Whistleblower-Woche in Washington D.C. ist voller Erfolg

Bereits nach den ersten drei Tagen lässt sich die Whistleblower-Woche, die derzeit in Washington D.C. stattfindet nur als voller Erfolg betrachten. Wohl noch niemals zuvor waren soviele Whistleblower an einem Ort versammelt und nie zuvor wurde das Thema aus sovielen verschiedenen Perspektiven dargestellt.

Bisherige Highlights waren dabei sicherlich die Statements von Coleen Rowley (FBI-Whistleblowerin und Time Person of the Year 2002) und die Auftritte von Jeffrey Wigand, dessen Whistleblowing gegen die Tabakindustrie mit dem Film “Der Insider” ein Denkmal gesetzt wurde. Bewegend waren aber auch die vielen Aussagen bisher eher unbekannter Whistleblower aus den unterschiedlichsten Bereichen des öffentlichen Dienstes (Militär, Luftaufsicht, Zentralbank, Krankenhäuser, FBI) und der privat Wirtschaft (so z.B. ein LKW Fahrer der auf dem korrekten Umgang mit Ruhezeiten bestand und deswegen gleich zweimal seinen Job verlor).

Gemeinsam war den meisten Fällen jedoch, dass die Whistleblower Repressalien erlitten und dass sie vom Rechtssystem nur unzureichend, nämlich gar nicht oder zu spät geschützt wurden. Dieses Ergebnis wird dies auch durch die vorgelegten statistischen Daten belegt, wobei sich vor allem die US-Whistleblowerschutzbehörde (Office of Special Counsel – OSC) dank des Bush-Mannes Scott Bloch an ihrer Spitze in der Praxis eher als Whistleblowerschutzverhinderungsbehörde erweist. Selbst die auf dem Papier recht weitgehenden Schutzbestimmungen des Sarbanes-Oxley-Acts (SOX) nutzen dank prozeduraler Hindernisse nur sehr wenigen Whistleblowern die sich darauf berufen (ca. 5% Erfolgsquote plus 20% Vergleichsquote, wobei die Einschätzung der Güte der Vergleiche mangels genauer Daten nicht möglich ist). Allenfalls im Bereich des false-claim-acts verfügen Whistleblower über realistische Chancen rechtlichen Schutz und Entschädigung zu erfahrern, aber auch hier brauchen sie einen langen Atem und gute Anwälte.

Rechtspolitisch wurde daher vor allem gefordert:
- die Zersplitterung des US-Whistleblowerschutzes in viele Einzelvorschriften durch zwei umfassende Schutzgesetze, je eins für den öffentlichen und eines für den privaten Sektor zu harmonisieren;
- formelle Hürden und zu kurz bemessene Fristen zu überwinden;
- die prozessualen Hindernisse und Einschränkungen des Whistleblowerschutzes zu beseitigen um allen Whistleblowern einen zeitnahen ordentlichen Gerichtsprozess zu ermöglichen, in dem sie und ihre Beweise auch tatsächlich gehört werden und
- umfassende und effektive Restitutions- und Schadensersatzregelungen einzuführen.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse und verschiedener Initiativen im Repräsentantenhaus und im Senat, besteht Anlass zur Hoffnung darauf, dass noch vor den Wahlen im Herbst 2008 einige Gesetzesbeschlüsse zur Stärkung des Whistleblowerschutzes in den USA gefasst werden könnten. Selbst wenn es dazu kommen sollte, könnte deren In-Kraft-Treten aber immer noch am Veto von Präsident Bush scheitern.

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Kostenloser Download eines Standardwerks zum US-WB-Recht

National Whistleblower Center
3238 P Street, NW
Washington, D.C. 20007
Internet: www.whistleblowers.org

FOR MORE INFORMATION CONTACT:

Stephen M. Kohn (202) 342-6980
Marshall Chriswell (202) 342-1903

PUBLIC SERVICE ANNOUNCEMENT

National Whistleblower Center Announces Free
Public Release of Comprehensive Whistleblower Law Book

In honor of “Whistleblower Week in Washington,” the National Whistleblower Center is making its publication, Federal Whistleblower Laws and Regulations., available as a free download. This is the only legal treatise compiling the text of all federal whistleblower protection laws and regulations, and will be available as a free download immediately, and throughout Whistleblower Week in Washington (May 14-18, 2007). Federal Whistleblower Laws and Regulations contains the text of over 100 federal statutes and regulations, including the Sarbanes-Oxley corporate whistleblower law, the False Claims Act and the Whistleblower Protection Act.

This publication is available immediately as a PDF download from the National Whistleblower Center website. To download, please click this link: Federal Whistleblower Laws and Regulations.

