Interview mit Bank-Whistleblowerin Andrea Fuchs
Wir haben an dieser Stelle schon viel über Whistleblower geschrieben. Heute soll eine Whistleblowerin selbst zu Wort kommen: Andrea Fuchs. Sie war Aktienhändlerin und institutionelle Kundenberaterin bei der damaligen DG Bank in Frankfurt am Main und ist Autorin des Buches „Die Judasbank“.
WBNW-Blog: Frau Fuchs wie und warum wurden Sie zur Whistleblowerin?
Fuchs: Mein Fall ist äußerst vielschichtig, deshalb beschränke ich mich auf das Wesentliche. Ich arbeitete bis 1997 als Prokuristin und kommissarische Gruppenleiterin im Wertpapierbereich der damaligen DG Bank in Frankfurt am Main. Dort war ich unter anderem zuständig für die Betreuung von in- und ausländischen institutionellen Kunden auf der Aktienseite. Ich genoss bei meinen Vorgesetzten und Kollegen eine besondere Vertrauensstellung.
Spezialisiert hatte ich mich damals auf die Platzierung von großen Aktienblöcken und Unternehmensbeteiligungen und ich hatte mir in diesem Markt aufgrund meiner Zuverlässigkeit, Diskretion und Verhandlungsstärke einen äußerst hochkarätigen institutionellen Kundenkreis erarbeitet und mir auch über Europa hinaus auf diese Weise einen exzellenten Namen gemacht. Ich besaß Zulassungen für nahezu alle wichtigen Börsen und Finanzplätze.
Auslöser dafür, dass ich zunächst den Weg des internen Whistleblowing beschreiten musste waren die schwerwiegenden Rechtsverstöße meiner Vorgesetzten gegen die Insiderregeln und die Wohlverhaltensregeln im Wertpapierhandelsgesetz. Hätte ich diese widerspruchslos hingenommen, so hätte ich mich selbst strafbar gemacht und darüber hinaus meinen guten Ruf und das Vertrauen, welches ich in der Finanzcommunity genoss, riskiert.
Zur externen Whistleblowerin wurde ich, da die damalige DG Bank mir unter Vorschub falscher Kündigungsgründe fristlos gekündigt hatte. Damit hat mich die Bank genötigt, mich gegen diese haltlosen Vorwürfe auch vor Gericht zur Wehr zu setzen.
Was ist Ihnen während Ihrer Tätigkeit aufgefallen?
Im Rahmen meiner vierjährigen Tätigkeit bei der DG Bank, stieß ich durch Zufall mehrfach auf Schwachstellen etwa im Wertpapierabwicklungssystem der Bank. Über diese war über Jahre hinweg, wie sich aufgrund meiner Recherchen herausstellen sollte, der DG Bank jedes Jahr ein Schaden von bis zu DM 20 Mio. entstanden. Das Geld wanderte nachweislich in die Taschen von Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kam dann noch die Entdeckung, dass sich mehrere langjährige Kollegen im Aktienhandel und im Aktiensales der DG Bank durch Buchungstricks regelmäßig betrogen. Das heißt, sie wirtschafteten erhebliche Beträge im siebenstelligen Bereich zu Lasten der damaligen DG und ihrer anderen Kollegen in die eigene Tasche.
Eines Tages erhielt ich einen Hinweis aus unserem Privatkundenhandel, dass ein direkter Kollege an meinem Handelstisch merkwürdige Buchungen vornahm, die sich schließlich als Scheingeschäfte und damit als Geldwäsche herausstellten. Der Kollege wurde trotz eindeutiger Überführung nach einigem Hin und Her mit einer dicken Abfindung noch während seiner Probezeit entlassen. Darüber hinaus wurde erheblicher Schindluder mit Neu-Emissions-Zuteilungen getrieben. Auch hier waren die Betrugsabsichten der Beteiligten zweifelsfrei nachzuweisen. Auch diese Fälle wurden von der Geschäftsführung nicht geahndet.
