Grundgesetz gebietet Widerstand gegen Folter(nutzungs)befürworter

Während zunächst nur einige wenige Opfer und Whistleblower auf die Verstrickung deutscher Sicherheitsbehörden in Folter und Folterzuführungsflüge aufmerksam machten und die Politik eine Leugnungsstrategie verfolgte, zeigt sich nun ein anderes Bild. Da Leugnen angesichts der immer erdrückenderen Beweislast unhaltbar wird, wird ein Strategiewechsel vorgenommen. Folter oder zumindest die Nutzung von unter Folter erlangten sogenannten Informationen wird als sicherheitspolitisch notwendig umdefiniert! 1984 lässt grüßen!

Beteiligt an dieser Strategie sind nicht nur der Innenminister und Parlamentsabgeordnete der Regierungsfraktionen sondern jetzt auch der oberste Verfassungsschützer.

Was aber sagt unsere Verfassung auf deren Schutz diese Leute vereidigt wurden dazu:

Art. 1 Abs. 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Art. 1 Abs. 2:
„Das deutsche Volk bekennt sich darum zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“.

Art. 79 Abs. 3:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“.

Und schließlich gibt es im Grundgesetz auch noch eine konkrete Handlungsermächtigung was gegen derartige Bestrebungen Folter salonfähig zu machen zu tun ist:

Art. 20 Abs. 4:
„Gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Ist andere Abhilfe noch möglich? Werden die von der Politik abhängigen Staatsanwaltschaften gegen die für die Folter Verantwortlichen und ihre Unterstützer vorgehen? Wer sonst?

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