Whistleblowerschutz bei Siemens: Theorie vs. Realität

“Siemens verpflichtet alle Mitarbeiter, sich an Recht und Gesetz zu halten. Anonyme Tippgeber, die Missstände aufdecken, genießen offiziell besonderen Schutz. Ihre Identität soll geheim bleiben, sie sollen keine Racheakte ihrer Vorgesetzten fürchten müssen. Soweit die Theorie.”

Die Praxis erschließt sich aus dem Artikel der SZ über den Fall des Norwegischen Whistleblowers Per Yngve Monsen:

“… einen anonymen Brief an die deutsche Konzernzentrale seines Arbeitgebers Siemens Business Services (SBS) … war es der Beginn eines jahrelangen Albtraums. Dabei hatte der als Controller nur seine Pflicht tun wollen. … weist seine norwegischen Vorgesetzten … auf den Regelverstoß hin, aber es geschieht nichts … “Wir haben einen Maulwurf. Wir werden ihn finden und feuern.” … Anhand der Akten war es Monsen zufolge ein Leichtes, ihn zu identifizieren. Einige Monate später wird bei einer Umstrukturierung Monsens komplette Abteilung aufgelöst. Alle 400 Angestellten bekommen bei SBS einen anderen Job – alle, bis auf einen. Monsen wird wegen allgemeinem “Stellenabbau” entlassen. … Monsen klagt vor Gericht und gewinnt. SBS wird im September 2005 zu einer Schadensersatzzahlung von 1,5 Millionen Kronen (etwa 181 000 Euro) verurteilt. Das Gericht bestätigt auch Monsens Vorwürfe … Per Yngve Monsen hat in seiner alten Branche keinen Job mehr gefunden. Siemens hatte ihm zwar Angebote gemacht, aber Monsen hat sie ausgeschlagen. Er habe das Gefühl gehabt, man wolle ihn kaufen, sagt er. Stattdessen schreibt er ein Buch über seinen Fall. Außerdem will er eine Stiftung gründen, die Tippgebern wie ihm künftig zur Seite stehen soll. “Die Arbeitgeber müssen begreifen2, sagt er, “dass Leute wie ich eigentlich ein Gewinn für das Unternehmen sind.”

In Deutschland undenkbar -
zumindest was den Schadensersatz vor Gericht angeht.

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TV-Tipps

ARTE,
Benutzt und gesteuert – Künstler im Netz der CIA, Mi 29.11.2006, 20:40 Uhr

Der amerikanische Geheimdienst CIA finanzierte nach dem Zweiten Weltkrieg enorme Summen, um hochrangige europäische Künstler und Schriftsteller zu manipulieren. Die Dokumentation weist nach, dass die Einflussnahme des CIA bis in die Redaktionen westdeutscher Verlage und Sendeanstalten reichte und dass prominente Künstler wie der spätere Nobelpreisträger Heinrich Böll unwissentlich für den amerikanischen Geheimdienst tätig waren.

Phoenix, Das Superkonto – eine spannende Geschichte über den Griff nach den EU-Milliarden, Do, 30.11.06, 19.15 Uhr oder Di, 05.12.06, 08.15 Uhr oder Mi, 06.12.06, 18.30 Uhr

Was passiert mit den Steuergeldern, wenn das Bundesfinanzministerium den Mitgliedsbeitrag auf ein Konto der Europäischen Union überwiesen hat? Pro Jahr sind das rund 22 Milliarden Euro, allein von Deutschland. Die Autoren begeben sich in den Dschungel der EU-Milliarden und spüren die Aktivisten auf: Konzerne, Lobbyisten, Berater und Politiker. Sie alle wollen etwas ab vom großen Kuchen.

Allein in Brüssel gibt es über 2.500 Büros, die nur damit beschäftigt sind, Geld vom Superkonto der EU zu erhalten. Beispiel Nestlé: Die Schweizer Firma mit einem Jahresgewinn von 8 Milliarden Schweizer Franken ist ein hoch profitables Unternehmen. Aber der Konzern ist mit weit über 40 Millionen Euro einer der größten Subventionsempfänger der EU.