Daneben waren Abrechnungsbetrügereien im Rahmen von Geschäftsreisen und Manipulationen der Anwesenheit am Arbeitsplatz an der Tagesordnung. Einmal überraschte ich meinen direkten Vorgesetzten sogar dabei, wie er selbst die Handelsbücher manipulierte. Es handelte sich dabei um die Kurse, die für die DG Immobilienfonds im Zweitmarkt gestellt wurden. In diesem Zusammenhang wurden Kick-Backs sowohl an die Volksbanken und an hausinternen Fonds, wie z. B. die Devif, zu Lasten der Fondskäufer in Form von unentgeltlichen Reisen, Geschenken, Autos und Sonderzahlungen geleistet. Nicht nur aus meiner Sicht glatter Betrug. Mir wurde ebenso mehrfach aufgetragen mit meinem privaten PKW, einem Peugeot 205, verschlossene Aktenkoffer in die Schweiz zu bringen. Es wurden Holdinggesellschaften für meine Vorgesetzten und für spezielle Kunden in der Schweiz eröffnet und nach gewissen Transaktionen sofort wieder geschlossen usw., usw. Dies alles war an der Tagesordnung.
Soweit zu den Hintergründen, weshalb ich zur unternehmensinternen Whistleblowerin wurde. Ohne über irgendwelche Konsequenzen für mich darüber nachzudenken, habe ich mir aufgrund meines pflichtbewussten Handelns im Interesse meines Arbeitgebers viele interne Feinde geschaffen.
An wen haben Sie sich gewandt, als Sie diese Missstände feststellten und wie wurde darauf reagiert?
Als Erstes habe ich den Dialog mit meinem Chef, dem Hauptabteilungsleiter, gesucht. Ich war zu diesem Zeitpunkt fest davon überzeugt, dass meine Vorgesetzten absolut nichts von diesen Dingen wussten und auch nichts damit zu tun hatten. Auch wollte ich nicht in diese strafrechtlich relevante Geschichten hineingezogen werden. Ich vertraute grundsätzlich meinem Chef. Er war immerhin so fair und unterschrieb stets die Anweisungen – wenn sie unbedingt schriftlich erfolgen mussten, wie etwa Zahlungsanweisungen für Kick-Back-Zahlungen an die Fonds, etc. – als Erster. Damit übernahm er als Ranghöherer auch die Verantwortung. Im Laufe der Zeit wurde ich aber immer mehr und mehr in diese Machenschaften eingebunden und es kostete mich jedes Mal erhebliche Überwindung. Der psychische Druck wurde immer größer. Schließlich suchte ich mir privat anwaltlichen Rat, um mich für den Fall der Fälle abzusichern.
Warum konnten die von Ihnen beobachteten Vorgänge intern nicht aufgeklärt werden?
Ich wandte mich, als meinen Hinweisen nicht einmal nachgegangen wurde, nicht nur an meinen direkten Chef, sondern auch an den Nächsthöheren, den Bereichsleiter, der direkt unter dem Vorstand angesiedelt war. Nun passierte Folgendes: In einem Vieraugengespräch warf dieser mir vor, ich wolle nicht nur die Interessen der Bank boykottieren und in Frage stellen; ich würde Kollegen denunzieren und mir würde offensichtlich die Bereitschaft fehlen, mir meine berufliche Zukunft in der Bank zu verdienen. Er erwarte, dass ich versuche mitzuverdienen und dass ich nicht den Moralapostel spiele. Mit diesem Statement wandte ich mich völlig empört an die interne Revision, die Compliance Abteilung und den Betriebsrat.
Wie reagierte der Betriebsrat?
Der Betriebsratschef empfahl mir mitzumachen und wies mich auf die Franzosen-Geschäfte hin, in die die Bank Anfang der 90er Jahre verwickelt war, und die zur Beinahepleite der damaligen DG-Bank geführt haben. Er lehnte es glatt weg ab, sich mit den fragwürdigen Sachverhalten zu beschäftigen.
Und die interne Revision?
