Ein Paragraph und 43 Fragen zum Whistleblowerschutz

Wie bereits gemeldet wird am 4. Juni von 14:30-17:30 im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Öffentliche Anhörung zur gesetzlichen Regelung von Whistleblowing bzw. Arbeitnehmeranzeigen stattfinden. Diskussionsgrundlage ist hierbei ein Vorschlag für einen § 612a n.F. BGB. An die für die Anhörung benannten Sachverständigen wurde außerdem ein Fragenkatalog mit 43 Fragen verschickt, die diese bis zur Anhörung beantworten sollen.

Whistleblower-Netzwerk Blog möchte seinen verehrten Leserinnen und Leser Gelgenheit bieten, an diesem Prozess teilzunehmen und lädt Sie alle ganz herzlich dazu ein, Ihren eigenen Sachverstand und Ihre Erfahrungen zu nutzen und uns über info(ätt)whistleblower-net(dott)de oder durch Nutzung der Kommentarfunktion Ihre Meinung zum Vorschlag für § 612a n.F. BGB oder Ihre Antwort auf eine oder mehrere der Fragen öffentlich oder via Email mitzuteilen. Wir werden Ihre Reaktionen außerdem auch an für die Anhörung benannte Sachverständige weiterleiten.

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3 Reaktionen zu “Ein Paragraph und 43 Fragen zum Whistleblowerschutz”

  1. VJ

    Hello
    I would like to be on your list.
    Thank you

  2. Whistler

    Laut dem aktuellen Spiegel haben Unionsfraktionschef Kauder und der Wirtschaftsflügel der Union ohnehin schon beschlossen den bisher noch nicht in den Koalitionsfraktionen abgestimmten Entwurf von drei Ministerien (BMAS, BMELV, BMJ) abzusägen.

  3. Whistler

    Mal abwarten ob die Zahl von 13 Sachverständigen den Whistelblowern Glück und eine gute Regelung bescheren wird unter dem folgenden Link gibt es jedenfalls weitere Details zur Bundestaganhörung:
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_154/02.html

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