Whistleblowing kann Steuerfahndung effektiver unterstützen

Das Whistleblower-Netzwerk hat anlässlich der jüngsten Liechtenstein-Affäre eine Pressemitteilung herausgegeben. Seiner Meinung nach zeigt die Affäre deutlich die Brisanz von Insiderinformationen, wenn diese an zuständige Ermittlungsbehörden bzw. die Medien gelangen. Das Whistleblower-Netzwerk weist jedoch darauf hin, dass den Steuerbehörden brisante Dokumente oftmals bereits vorliegen, sie aber aus einer Vielzahl von Gründen nicht angemessen tätig wurden. Steuerfahnder, die als Whistleblower darauf hingewiesen haben, wurden sogar gemobbt, gegen ihren Willen versetzt oder gar aus dem Dienst entfernt.
Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerks ist die deutsche Steuerfahndung mit vier Grundproblemen konfrontiert:

  1. Die Steuerfahndung ist wie die Staatsanwaltschaft eine weisungsgebundene Behörde. Gleichwohl dürfen in anhängigen Steuerstrafverfahren weder die Oberfinanzdirektion, noch das Finanzministerium als reine Steuerbehörden Weisungen erteilen. Nach dem Gesetz gilt das Legalitätsprinzip. Jeder Bürger sollte ohne Ansehen seiner Person gleich behandelt werden. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall.
  2. Die Steuerfahndung ist Ländersache. Obwohl die Landesbehörden für die Fahndungskosten aufkommen, kommt ihnen durch den uneffektiven Länderfinanzausgleich oft nur ein kleiner Teil der Erlöse zu.
  3. Die Personalausstattung der Steuerfahndung ist zu gering. Jeder Steuerfahnder treibt jährlich schätzungsweise zehnmal soviel Geld ein wie er selbst kostet.
  4. Weder behördeninterne Whistleblower, noch Whistleblower in Unternehmen und Banken genießen einen Whistleblower-Schutz.

Diese vier Grundprobleme führen dazu, dass die deutsche Steuerfahndung nicht so effektiv arbeitet wie sie könnte. Dem Whistleblower-Netzwerk ist diese Problematik vertraut, da auch einige Steuerfahnder Mitglieder des Vereins sind.

Mehr dazu direkt auf der Website des Whistleblower-Netzwerks.

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ARTE Themenabend zu Whistleblowing und Zivilcourage

Das Thema Whistleblowing findet allmähnlich verstärkte Aufmerksamkeit in den deutschen Medien. Für den 4. März plant Arte einen Themenabend ” Zwischen Zweifel und Zivilcourage “.

In der Vorankündigung heißt es u.a.:

“In den USA heißen sie “whistleblower” (zu Deutsch: Pfeifer), in Frankreich werden sie die “nouveaux justiciers” (zu Deutsch: neue Gerichtsherren) genannt, in Deutschland sind es einfach Leute mit Zivilcourage und einem ausgeprägten Gewissen. Es verbietet ihnen über Filz, Korruption und kriminelle Machenschaften, auch im vorauseilenden Gehorsam ihrer vorgesetzten Hierarchie gegenüber, hinwegzusehen. In jedem Fall handelt es sich um Menschen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung auf fahrlässige, betrügerische und nicht selten sogar anderer Leute Leben gefährdende Praktiken stoßen. Oft entschließen sie sich nach einer Phase schmerzlichen Zweifelns, diese bei ihren Vorgesetzten anzuprangern und notfalls in die Öffentlichkeit zu bringen. Die vielfach hoch dotierten und arrivierten Fachkräfte setzen dann aus ethischen oder aus glaubensbedingten Gewissensgründen ihre Karriere – und manchmal sogar ihr Leben – aufs Spiel.”

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Taugt Wikileaks für Whistleblowing?

Die Whistleblower-Plattform Wikileaks.org hat Dokumente zu mutmaßlichen Steuerhinterziehungsfällen in Deutschland veröffentlicht. Jetzt wurde sie nach einer kurzen, aber für die Plattformbetreiber schmerzhaften juristischen Gemetzel mit der Schweizer Bank Julius Baer von einem kalifornischen Gericht abgestellt. Die Daten sind mittlerweile auf einem italienischen Server verfügbar, eine Torrent-Datei von 257 MB Größe wurde auf eine Domain namens The Pirate Bay transferiert, ein Mirror ist auf http://88.80.13.160/ oder wikileaks.cx zu finden. Damit dürfte für die Julius Baer Bank eine juristische Schnitzeljagd rund um den Globus eingeläutet sein. Ob diese erfolgreich sein wird, ist nicht abzusehen.