Die interne Revision der Bank nahm sich als einzige Instanz einigen dieser Fälle an und kam stets zu dem absurden Ergebnis, dass sich aufgrund der Beweislage die vielfachen objektiven Fehler und Gesetzesverstöße angeblich nicht eindeutig nachweisen ließen. Weiterreichende Ermittlungen und Aufklärungsarbeit wurde seitens des Vorstandes schnell der Garaus gemacht. Man erklärte mir, dass die beteiligten Personen sich äußerst verdient um die Bank gemacht hätten. Man wolle deshalb nicht gegen diese vorgehen. Als ich mich damit nicht zufriedengeben wollte und auf den erheblichen finanziellen Schaden für die Bank und meine Abteilung hinwies – unser Bonus richtet sich ja nach dem Gewinn der Abteilung – und verlangte, zumindest unsere Abteilungskonten auszugleichen, bekam ich von Seiten der Personalabteilung die Anweisung, ich solle gefälligst von weiterer „polizistischer Betätigung“ absehen. Soweit die Reaktionen der Bank auf mein innerbetriebliches Whistleblowing.
Was machten Sie, als sie intern keinen Erfolg hatten?
Zunächst gar nichts. Es wäre mir bis dato nie in den Sinn gekommen, mich über diese Sachverhalte extern zu äußern. Zur externen Whistleblowerin wurde ich erst im Rahmen meiner Akquisition eines Aktienblocks über 245.000 bzw. 250.000 AMB vinkulierter Namensaktien, die ich im Auftrag eines amerikanischen institutionellen Kunden umplatzieren sollte. Die Situation an meinem Arbeitsplatz spitzte sich dramatisch zu, als ich im Rahmen dieser Transaktion herausfand, dass meine Vorgesetzten auf Vorstands- und Generalbevollmächtigtenebene gegen geltende deutsche Insidergesetzgebung und gegen die Wohlverhaltensregeln im Wertpapierhandelsgesetz bezüglich dieser Transaktion zu Lasten der Interessen unseres Kunden, dem Auftraggeber, verstießen. Damit war eine rechtliche Dimension erreicht, die ich nicht mehr mitverantworten wollte und konnte. Auf einen solchen eindeutigen Insiderverstoß steht Gefängnis nicht unter einem Jahr. Die zuständigen Vorgesetzten der Bank hatten den Verstoß keineswegs in Unkenntnis oder uneigennützig begangen, sondern vielmehr mit dem Ziel, sich persönliche Vorteile zu verschaffen und ihren Freunden, den Vorständen der AMB-Versicherung unter die Arme zu greifen (vgl. Handelsblatt Nr. 199 vom 16.10.01 Seite 12, „Letzter Ausweg Verfahrenseinstellung“).
Was geschah dann?
Mir war damals noch nicht klar, dass der von mir akquirierte und zu platzierende Aktienblock AMB einen der Schlüsselbausteine darstellte, mit der die größte Neuordnung der europäischen Versicherungsbranche seit dem zweiten Weltkrieg besiegelt werden sollte und konnte. Es ging um die Aufteilung des Versicherungsmarktes in Europa durch die Großkonzerne AGF, Allianz, AMB, AXA und Generali. Hieran waren prominente Politiker in den betreffenden Ländern über Jahre hinweg eingebunden.
Da meine Vorgesetzten im Rahmen der internen Aufklärung der eindeutig von ihnen zu verantwortenden Verfehlungen bezüglich dieser spektakulären Wertpapiertransaktion die relevanten Tatsachen völlig verdrehten und logen, dass sich die Balken bogen (so wurde dem hauptverantwortlichen Generalbevollmächtigten seitens des Vorstandes der DG Bank z. B. die Gelegenheit gegeben, den Bericht der internen Revision über diese Transaktion mehrfach handschriftlich in seinem Sinne zu korrigieren, bis aus diesem keinerlei Verschulden seinerseits mehr ersichtlich war) und darüber hinaus auch erheblichen psychischen Druck auf mich ausübten, mir Hausverbot erteilten, mich kurz darauf fristlos kündigten und im Börsenumfeld kolportierten „Ich sei eine Betrügerin“, sah ich mich schließlich spätestens nach der Androhung physischer Gewalt gezwungen mir weiteren juristischen Rat einzuholen und den Klageweg zu bestreiten.
Ihnen wurde gekündigt?
