Neues und Altbekanntes aus der Schweiz

Auch in der Schweiz sind Whistleblower nach wie vor gefährdet und ohne rechtlichen Schutz. Dies wird erneut deutlich an einem Bericht bei beobachter.ch: “Wer Courage zeigt, gilt oft als Verräter“.

Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass obwohl die Vorwürfe gegen seinen Vorgesetzten die Geschäftsleitung zu einer Strafanzeige veranlassten, der Whistleblower von seinem Vorgesetzten letztlich doch abgestraft werden konnte. Am Ende ist der Whistleblower arbeitslos, der Vorgesetzte auf eigenen Wunsch frühpensioniert. 

Was die Pläne für einen gesetzlichen Whistleblowerschutz in der Schweiz angeht, an denen bereits seit 2003 gearbeitet wird findet sich in dem Bericht der folgende Hinweis:

Die entsprechende Gesetzesrevision befindet sich in der Ausarbeitung. Der Bundesrat wird in der zweiten Hälfte 2008 einen Vorentwurf zur Vernehmlassung präsentieren.

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Ein Gedanke zu “Neues und Altbekanntes aus der Schweiz

  1. es gilt unverändert: man liebt den verrat, aber nicht den verräter
    mit öffentlichkeit für verrat kann man weiterem “begegnen ” = ggf unterbinden.
    dem verräter ist aber zuzutrauen, auch andre ins fadenkreuz zu bringen.-
    es ist also bei klarer definition ein regularium des machtbeherrschens.