EGMR stärkt Informantenschutz

Mit seiner heutigen Entscheidung im Fall Tillack hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Informatenschutzes gesetzt, in dem er die auf Anregung der EU-Antibetrugsbehörde OLAF von der Belgischen Polizei im Jahre 2004 durchgeführten Haus- und Bürodurchsuchungen und Beschlagnahmen beim Brüsseler STERN Journalisten wegen Verstoßes gegen Artikel 10 der EMRK für rechtswidrig erklärte. Zugleich erteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg damit den Gerichten der Europäischen Union in Luxembourg und der belgischen Justiz eine Lektion in Sachen Menschenrechtsschutz, diese hatten entsprechende Klagen von Herrn Tillack zuvor stets zurückgewiesen.

In der englischen Fassung der offiziellen Pressemitteilung des Gerichts heißt es wörtlich:

“The Court reiterated that the press played an essential role in a democratic society and that the protection of journalistic sources was a basic condition for press freedom.

In the applicant’s case the Court considered that the searches in question had amounted to interference with the applicant’s right to freedom of expression. The interference had been provided for in the Belgian Code of Criminal Procedure and pursued the legitimate aim of preventing disorder and crime, as well as preventing the disclosure of information received in confidence and protecting the reputation of others.

As to whether the interference had been “necessary in a democratic society”, the Court noted, among other things, that it was evident that, at the time when the searches took place, their purpose had been to identify the source of the information reported by the applicant in his articles. The measures had therefore concerned the protection of journalistic sources.

That being so, the Court emphasised that a journalist’s right not to reveal her or his sources could not be considered a mere privilege to be granted or taken away depending on the lawfulness or unlawfulness of their sources, but was part and parcel of the right to information, to be treated with the utmost caution, even more so in the applicant’s case, where he had been under suspicion because of vague, uncorroborated rumours, as subsequently confirmed by the fact that he had not been charged. The Court also took into account the amount of property seized.

Lastly, the Court considered that although the reasons given by the Belgian courts were “relevant”, they could not be considered “sufficient” to justify the impugned searches. It accordingly found that there had been a violation of Article 10 and declared the remainder of the application inadmissible.”

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Wird Gerhard Schröder Whistleblower?

Jedenfalls könnte er! Denn jetzt hat einer seiner Arbeitgeber, der schweizer Medienkonzern Ringier wie persoenlich.com berichtet eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Für das längst überfällige Whistleblowing über Schröders anderen Brötchengeber W. Putin dürfte diese Hotline aber wohl unzuständig sein.

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Niederländische Partei fordert Whistleblower-Hilfsfonds

Anlässlich der Haushaltsberatungen über den Etat des Innenministers will die Partei SP am Mittwoch die Einrichtung eines staatlichen Whistleblower-Hilfsfonds in den Niederlanden vorschlagen.

Laut Parlamentsmitglied van Raak erweisen Whistleblower der Gesellschaft durch das Aufdecken von Missständen einen großen Dienst, setzten sich aber, wie auch die Beispiele Ad Bos und Fred Spijkers in den Niederlanden zeigen, der Gefahr aus, danach selbst mit großen finanziellen Problemen dazustehen. Sie müssen nämlich damit rechnen, aus vorgeschobenen Gründen gefeuert zu werden und dann hohe Anwalts- und Verfahrenskosten aufbringen zu müssen, um nachzuweisen, dass es bei ihrem Fall nicht um ein individuelles Problem, sondern um die Aufdeckung eines Missstandes im gesellschaftlichen Interesse ging. Hierbei brauchen sie Unterstützung.

Der Vorschlag der SP sieht vor, dass Whistleblower einen Antrag auf Unterstützung stellen können und der nationale Ombudsmann über die Gewährung finanzieller Unterstützung entscheiden soll. Insgesamt betrachtet die SP einen solchen Hilfsfonds als gutes Investment welches sich durch die Verhinderung der gesellschaftlichen Kosten der aufgedeckten Missständ schnell bezahlt machen wird.

Das Whistleblower-Netzwerk begrüßt diese Initiative ausdrücklich und verweist auf den entsprechenden eigenen Vorschlag  in der gemeinsam mit Freedom to care und Explisit verfassten Stellungnahme zum EU-Grünbuch Arbeitsrecht.

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Sachsen suspendiert Whistleblower

Bereits am 18.6.2007 hatte Frontal21 unter der Überschrift “Allein gegen den sächsischen Sumpf – Ein Fahnder packt aus” über den Sachsensumpf berichtet. Dem Fahnder und Whistleblower Kriminalhauptkommissar Georg Wehling scheint dieser Bericht jetzt zum Verhängnis zu werden. Jedenfalls berichtet Frontal21 in der Rubrik “nachgehakt” jetzt darüber, dass der sächsische Innenminister Buttolo Wehling jetzt vom Dienst suspendiert hat. Weiter heißt es bei Frontal21: “Der Innenminister wirft Wehling unter anderem vor, sich in Frontal21 ohne Genehmigung über Dienstvorgänge geäußert und eine Lichtbildmappe mit Verdächtigen in der Sendung gezeigt zu haben. Das ist falsch. Frontal21 präsentierte die Fotos, nicht Wehling. Außerdem hatte der Polizeipräsident Wehling schriftlich Aussagegenehmigung erteilt.” Damit schein Wehling eines der ersten Opfer der “Aufklärung” durch die sächsischen Behörden zu werden und es zeigt sich wieder einmal wie gefährlich öffentliches Whistleblowing im Rechtsstaat Deutschland des Jahres 2007 für den Whistleblower werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass sich Frontal21 auch weiterhin seiner Verantwortung stellt und den Fall im öffentlichen Bewußtsein hält, denn es ist wohl nur öffentlicher Druck der Wehling helfen kann nicht in den Mühlen von Verwaltung und Verwaltungsjustiz zermahlen zu werden.

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