Ja. Im Rahmen der ersten fristlosen Kündigung wurde allerdings deutlich, dass die damalige DG Bank und meine Vorgesetzten nicht die Vorgänge um das AMB-Geschäft zum Anlass meiner Kündigung machten, sondern völlig andere bizarre Kündigungsgründe vorschoben. In der Folge wurde ich mit einer Kaskade von Kündigungen bis ins Jahr 2005 überzogen und ich war gezwungen, meine persönlichen Interessen im Rahmen zahlreicher Kündigungsschutzprozesse wahrzunehmen, die im übrigen bis zum heutigen Tage immer noch nicht abgeschlossen sind. Im Rahmen dieser Prozesse verunglimpften mich die Rechtsvertreter der Bank und auch meine ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen in der Community fortgesetzt in einer Art und Weise, die mich zwangen 1998 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen meinen Vorgesetzten und gegen Unbekannt zu stellen und später im Jahre 2004 meine Buchveröffentlichung „Die Judasbank“ zu verwirklichen.
Warum hatte die Bank mit ihrer Rufmord-Strategie gegen Sie Erfolg?
Die Bank hatte einen aus meiner Sicht gefälschten Vermerk ohne meine Unterschrift in die Prozesse eingeführt und die Mitarbeiter der Bank führten ihre Schmutzkampagnen gegen mich und meinen guten Ruf in der Branche – bis heute – unverfroren weiter fort. Ich konnte jedoch nie greifbar beweisen, wer genau den Rufmord und die Hetzkampagne gegen mich betrieb. Ich fand deshalb bis heute keine Anstellung. Letztlich hatte die Bank bis heute damit Erfolg, weil das Arbeitsgericht sich nie für die wahren Umstände und Gründe der Kündigungen interessierte. Das aktuelle Verfahren zum Beispiel wird meines Erachtens seitens der neuen Richterin am LAG in Frankfurt am Main wieder verschleppt. Seltsamerweise erhielt ich als Klägerin keine Umladungen, Schreiben der Zeugen der DZ Bank werden, obwohl ich Klägerin bin, nicht an mich übersandt und in den Umladungen findet sich nicht der Hinweis Zeuge ist im Urlaub oder krank, sondern als Grund der Terminverlegung wird mehrfach „dienstliche Gründe“ angegeben.
Der Gegenwind kam dann ja für Sie auch von überraschender Seite, dem Betriebsrat?
Im Jahre 2003 wurde mir erstmalig unter Namensnennung kolportiert, dass der Betriebsratschef der Bank, der ja der Schweigepflicht unterliegt, öffentlich über meinen Fall sprach und die Version der Bank kundtat, obwohl ich beweisen kann, dass er die Wahrheit kennt.
Warum entschlossen Sie sich das Buch zu schreiben?
Als ich wenige Wochen später auch noch von einem Kunden erfuhr, dass mein ehemaliger Chef ihm gegenüber behauptet habe, ich sei eine Betrügerin, sah ich meine einzige Chance in Form einer Buchveröffentlichung. In „Die Judasbank“ konnte ich meine Sicht zu den damaligen Sachverhalten und Abläufen veröffentlichen und die lügenhaften Darstellungen der Bank richtig stellen. Auf diese Weise wurde ich neben meinem schriftsätzlichen Vortrag vor den Arbeitsgerichten und der Staatsanwaltschaft zum externen Whistleblower. Meine Buchveröffentlichung spiegelt das damalige Geschehen und das Erlebte aus meiner Sicht wieder, als Frau und als Schwerbehinderte in einer Männerdomäne.
Mein Hauptanliegen war und ist es möglichst vielen Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, sowie der interessierten Bereichsöffentlichkeit mit meinen Erfahrungen, soweit wie möglich, eine Hilfestellung zu geben. Zum Beispiel bestimmte Ösen und Schlingen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten in solch schwierigen Situationen zu umgehen und entscheidende Fehler im Umgang mit Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Behörden im Rahmen einer solch komplexen Materie zu vermeiden.
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem deutschen Arbeitsrecht und der deutschen Justiz gemacht?
Auf den Punkt gebracht – in Deutschland nur die Schlechtesten.