Mich jedenfalls erinnert die Mirror-Aktion jedenfalls an die Auseinandersetzungen um die linksradikalen “Radikal”-Seiten, die auf dem niederländischen XS4ALL-Server Ende der 90er Jahre gespiegelt wurden. Nur geht es jetzt nicht um radikale Inhalte. Es geht, dem Anspruch nach, um Whistleblower, die innerhalb ihrer Jurisdiktion nicht auf staatenübergreifende Missstände hinweisen, ohne sich selbst zu gefährden, und nun praktisch als letzten Schritt den Weg zu Wikileaks finden.

Wenn Aufklärungsmechanismen innerhalb rechtsstaatlicher Gebilde nicht funktionieren, stellt sich die Frage, welche weiteren Wege möglich sind. Die Medien haben hierbei schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Bekannt sind zahlreiche Whistleblower-Fälle, angefangen bei Watergate und den Pentagon-Papieren. Was aber bedeutet es, wenn Informanten bzw. Whistleblower im Internet selbst ihre Dokumente veröffentlichen können? Denn eine Bewertung und Einordnung der Dokumente ist ohne sorgfältige Recherche und Analyse nicht möglich.

Das ist die eigentliche Nagelprobe für WikiLeaks: Ob hier veröffentliche Dokumente tatsächlich geprüft, recherchiert und hinsichtlich ihrer Authentizität und Relevanz eingeordnet werden können. Dem Anspruch nach handelt es sich hier eigentlich um eine journalistische Aufgabe. Angeblich tun die Betreiber dies. Doch im Fall der Julius Baer Bank sieht dies nicht so aus – wie hätten die Betreiber die Daten denn ernsthaft überprüfen können? Dem Begleittext zu den Dokumenten nach handelt es sich höchstwahrscheinlich einfach um den Beschreibungstext des Informanten, der ungeprüft übernommen wurde. Ich bezweifle auch, ob “die Öffentlichkeit” in diesem Fall in der Lage ist, die Fakten zu prüfen. Und ich frage mich, ob dies nicht auch das Tor zu Rufmord-Fällen öffnen kann. Gleichwohl gibt es auch bereits einige Erfolgsfälle für Wikileaks. Unter anderem dokumentierte Wikileaks, dass sich die deutsche Polizei mit dem Abhören von Skype-Telefonaten noch schwer tut.

Die Frage der Authentizität der Dokumente ist die eine, die andere ist die Analyse: In welchen Jurisdiktionen handelt es sich hier überhaupt um Straftaten? Diese Frage wird sich bei den meisten Fällen stellen, die komplexe Sachverhalte betreffen. Gleichwohl ist in diesem Fall eine Veröffentlichung offenbar der erste Schritt, um ein Verfahren in Deutschland in Gang zu kriegen. Denn ein “Anfangsverdacht” sollte ja nun für die Staatsanwaltschaften gegeben sein. Die Frage ist nur, ob diese nun eigeninitiativ tätig werden oder auf eine Anzeige warten.

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Wikileaks.org durch US-Gericht zensiert

Wohl auf Antrag von Anwälten der Julius Baer Bank Cayman Island’s hat ein Gericht in Californien eine Einstweilige Verfügung gegen den Zugang zur Webseite Wikileaks.org erlassen, weshalb auch der entsprechende Link auf unserer Webseite zwischenzeitlich nicht mehr funktionierte.

Aber in Zeiten der Globalisierung tut sich auch der nationale Zensor immer schwerer, also gibt es jetzt Wikileaks z.B. unter .de und .be Domains.

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Whistleblowerschutz in Österreich gefordert

Im Zuge der Haidinger-Affäre fordert Hubert Sickinger, Vizepräsident von TI-Austria im Interview mit Standard.at eine Weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption und gesetzlichen Whistleblowerschutz.

“Haidingers Position ist die eines Whistleblowers, also die einer Person, der Missstände an seinem Arbeitsplatz an die Öffentlichkeit bringt. Es gibt klare völkerrechtliche Vorgaben (etwa des Europarats, der UNO), solche Whistleblower rechtlich besser zu schützen. Natürlich kann Haidinger als Beamter nicht entlassen werden. Jemand in einem Privatunternehmen hätte diesen Schutz nicht.”

Für Deutschland gilt im übrigen ähnliches und auch hier sind die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden.

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