleblower-Netzwerk hat, im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Reform des Vergaberechts die am 13.10.2008 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben, die die Einbeziehung von Regelungen zum Whistleblowerschutz im Vergaberecht fordert.

300 Milliarden Euro beträgt der Wert, für den jedes Jahr öffentliche Aufträge an die Privatwirtschaft vergeben werden. Nicht selten sind bei der Vergabe oder der eigentlichen Ausführung Korruption, Miss- und Vetternwirtschaft im Spiel, was die Steuerzahler jährlich Milliarden Euro kostet. Oft kennen aber nur wenige Insider genügend Details, um diese Missstände offen und den Sumpf trocken zu legen.

Deshalb setzt sich das Whistleblower-Netzwerk e.V. bei der anstehenden Reform des Vergaberechts dafür ein, Insider-Klauseln in das Gesetz aufzunehmen, um Hinweisgeber zu ermutigen, sich mit ihrem Wissen an die zuständigen Behörden zu wenden.

Im Gegenzug sollen diese Whistleblower vor Benachteiligungen geschützt werden, insbesondere weil sie oft zwangsläufig mit ihren Hinweisen auf Korruption gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.

Neben den eigentlichen Tätern sind es nämlich oft einfache Mitarbeiter bei Firmen und Behörden, die hier über wichtige Informationen verfügen. Es liegt deshalb im Interesse der Allgemeinheit, dass die Korruptionsfahnder Kartell- und Vergaberechtsverstöße aufdecken und abstellen. Das kann nur erfolgen, wenn die Hinweisgeber nicht anschließend Mobbing oder gar Kündigung fürchten müssen.

Das Whistleblower-Netzwerk begrüßt am Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dass neben Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit künftig auch soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte bei der Auftragsvergabe eine Rolle spielen sollen. Es gilt aber auch, all diese Kriterien durch flexible Kontrollmechanismen, z.B. Whistleblower-Klauseln, abzusichern.

Im deutschen und auch europäischen Kartellrecht hat die Politik bereits reagiert und eine Art Kronzeugenregelung geschaffen, um (Mit-)Täter milder zu bestrafen, wenn diese den Behörden wichtige Hinweise geben. Diese Regelungen zeigen bereits erste Erfolge in der Praxis.

Übrigens hat auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bedeutung von Whistleblowerschutz im Vergaberecht erkannt und in ihren Antrag zum Vergaberecht explizt aufgenommen.

Weitere Dokumente und Links

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Veranstaltungshinweis: Offene Akademie

Vom 5. bis 11. Oktober findet im Arbeiterbildungszentrum Gelsenkirchen die Offene Akademie statt. Am morgigen Mittwoch, den  8.10.2008 gibt es hier gleich zwei interessante Vorträge zum Themenbereich Whistleblowing.

Um 14:00 Uhr spricht Annegret Falter, langjährige Geschäftsführerin der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und als solche Mitverleiherin des Whistleblowerpreises zum Thema: “Die Bedeutung von Whistleblowern für Demokratie und Öffentlichkeit”.

Um 16:00 Uhr schließt sich dann ein Vortrag von Dr. Liv Bode, einer der beiden Whistleblowerpreisträgerinnen 2007 an mit dem Thema: “Gesundheitsrisiko Bornavirus – ein unterschätztes Gefährdungspotential”.

Mehr Infos zur Offenen Akademie und zu den Vorträgen finden sich hier.

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