Die angeblich so arbeitnehmerfreundliche Kündigungsschutzgesetzgebung in unserem Lande ist nach meiner Erfahrung während der letzten elf Jahre eine Farce. Es gibt faktisch überhaupt keinen Arbeitnehmerschutz, sondern einzig einen Arbeitgeberschutz.
Warum?
Im Falle der Strafanzeige wegen Urkundenfälschung ist man meinem Antrag auf Untersuchung auf Fingerabdrücke nie nachgegangen. Dabei hätte dieser relativ geringe Aufwand sehr schnell darüber Gewissheit gebracht, ob der strittige Vermerk von mir stammte oder nicht. Der Bereichsleiter Dr. Bräuer behauptete damals, er hätte mich um diesen Vermerk gebeten und ich hätte ihm diesen angeblich übergeben. Dies stimmte jedoch nicht. Ich habe ihn weder gefertigt noch fertigen lassen. Folge dessen konnten meine Fingerabdrücke sich auch nicht auf dem Original befinden, dass im übrigen wie sich herausstellte auch nicht handschriftlich von mir unterzeichnet war. Für mich steht heute fest, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main meinem Antrag nicht nachgegangen ist, da sie Gefahr lief, das Verfahren gegen Dr. Bräuer, nicht einstellen zu können. Zu der Urkundenfälschung wäre ja dann auch noch Prozessbetrug seitens der DG Bank hinzugekommen.
Ich habe schmerzlich erfahren müssen, dass die Justiz in Deutschland der Meinung ist, mit der Vergabe eines Aktenzeichens in meinem Fall ihrer Pflicht mehr als nachgekommen zu sein. Sie hat kein Interesse an einer wirklichen Aufklärung, im Besonderen dann nicht, wenn die Beschuldigten hochrangige Bankangestellte oder Freunde des Ministerpräsidenten sind. Selbst dem Vorwurf des Insiderverrates ist die Staatsanwaltschaft in keiner Weise mit der gebotenen Entschlossenheit und Schärfe nachgegangen, wie sie es hätte tun müssen, und die sie bei weit geringeren Delikten gerne zur Schau trägt. Das Arbeitsgericht hat da nicht anders gehandelt. Immerhin ging es auch oder gerade um das Ansehen des Frankfurter Finanzplatzes. Vertuschen scheint aufgrund meiner Erfahrungen immer dann wichtiger als Aufklärung zu sein, wenn etwas an den Vorwürfen dran ist.
Was war mit der zuständigen Aufsichtsbehörde?
Das damalige BAWe, heutige BAFin, hatte den Auftrag, ein Gutachten für die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu fertigen. Dies oblag einem Herrn Süßmann, der sich gerne immer wieder für die DG Bank aus dem Fenster gelehnt hatte. Im März 1999 wurde ein entsprechendes Gutachten gefertigt, dass interessanterweise zu 100 Prozent die Sichtweise der damaligen DG Bank bestätigte.
Wussten Sie davon?
Von der Existenz dieses Gutachtens erfuhr ich jedoch nichts. Erst, als sich die amerikanische Wertpapieraufsicht, SEC, in Washington, bei mir im Mai 1999 meldete und mir berichtete, dass das BAWe ein Gutachten erstellt habe, das effektiv nicht die deutsche und europäische Gesetzeslage widerspiegelte und die SEC aus diesem Grunde eine offizielle Anfrage an das BAWe stellen werde, war mir klar, wie der Hase lief.
Die besagte Anfrage der SEC erfolgte Anfang Juni 1999. Drei Tage später erhielt ich per Fax von der SEC die Nachricht eines völlig neuen Gutachtens des BAWe mit dem eindeutigen Tenor, der vollinhaltlich meiner rechtlichen Bewertung und Auffassung bezüglich des strittigen Verhaltens meiner Vorgesetzten im Rahmen des AMB Geschäfts wiedergab. Somit steht heute fest, dass die DG Bank seinerzeit einen unwahren Tatsachenvortrag in meinen Arbeitsrechtstreitigkeiten vorgetragen hat. Aber glauben Sie das Arbeitsgericht interessiere sich dafür? Nicht die Bohne. Selbst damals zog der LAG-Richter Bram das Gutachten für mein Verfahren nicht bei. Warum nicht, frage ich Sie? Ich glaube, der Richter kannte die Wahrheit, davon bin ich heute mehr als überzeugt.