All persons attending the training sessions sponsored by the National Whistleblower Center on May 16, 2007 are urged to download this publication for use in the seminars.

For more information about Whistleblower Week in Washington events, visit the National Whistleblower Center online or www.whistle-week-in-dc.org. Whistleblower Week is sponsored by over fifty whistleblower rights/”good government” public interest organizations, including the National Whistleblower Center.

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EuGH verneint Klagerecht eines Whistleblowers

Für Beamte und Mitarbeiter der Europäischen Institutionen enthält das Beamtenstatut der EU seit dem 1.5.2004 in Artikel 22a und 22b Bestimmungen zum Whistleblowing. Diesen Regelungen zufolge haben Beamte u.a. dann die Pflicht zum Whistleblowing, wenn sie der Ansicht sind, dass Vorgesetzte oder andere Beamte den finanziellen Interessen der EU Schaden zufügen. Dem hatte ein Beamter genügt und die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF) über seinen entsprechenden Verdacht informiert. OLAF eröffnete auch ein Untersuchungsverfahren dass nach etwa 1 1/2 Jahren ohne Ergebnis eingestellt wurde. Hiergegen wiederrum wandte sich der betroffene Beamte der vortrug OLAF habe keine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt und klagte vor dem EuG und dem EuGH auf Aufhebung der Einstellungsentscheidung.

Wie bereits das Europäische Gericht 1.Instanz im Beschluss in der Rechtssache T-4/05 vom 22.3.2006 hat nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) als Berufungsgericht durch Beschluss vom 8.3.2007 in der Rechtssache C-237/06P dem Beamten kein Recht auf gerichtliche Überprüfung der OLAF Einstellungentscheidung eingeräumt. Der Whistleblower habe insoweit keine Klagebefugnis, die Klage sei daher unzulässig gewesen.

Man braucht nicht viel Phantasie um zu erkennen, welchen Einfluss diese Entscheidung auf die Bereitschaft von Mitarbeitern der EU-Institutionen zum Whistleblowing haben wird.

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Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie

Whistleblower-Netzwerk e.V. ist einer der Erstunterzeichner der Erklärung zur Gründung der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie. Darin heißt es u.a.:

Die Unterzeichner/innen sind überzeugt, dass nur ein tiefgreifender gesellschaftlicher Bewusstseinsprozess, den unabhängige Fachkräfte und kritische Bürger entscheidend mitbestimmen, zu einem zukunftsfähigen Umwelt- und Verbraucherschutz führen wird. Sie wollen diesen Prozess mit der Gründung einer interdisziplinären Kompetenzinitiative unterstützen. Dabei ist vorrangig für das konkrete Gebiet elektromagnetischer Feldbelastungen (gemäß Pt. I), aber auch im Sinne einer notwendigen Reform des Umweltbewusstseins allgemein (gemäß Pt. II) insbesondere an die folgenden Orientierungen und Aktivitäten gedacht:

1. Fachspezifische und interdisziplinäre Vernetzung interessenverwandter Personen, Gemeinschaften und Institutionen

2. Belebung eines Berufsethos, das die Verpflichtung auf das Wohl der Menschen als selbstverständliche Aufgabe jeder theoretischen und angewandten Wissenschaft begreift.

3. Wechselseitige Information, gemeinsame Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit; Förderung fachspezifischer wie interdisziplinärer Projekte des Umwelt- und Verbraucherschutzes.

4. Demokratischer Widerstand gegen alle beobachtbaren Formen der Instrumentalisierung und Korruption, die den Verbraucher- und Umweltschutz unterlaufen. (Wie weit sie reichen können, haben soeben Thilo Grüning und Nicolas Schönfeld am Beispiel der Tabakindustrie gezeigt: Dt. Ärzteblatt 12/104, 2007).

5. Schutz von unabhängigen Wissenschaftlern, Ärzten und Journalisten, die diffamiert werden oder Forschungsaufträge, Publikationsmöglichkeiten und Stellung verlieren, weil sie zu viel über diese Einflüsse und ihre schädigenden Wirkungen wissen (Vgl. dazu: www.whistleblower-netzwerk.de).

6. Strafrechtliche, verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Abklärung der Standards gegenwärtiger Mobilfunkpolitik. Forderung angemessener Regelungen der Haftung aller Verantwortlichen.

7. Engagement für einen demokratischen Rechtsstaat, in dem Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Verantwortung als politische Kultur erfahrbar werden und beitragen, unsere Lebenswelt vor aggressiven Eingriffen zu Lasten künftiger Generationen zu bewahren.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Kompetenzinitiative: http://www.kompetenzinitiative.de/

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