Beispiel RWE: Der Essener Energiekonzern erhält die mit Abstand größte Agrarsubvention in Nordrhein-Westfalen.

Beispiel Europäische Kommission: Der Film erzählt von bisher völlig unbekannten Bankkonten der Europäischen Regierung, von denen keiner weiß, wie sie entstanden sind und wer von ihnen profitiert.

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Politische Rücksichtnahme der Staatsanwaltschaft gegenüber der CIA

So lautet der Vorwurf den Europarats-Ermittler Dick Marty gegenüber der Schweiz hinsichtlich der (Nicht-)Aufklärung der CIA-Affäre erhebt. In einem Bericht auf der Webseite des Schweizer Fernsehens ist zu lesen:

«Die Wahrheit ist: Man will keine Geschichte mit den Amerikanern», sagte Marty gegenüber Radio DRS.

Marty, der am Dienstagabend in Bern weilte, äusserte sich kurz nach der Veröffentlichung des Berichts von Claudio Fava, Berichterstatter des EU-Parlaments. Dieser kam zum Schluss, dass die meisten EU-Staaten «passiv oder aktiv» mit dem US-Auslandsgeheimdienst kooperiert haben.

Dick Marty sagte gegenüber Radio DRS: «Ich kann Ihnen versichern, dass ich in 15 Jahren Tätigkeit als Staatsanwalt in vielen Mordfällen nicht so viele Beweise hatte wie in diesem Fall.» Trotzdem seien die Angeschuldigten in diesen Mordprozessen verurteilt worden.

Er könne nicht verstehen, warum in der CIA-Affäre die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht endlich abschliesse.

Der Bericht von Claudio Fava findet sich hier.

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Böckler-Stiftung für Whistleblower-Systeme

Aus Anlass der jüngsten Korruptionsaffären weist die Hans-Böckler-Stiftung in einer Presseerklärung auf die Bedeutung von Whistleblower-Systemen als Präventionsmaßnahme hin.

“Das Unternehmen richtet eine interne oder externe Stelle ein, die anonyme Hinweise zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Anti-Korruptionsregeln aufnimmt und verarbeitet. Der Aufsichtsrat des Unternehmens kann dann entsprechende Hinweise aufgreifen und tätig werden.
Entscheidend für solche Frühwarnsysteme sei die Anonymität des Hinweisgebers bei gleichzeitiger Nachprüfbarkeit seiner Informationen, sagt Dr. Matthias Müller, Corporate-Governance-Experte in der Hans-Böckler-Stiftung. Beides könne heute auch mit Hilfe von Computertechnik erreicht werden. “Solche Systeme ermöglichen Anonymität, gepaart mit der Möglichkeit der wechselseitigen Kontaktnahme. Letzteres erschwert anonymes Anschwärzen ohne Grund”, so Müller.”

Aber Vorsicht Herr Müller, Corporate-Governance und die von ihnen angeregte Aufnahme von Whistleblowing in den “Deutschen Corporate Governance Kodex” sind sicherlich sinnvoll und nützlich aber keinesfalls ausreichend. Dies zeigen z.B. die Meldungen um die fragwürdige Rolle der Anti-Korruptionsabteilung bei Siemens. Außerdem ist selbst technisch gut gesicherte Anonymität dort wertlos, wo es um Informationen geht über die nur ganz wenige Personen verfügen, es also trotz Anonymität leicht nachvollziehbar ist, wer der Whistleblower ist.

Ein weiteres Problem aller freiwilligen Unternehmens-Lösungen ist schließlich, dass das Unternehmen (und hier ja erst einmal typischerweise der Vorstand) die Hinweise aufgreifen kann, oder eben nicht. Spätestens hier wird deutlich, dass wir – zumindest wenn es um (Straf-)Rechtsverstöße oder erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt geht – mehr brauchen als Corporate Governance, nämlich: effektive staatliche Regeln zum Whistleblowerschutz (Offenbarungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft auch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sanktionsbewehrter Schutz vor Repressalien), unabhängige Staatsanwaltschaften und Gerichte und gesellschaftliche Anerkennung von Whistleblowern.

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