Wie konnte das BAWe seine eigene Vorgehensweise hinsichtlich der Erstellung zweier inhaltlich diametraler Gutachten in meinem Fall verantworten und vertreten, ohne personelle Konsequenzen zu ziehen? Wie war so etwas überhaupt möglich?
Was war die Konsequenz?
Die Staatsanwaltschaft stellte trotz dieses Gutachtens das Verfahren nach § 153 a StPO unter Auflage einer Geldzahlung gegen den Vorstand ein. Das Verfahren gegen den Bereichsleiter und Generalbevollmächtigten Dr. Norbert Bräuer wurde nach § 170 StPO eingestellt. Dieser hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig angegeben, nie mit dem AMB-Vorstand über den Platzierungsauftrag kommuniziert zu haben. Deshalb könne er auch keinen Insiderverrat begangen haben. Dabei muss ich erwähnen, dass das Gesetz bezüglich der Ahndung dieser Vergehen im Grunde keinen Spielraum gegeben hat. Dort hieß es nämlich damals schon: „Nicht unter einem Jahr!“? Wie konnte das sein, nur eine kleine Geldauflage, frage ich Sie?
Was bedeutete dies für Ihren Fall?
Ich erfuhr von all dem nichts und so konnte ich diese haarsträubenden Sachverhalte auch nicht in meine arbeitsgerichtlichen Verfahren einführen, was mir letztlich zum Verhängnis wurde. Mir wurde sogar die Akteneinsicht seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main verwehrt mit der absurden Begründung, ich sei ja nicht Geschädigte. Das Landesarbeitsgericht verweigerte die Beiziehung der staatsanwaltlichen Ermittlungsakten. Mit dieser Entscheidung hat das LAG voll in die Hände der damaligen DG Bank gespielt und zwar zu meinen Lasten und gegen die Wahrheitsfindung. Jedoch stellte sich dann am 6.6.2000 im Gerichtstermin beim LAG Frankfurt am Main im Rahmen der von mir beantragten Anhörung von Tonbandaufzeichnungen zwischen Dr. Bräuer und mir heraus, dass Dr. Bräuer gelogen hatte. Er selbst hatte entgegen des Tatsachenvortrages der DG Bank in den arbeitsgerichtlichen Verfahren die Gespräche um das AMB-Geschäft mit dem designierten Vorstand der AMB geführt und wollte die Beteiligung in die Bahnen der AMB lenken.
Gab es Sanktionen gegen Bräuer?
Nein, dieser „verdiente“ Mann wurde dann, wie man hörte, auf Empfehlung des Ministerpräsidenten Koch in den Vorstand der hessischen Landesbank gelobt. Dort soll er als zuständiger Vorstand für den Rentenbereich über Jahre hinweg in einem boomenden Rentenmarktumfeld für Millionenverluste verantwortlich gewesen sein. Die Presse hat sich mehrfach über diese Blamage für die Hessische Landesbank lustig gemacht. Die Unfähigkeit des Herrn Dr. Bräuer kostete vielen Kollegen ihren Job. Später musste auch Dr. Bräuer im Rahmen seines Fehlverhaltens im Fall AMB noch eine Strafe zahlen. Weder das Bundesaufsichtamt für Kreditwesen noch das BAFin störte sich daran, dass Dr. Bräuer zum Vorstand der Hessen LB berufen werden konnte, trotz seiner fraglichen Befähigung gem. § 33 KWG zur Führung eines Kreditinstitutes. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt!
Sie erwähnten anfangs merkwürdige Transaktionen in die Schweiz. Was geschah in diesem Fall?
Auch den Anzeigen wegen Steuerhinterziehung in der Schweiz ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nie nachgegangen. Auch in dieser Beziehung hatten die Bankpromis offensichtlich einen Schutzengel namens Roland. Per Anweisung von ganz oben bzw. der Staatskanzlei Wiesbaden soll das hessische Finanzministerium kurze Zeit später eine Vielzahl von Steuerfahndern, die sich „erfrecht“ hatten in diese Richtung Ermittlungen anzustellen, durch disziplinarische Züchtigung und Abschiebung in den Vorruhestand ruhig gestellt haben. Man war den Bankbossen und so manchem Politiker wohl zu nahe auf die Pelle gerückt. Aufgrund meiner Recherchen und meines Wissens ergibt sich für mich der Eindruck, dass diese Fälle von erheblich größerer Tragweite sind (sowohl hinsichtlich der Summen wie auch der beteiligten Promis), als der Fall Dr. Zumwinkel.
Nach dem gleichen Muster haben sich auch die Dinge im Fall des AMB-Geschäftes abgespielt. Es handelte sich damals um den größten beweisbaren Insiderverrat in Deutschland und die Staatsanwaltschaft sowie die Arbeitsgerichte in Frankfurt am Main haben trotz meiner zahlreichen Beweisanträge nicht einmal den Hauptgeschädigten, die Fondsgesellschaft Fidelity in Großbritannien und USA und deren amtierende Mitarbeiter zu den Sachverhalten vernommen. Dabei hätte sich gerade die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main damit profilieren und aufzeigen können, dass es am Finanzplatz Deutschland korrekt zugeht und durchaus Rechtsicherheit herrscht.
Später wurde mir aus der DG/DZ Bank kolportiert, dass die DG Bank versucht habe, einen Deal mit Fidelity zu machen, um den verursachten Schaden zu ersetzen. In meinen Arbeitsgerichtsverfahren behauptet die DZ Bank bis heute nach wie vor, dass das AMB-Blockgeschäft angeblich nie existiert hätte! Auch diese immer noch nachweisbare bewusst und objektiv falsche Behauptung seitens der DZ Bank lässt das LAG Frankfurt am Main kalt, obwohl dies für mich eine unerträgliche Beleidigung darstellt und meine persönliche und berufliche Integrität massiv beschädigt.
Im zweiten Teil des Interviews, den wir demnächst ebenfalls hier veröffentlichen werden, geht es unter anderem um das Versagen des Rechtsschutzes für Whistleblowerinnen und um Verknüpfungen zwischen Banken und Politik. Dort bekommen wir auch eine Antwort darauf, ob Andrea Fuchs es auch heute, nach allem was sie durchmachen musste, wieder tun würde.
Am 20. März 2008 um 13:23 Uhr
Dubiose Bankgschäfte mit Duldung des Betriebsrats…
Was passiert, wenn in einem Unternehmen der deutschen Finanzwirtschaft vulgo: Bank jemand zum Betriebsrat geht und im Hilfe bittet? Im Whistleblower-Blog berichtet die ehemalige Bankangestellte und Buchautorin Andrea Fuchs darüber, wie es ihr …
Am 24. März 2008 um 17:33 Uhr
Das Interview mit Frau Fuchs zeigt, dass es offenkundig die Germans are different Hypothesis tatsächlich zu geben scheint. Denn in Germany wird zugelassen, dass mittelmäßige Führungseliten agieren können, die aalglatt, ohne Gewissen und zudem sogar noch erfolglos sind.
Auch wird gerade durch solche Vorgänge ( wie bei Frau Fuchs ) belegt, dass die Erkenntnisse aus dem Milgram und dem Stanford Prison Experiment durchaus einen Bezug zur Realität haben. Insbesondere dann, wenn Fehlverhalten und Straftaten verdeckt und die Macht erhalten bleiben soll.
Leider kommt es bei der Besetzung von Führungspositionen darauf an, etwa der richtigen Partei oder dem richtigen Beziehungsgeflecht anzugehören. Die big five oder sonstige Skills sind nicht von Interesse. Screenen von Führungskräften kommt natürlich auch nicht in Frage. Also brauchen sich im Grunde genommen die Eigentümer der Unternehmen nicht aufzuregen, wenn sie mit kriminellen Machenschaften konfrontiert werden, das Unternehmen keine schwarzen Zahlen schreibt und sie, wie bei der DG bzw. DZ- Bank, der ehemaligen Arbeitgeberin von Frau Fuchs, Kapital zuschießen müssen.
Dann ist es auch nicht mehr allzu weit zur Enmifikation und dem Scapegoating, da es an der fluiden Intelligenz fehlt, weil undifferenziertes und naives Denken vorherrscht.
Hoffentlich hat A. Lincoln Recht, der meinte, dass man einige Menschen die ganze Zeit zum Narren halten könne und alle Menschen einige Zeit, aber man könne nicht alle Menschen die ganze Zeit zum Narren halten.
Vielleicht wird ja dann auch die Presse als – quasi vierte Gewalt – voll ihrer Watch- Dog- Funktion in Deutschland gerecht und lässt sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten.
Am 9. April 2008 um 10:02 Uhr
[...] Herr Reinicke, vielen Dank für Ihre eMail. Die Information, die Sie bei Heise Newsticker erhalten haben, können wir bestätigen. Leider haben wir aufgrund der sehr geringen Nachfrage seitens unserer [...]
Am 10. April 2008 um 15:36 Uhr
[...] Anschluss an den bereits veröffentlichten ersten Teil lesen Sie nun den Rest des Interviews mit der Whistleblowerin Andrea Fuchs. Sie war [...]
Am 11. Oktober 2008 um 15:34 Uhr
Manchmal geschehen Dinge, die man eigentlich NIE für möglich gehalten hat. Und wenn es irgendjemand dann wagt, die Wahrheit ans Licht zerren zu wollen, so entwickeln urplötzlich – vermeintlich schwächere – Mitmenschen eine gewaltige Energie, um genau dies zu verhindern. Wo eine sachlich begründete Kritik konkret und diskret vorgebracht wird und nur mit Negieren und Ignorieren oder womöglich – über willfährige Dritte – mit Repressalien erwidert wird, dort hat die Arroganz der Macht ihren Zenit erreicht. Diese Art von Strippenziehern bezeichne ich als astreine Soziopathen, die sich vor allem dann auch noch als besonders schlitzohrig erweisen, wenn sie auf ihrer Karriereleiter “urplötzlich” ein paar Sprossen überspringen. (Iirgendwann sind jene allerdings meist auch in umgekehrter Richtung viel schneller unterwegs als der gewöhnliche Mensch!)
Angesichts der vielen hammerharten “Geschichten” ist ein Portal wie das Whistleblower-Netzwerk dringend notwendig. Leider wird Whistleblowing in den Medien hierzulande oft völlig sinnverdrehend als “Denunziantentum” interpretiert. Weder die Verunglimpfung noch die Glorifizierung sind auf dem Weg zu einer sachlichen Problemlösung jedoch hilfreich und eine angemessene Bewertung von Whistleblowern tut doch so dringend not.
Ich wünsche Ihnen gerade deshalb unendlich viel Schmackes!
Am 4. März 2009 um 01:01 Uhr
Sehr interessantes Interview, und eine Bestärkung meiner
Befürchtung um den Standort Deutschland. Ich bewundere
den Mut von Frau Fuchs.
Schade, dass ich mich nun auch mit der DZ-Bank herumschlagen muss, da diese nun “mal eben” 55 Mio. der Kaupthing Bank konfisziert hat,
alles Überweisungen von Kunden auf Ihre Referenzkonten…. Das passt in’s Bild. Ich bin auch nicht überrascht, das wir von den Politikern keine Hilfe bekommen…………
Es kann einem Angst und Bange werden………
Am 28. August 2009 um 14:12 Uhr
Auch ich muss mich mit der DZ-Bank herumschlagen – als DG-Fonds-Geschädigter. Bei meinen umfassenden Recherchen wird es immer deutlicher, das die Fonds nicht wegen eines “unglücklichen Marktumfeldes” in Notlage geraten sind.
Immer mehr neue, haarsträubende Fakten kommen ans Tageslicht, die erkennen lassen, mit welch krimineller Energie die DZ Bank den Fonds systematisch Mittelentzogen hat, um genossenschaftliche Löcher zu stopfen, die durch Mussmanagement entstanden sind.